Außerordentliche Kündigung: Wann ist sie wirksam?
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Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten zur außerordentlichen Kündigung
- Wann darf der Arbeitgeber fristlos kündigen?
- Gründe für eine fristlose Kündigung
- Frist für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung
- Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber: Muster
- Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer: Muster
- Fristlose Kündigung auf Verdacht: Was muss beachtet werden?
- Außerordentliche Kündigung von Schwangeren und Menschen mit Behinderung
- Was bringt eine Kündigungsschutzklage?
Die wichtigsten Fakten zur außerordentlichen Kündigung
Vor einer außerordentlichen Kündigung ist üblicherweise eine Abmahnung erforderlich.
Bei einer außerordentlichen Kündigung muss die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, es gilt dennoch eine Ausschlussfrist von zwei Wochen.
Eine außerordentliche Kündigung muss schriftlich erklärt werden.
Der Arbeitgeber darf außerordentlich kündigen, wenn ihm weder die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch eine ordentliche Kündigung zugemutet werden kann.
Eine außerordentliche Kündigung ist aus personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Gründen möglich.
Das Fehlverhalten des Arbeitnehmers muss schwerwiegend sein und die Auswirkungen auf den Betrieb müssen gravierend sein.
Auch aus einem begründeten Verdacht heraus kann eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden.
Eine außerordentliche Kündigung von behinderten und schwangeren Beschäftigten ist ebenfalls möglich. Hierfür ist die Zustimmung der zuständigen Behörden erforderlich.
Wann darf der Arbeitgeber fristlos kündigen?
Der Arbeitgeber darf nicht nach Gutdünken von einem Tag auf den anderen jemandem kündigen, sondern muss strenge Anforderungen erfüllen. Die wichtigsten Regelungen zur außerordentlichen Kündigung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Der Arbeitgeber darf nur dann außerordentlich – also fristlos – kündigen, wenn es keine anderen Maßnahmen gibt, um das Arbeitsverhältnis wie gewohnt oder mindestens bis zum Ende einer ordentlichen Kündigungsfrist in einer Weise fortzusetzen, die für den Arbeitgeber zumutbar ist. Denkbare Maßnahmen wären etwa eine Abmahnung, eine Änderungskündigung, die Versetzung oder Freistellung des Arbeitnehmers. Die außerordentliche Kündigung darf also immer nur das letzte Mittel sein. Bei der Abwägung, ob eine außerordentliche Kündigung angemessen ist, muss der Arbeitgeber folgende Überlegungen miteinbeziehen:
Wie schwerwiegend ist das Fehlverhalten? Welche betrieblichen Auswirkungen hat es?
War das Verschulden vorsätzlich oder fahrlässig? War es entschuldbar? Ging der Arbeitnehmer eventuell irrtümlich davon aus, dass sein Verhalten erlaubt war? Kam das Fehlverhalten regelmäßig vor?
Wie alt ist der Arbeitnehmer? Wie lange ist er schon Mitarbeiter? Welche Folgen hätte die Kündigung für den Arbeitnehmer? Welche Möglichkeiten hat er, zeitnah eine neue Arbeitsstelle zu finden? Muss er Kindesunterhalt zahlen?
Der Arbeitgeber ist bei einer außerordentlichen Kündigung generell nicht verpflichtet, den betroffenen Mitarbeiter vorher anzuhören. Die einzige Ausnahme ist eine außerordentliche Kündigung aufgrund eines Verdachts.
Kann der Arbeitgeber ohne Abmahnung fristlos kündigen?
Auch bei einer außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber üblicherweise eine Abmahnung aussprechen und dem betroffenen Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu ändern. Verbessert sich die Arbeitsmoral des Arbeitnehmers nicht, obwohl er abgemahnt worden ist, darf der Chef annehmen, dass der Arbeitnehmer sich auch in Zukunft nicht bessern wird. Ihm steht nun berechtigterweise die Möglichkeit zu, außerordentlich zu kündigen. Ausnahmen bestehen nur bei besonders schweren Verletzungen des Arbeitsvertrags, wie etwa bei Veruntreuung hoher Geldbeträge.
Gründe für eine fristlose Kündigung
Ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wirklich nicht zugemutet werden kann, hängt immer vom Einzelfall ab. Eine definitive Liste von Kündigungsgründen, die ausnahmslos eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, gibt es daher nicht. Eine außerordentliche Kündigung kann aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen ausgesprochen werden.
Personenbedingte Kündigung
Bei einer personenbedingten Kündigung liegt der Grund in den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des Arbeitnehmers, die dafür sorgen, dass er seinen Arbeitsvertrag dauerhaft nicht erfüllen kann. Ein Beispiel hierfür ist die krankheitsbedingte Kündigung.
Verhaltensbedingte Kündigung
Die Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung ist ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers, das so schwerwiegend ist, dass dem Arbeitgeber ein Festhalten am Arbeitsvertrag nicht zugemutet werden kann.
Mögliche Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung sind rechtswidrige Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers. Beispiele sind etwa Diebstahl, Beleidigung von Vorgesetzten oder Kollegen, sexuelle Belästigung, Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder Krankfeiern.
Eine außerordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen darf der Chef üblicherweise nur aussprechen, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers nicht nur rechtswidrig, sondern auch vorsätzlich oder fahrlässig ist.
Allerdings kann in Sonderfällen auch ein sogenanntes schuldloses Verhalten – das heißt, ein Verhalten, das nicht fahrlässig oder vorsätzlich ist – für eine außerordentliche Kündigung ausreichen. Das kann der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter durch eine psychische Erkrankung zwar schuldunfähig ist, den Betrieb aber trotzdem regelmäßig und schwerwiegend stört.
Betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn sich die Struktur des Unternehmens ändert. Sie muss aufgrund von Veränderungen im Betrieb erforderlich sein. Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn es notwendig ist, Arbeitsplätze abzubauen, oder wenn die Firma gezwungen ist, zu schließen.
Wer erfährt den Kündigungsgrund?
Das Kündigungsschreiben selbst muss nicht die Kündigungsgründe enthalten. Verlangt der Gekündigte allerdings, dass ihm nach dem Ausspruch der außerordentlichen Kündigung der Kündigungsgrund schriftlich mitgeteilt wird, muss der Arbeitgeber seinem Wunsch nachkommen.
Mögliche Ausnahmen sind die Beendigung einer Berufsausbildung durch eine Kündigung sowie die Kündigung einer schwangeren Mitarbeiterin. In beiden Fällen muss der Kündigungsgrund zwingend genannt werden. Auch in einem Tarifvertrag kann festgelegt sein, dass der Kündigungsgrund anzugeben ist. Hält sich der Arbeitgeber nicht daran, ist die Kündigung unwirksam.
Einen Anspruch, den Kündigungsgrund zu erfahren, hat üblicherweise außerdem derjenige, der die Kündigung aussprechen soll. Das können der Arbeitgeber, der Vorstand oder der Geschäftsführer sein. Der Arbeitgeber kann allerdings auch weiteren Personen – etwa Mitarbeitern in der Personalabteilung – die Vollmacht zur Kündigung erteilen.
Frist für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung
Die sogenannte Ausschlussfrist, innerhalb derer eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden darf, beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von dem Verhalten des Arbeitnehmers erfährt. Der Tag, an dem er davon Kenntnis erhält, wird nicht mitgezählt. Die Ausschlussfrist läuft daher zwei Wochen nach Ende des betreffenden Wochentags ab.
Erfährt ein Arbeitgeber etwa am Donnerstag, den 01.06., davon, dass einer seiner Mitarbeiter im großen Stil Firmendaten an einen Konkurrenten verkauft hat, ist das ein berechtigter Grund für eine außerordentliche Kündigung. Damit die Kündigung allerdings wirksam wird, muss die Kündigung den Mitarbeiter spätestens am Donnerstag, den 15.06., erreichen. Eine fristlose Kündigung, die dem Arbeitnehmer nach Ablauf dieser Frist zugeht, ist unwirksam. Die Ausschlussfrist kann weder mündlich noch schriftlich geändert oder ausgeschlossen werden.
Ausschlussfrist bei Dauertatbeständen
Fährt ein Arbeitnehmer ohne Genehmigung des Arbeitgebers zwei Wochen in den Urlaub, liegt ein sogenannter Dauertatbestand vor. Mit jedem Tag, an dem er nicht zur Arbeit kommt, ist ein neuer Grund für eine außerordentliche Kündigung gegeben. Daher kann die Kündigung noch innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Arbeitnehmer zurückgekehrt ist.
Tritt ein Fehlverhalten, das eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, wiederholt auf, beginnt die Ausschlussfrist mit dem letzten Vorfall. Auch eine Krankheit, aufgrund derer der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag auf lange Sicht nicht erfüllen kann, gilt als Dauertatbestand.
Anhörung des Betriebsrats ist Pflicht
Besitzt das Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist angehört werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Frist, innerhalb der der Betriebsrat seine Bedenken gegen die Kündigung mitteilen muss, lediglich drei Tage. Eine ohne vorherige Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene außerordentliche Kündigung ist unwirksam.
Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber: Muster
Ihr Name
Straße
PLZ
Name des Arbeitnehmers
Straße
PLZ
Ort, Datum
Betreff: Außerordentliche Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses vom TT.MM.JJJJ zum TT.MM.JJJJ
Sehr geehrte/r Frau/Herr __________________,
hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis vom XX.XX.XXXX außerordentlich und fristlos zum TT.MM.JJJJ, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Kündigung ist aufgrund [wichtiger Grund] notwendig.
Vor Ausspruch dieser Kündigung wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß dazu angehört. Die entsprechende Stellungnahme dessen liegt diesem Schreiben bei.
Wir bedauern diesen Entschluss und bedanken uns für Ihre Mitarbeit. Für Ihren beruflichen Werdegang wünschen wir Ihnen alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
_______________
[Unterschrift]
Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer: Muster
Ihr Name
Straße
PLZ
Name des Arbeitgebers
Straße
PLZ
Ort, Datum
Betreff: Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom TT.MM.JJJJ
Sehr geehrte/r Frau/Herr__________________,
hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis vom TT.MM.JJJJ außerordentlich und fristlos zum TT.MM.JJJJ.
Aufgrund [wichtiger Grund] ist mir die Erfüllung des Arbeitsvertrages ab sofort nicht mehr möglich.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum TT.MM.JJJJ.
Außerdem bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses und die Ausbezahlung meiner ausstehenden Überstunden sowie des Resturlaubs.
Mit freundlichen Grüßen
_______________
[Unterschrift]
Fristlose Kündigung auf Verdacht: Was muss beachtet werden?
Auch ein Verdacht auf eine schwere Vertragsverletzung oder eine Straftat – z. B. eine Unterschlagung oder ein Diebstahl – kann Grund genug für eine außerordentliche Kündigung sein. Eine solche Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass der Arbeitgeber dem betroffenen Arbeitnehmer nicht mehr vertrauen kann.
Bloße Verdächtigungen ohne Beweise reichen allerdings nicht aus. Zudem muss der Arbeitgeber sich bemüht haben, den Sachverhalt selbst aufzuklären, und dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, zu dem vorliegenden Verdacht Stellung zu nehmen.
Auch im Fall einer Verdachtskündigung besteht eine zweiwöchige Ausschlussfrist, die mit Kenntnis des Vorfalls beginnt, der den Verdacht ausgelöst hat. Die Ausschlussfrist darf aber nicht beginnen, bevor der Arbeitnehmer seine Stellungnahme abgegeben hat.
Außerordentliche Kündigung von Schwangeren und Menschen mit Behinderung
Die außerordentliche Kündigung einer Schwangeren ist nur mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde zulässig. Üblicherweise muss hier das Gewerbeaufsichtsamt kontaktiert werden. Für Arbeitnehmer in Elternzeit gilt das Gleiche. Auch hier ist eine Kündigung ohne Zustimmung der Behörde unwirksam.
Vor der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen muss der Arbeitgeber innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist mit der Schwerbehindertenvertretung in Verbindung treten und ihr die Kündigungsgründe mitteilen. Die Schwerbehindertenvertretung muss die Gelegenheit erhalten, sich zu den Kündigungsgründen zu äußern. Sorgt der Arbeitgeber nicht hierfür, ist die Kündigung unwirksam.
Zudem muss das Integrationsamt kontaktiert werden und dieses muss der außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters zustimmen. Der Zustimmungsantrag muss innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist bei der Behörde eintreffen. Trifft die Behörde innerhalb von zwei Wochen ab dem Erhalt des Antrags keine Entscheidung, gilt die Kündigung als wirksam. Wird die Entscheidung des Integrationsamts bekannt, muss der Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung sofort aussprechen.
Was bringt eine Kündigungsschutzklage?
Wie bei einer ordentlichen Kündigung hat der Arbeitnehmer innerhalb einer Frist von drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage zu erheben. Kommt es dann zum Gerichtsstreit, muss der Arbeitgeber Beweise liefern für die Tatsachen, die seiner Meinung nach die außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Arbeitsgerichte klären in einem Kündigungsschutzverfahren üblicherweise zwei Fragen, um zu entscheiden, ob eine außerordentliche Kündigung wirksam ist:
1. Ist allein durch das Verhalten des Arbeitnehmers tatsächlich ein Grund für die Kündigung gegeben?
Das kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer regelmäßig die Arbeit verweigert oder aber den Arbeitgeber bestiehlt. Aber auch geringfügige Pflichtverletzungen wie etwa regelmäßiges Zuspätkommen können genügen, wenn der Arbeitnehmer sie trotz einer Abmahnung regelmäßig wiederholt.
2. Welche Auswirkungen kann das Verhalten des Arbeitnehmers haben, wenn der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung – also eine Kündigung, bei der eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss – aussprechen würde?
Je schwerwiegender der Grund für die Kündigung ist und je länger das Arbeitsverhältnis bei einer ordentlichen Kündigung andauern würde, desto eher ist davon auszugehen, dass dem Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung nicht zumutbar ist und er außerordentlich kündigen darf.
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Rechtstipps zu "außerordentliche Kündigung"
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20.04.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… kann, dass das Fehlverhalten des Arbeitnehmers eine schwerwiegende Vertragsverletzung darstellt und eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung In manchen …“ Weiterlesen
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19.04.2024 Rechtsanwalt Marcel Wack„… ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen. Ordentliche Kündigung: Eine ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist richtet …“ Weiterlesen
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18.04.2024 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.„… . Unwirksamkeit der Kündigung Die außerordentliche Kündigung ist der oben benannten Entscheidung war unwirksam. Es fehlte an einem wichtigen Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB. 2. Wichtiger Grund: Grundsatz …“ Weiterlesen
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18.04.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… oder außerordentliche Kündigung erfüllt. Dazu zählen etwa Diebstahl, Betrug, Arbeitsverweigerung, Mobbing , sexuelle Belästigung, grobe Beleidigung oder Unpünktlichkeit. Dabei wird unterschieden …“ Weiterlesen
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17.04.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… Kündigung und die außerordentliche Kündigung . In diesem Ratgeber werden wir die Unterschiede zwischen den beiden Arten von Kündigungen erklären und auf die Besonderheiten eingehen, unter welchen …“ Weiterlesen
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16.04.2024 Rechtsanwalt Klaus Seimetz„… als Schadensersatz geltend gemacht werden kann, wenn der Anleger pflichtwidrig zur Rücknahme seiner Kündigung bewegt wurde. Beteiligung an ThomasLloyd CTI-Fonds bei fehlerhafter Aufklärung und Beratung außerordentlich …“ Weiterlesen
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15.04.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… oder personenbedingte Kündigung . Es ist wichtig, dass die Kündigung schriftlich und mit Angabe der Kündigungsgründe erfolgt. Außerordentliche Kündigung : Unter bestimmten Umständen kann auch eine außerordentliche …“ Weiterlesen
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12.04.2024 Rechtsanwalt Marcel Wack„… mit außerordentlicher Kündigung und Strafanzeige nicht widerrechtlich waren, da ein verständiger Arbeitgeber unter ähnlichen Umständen ebenfalls zu solchen Maßnahmen greifen würde. Das Gericht betonte …“ Weiterlesen
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16.04.2024 Rechtsanwalt Wolfram Krautheim LL.M.„LAG Niedersachsen, Urt. v. 29.03.2023 – 2 Sa 313/22 (ArbG Lingen) Im entschiedenen Fall hielt das Landesarbeitsgericht Niedersachsen die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers, der als „Vice …“ Weiterlesen
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12.04.2024 Rechtsanwalt Adrian Jäckel„Einführung in die Thematik Die außerordentliche Kündigung stellt im deutschen Arbeitsrecht ein Mittel dar, das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen zu beenden …“ Weiterlesen
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10.04.2024 Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser„… finanziellen Verlusten zu schützen, können sie ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. „Neben der außerordentlichen Kündigung der Beteiligung ist auch die Geltendmachung …“ Weiterlesen
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10.04.2024 Rechtsanwalt Marcel Seifert„… der aktuellen Entwicklungen bei der d.i.i.-Gruppe besorgt sein. Sie können frühzeitig ihre rechtlichen Möglichkeiten von der außerordentlichen Kündigung ihrer Beteiligung bis zur Geltendmachung …“ Weiterlesen
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10.04.2024 Rechtsanwältin Carmen Eifert„… und die Preiserhöhung nur am Rande erwähnt wird. Dies ist nicht rechtmäßig. Nach § 5 Abs. 3 StromGVV haben Sie das Recht, den Vertrag außerordentlich bis zum Wirksamwerden der Vertragsänderung …“ Weiterlesen
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09.04.2024 Rechtsanwalt Marcel Seifert„… Rechtsanwälte. So können die Möglichkeiten einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung geprüft werden. Dann müsste ein Auseinandersetzungsguthaben ermittelt werden. Darüber hinaus …“ Weiterlesen
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08.04.2024 Rechtsanwalt Marc Klaas„… sind zwischen den Parteien strittig geblieben. Die Frau behauptete, dass sie unter Druck gesetzt worden sei, den Vertrag zu unterschreiben. Ansonsten drohe ihr die außerordentliche Kündigung …“ Weiterlesen
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07.04.2024 Rechtsanwalt Martin Loibl„… , dass eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung vorliegt, welche einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB begründet und somit die Kündigung gerechtfertigt sei und bestätigte damit die Ansicht …“ Weiterlesen
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12.04.2024 Rechtsanwalt Kemal Eser„… ? Die Beendigung der Kommanditbeteiligung ist zunächst einmal über die Erklärung einer außerordentlichen fristlosen Kündigung möglich, wenn der Anleger zum Zeitpunkt des Beitritts vom Vermittler …“ Weiterlesen
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09.04.2024 Rechtsanwalt Martin Stier„… der jeweils geltenden Kündigungsfrist kann das teuer werden. Besonders schlimm wirkt sich dieser Fehler im Falle einer außerordentlichen fristlosen Kündigungen aus. Die formunwirksame außerordentliche Kündigung …“ Weiterlesen
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02.04.2024 Rechtsanwalt Marcel Seifert„… finanziellen Verlusten verbunden. Es kann aber geprüft werden, ob eine außerordentliche Kündigung der Beteiligung möglich ist. „Auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüche kann in Betracht kommen …“ Weiterlesen
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02.04.2024 Rechtsanwalt Florian Schleifer„… des Betriebsrats, kann dies die Kündigung unwirksam machen. Wahrung der Kündigungsfristen: Besonders bei außerordentlichen (fristlosen) Kündigungen müssen triftige Gründe vorliegen, die eine sofortige …“ Weiterlesen
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01.04.2024 Rechtsanwalt Florian Schleifer„… wird zwischen der fristgerechten ( ordentlichen ) und der fristlosen ( außerordentlichen ) Kündigung. Während die fristgerechte Kündigung die Einhaltung bestimmter Fristen erfordert, ermöglicht …“ Weiterlesen
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23.03.2024 Rechtsanwalt Florian Schleifer„… das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen, vor allem wenn dies eine vertragswidrige Nutzung darstellt. Für den Mieter entsteht im Falle einer Überbelegung durch natürlichen Familienzuwachs nicht automatisch …“ Weiterlesen
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24.03.2024 Rechtsanwalt Dr. Alexander Dorn„… und mit welchen Fristen der Vertrag von jeder Vertragspartei gekündigt werden kann. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann keinesfalls ausgeschlossen werden. Die GmbH kann berechtigt …“ Weiterlesen
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22.03.2024 Rechtsanwalt Patrick M. Zagni„… verschiedene Sachverhalte, weshalb Kreditinstitute Darlehen kündigen können. So liegt z.B. ein Kündigungsgrund vor, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse beim …“ Weiterlesen