Coinbase Datenschutzskandal und Datenleck: Was deutsche Kryptoanleger jetzt wissen müssen

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ein besorgter Mann schaut in Papiere. Coinbase im Hintergrund

Der Datenschutzskandal bei Coinbase: Cyberkriminelle erbeuten durch ein Datenleck sensible Kundendaten

Am 15. Mai 2025 traf Coinbase ein schwerer Cyberangriff. Kriminelle bestachen ausländische Support-Mitarbeiter, um Zugang zu sensiblen Kundendaten wie Ausweiskopien, Telefonnummern und Adressen zu erhalten. Die Angreifer forderten ein Lösegeld von 20 Millionen US-Dollar, das Coinbase ablehnte, stattdessen eine gleichhohe Belohnung für Hinweise zur Ergreifung der Täter aussetzte. Die Kosten für Schadensbegrenzung und Entschädigungen schätzt Coinbase auf 180 bis 400 Millionen US-Dollar.

Dieser Vorfall verdeutlicht die Anfälligkeit selbst großer Kryptoplattformen für Social-Engineering-Angriffe. Michael Arrington, TechCrunch-Gründer, warnte auf X, dass die gestohlenen Daten – einschließlich Adressen und Kontostände – potenziell lebensbedrohliche Folgen für Betroffene haben könnten.

Was bedeutet das für deutsche Coinbase-Kunden?
Die kompromittierten Daten erhöhen das Risiko für Phishing-Angriffe, Identitätsdiebstahl oder sogar physische Bedrohungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im November 2024 im Facebook-Datenleck-Fall entschieden, dass Betroffene bei Datenschutzverletzungen Anspruch auf Schadensersatz haben – auch ohne nachweisbaren finanziellen Schaden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) untermauert dies, indem er immaterielle Schäden wie Kontrollverlust oder Angst vor Missbrauch als entschädigungsfähig anerkennt.


SEC-Untersuchung: Hat Coinbase seine Nutzerzahlen manipuliert?


Neben dem Datenleck steht Coinbase unter Druck durch eine SEC-Untersuchung. Die US-Börsenaufsicht prüft, ob Coinbase in seinen Marketing- und Börsengangsdokumenten von 2021 irreführende Angaben zu 100 Millionen verifizierten Nutzern machte. Diese Metrik stellte Coinbase 2022 ein, da sie laut eigener Aussage keine relevanten Informationen zur Geschäftsleistung liefere. Die Untersuchung, die unter der Biden-Administration begann und unter Trump fortgesetzt wird, hat Coinbase dazu veranlasst, die renommierte Kanzlei Davis Polk & Wardwell zu beauftragen.

Paul Grewal, Chief Legal Officer von Coinbase, betonte gegenüber Cointelegraph, dass die untersuchte Metrik vor zweieinhalb Jahren eingestellt wurde und die Plattform nun transparentere Daten zu monatlich aktiven Nutzern veröffentlicht. Dennoch könnte die Untersuchung das Vertrauen in Coinbase weiter schwächen.


Relevanz für deutsche Anleger:


Die SEC-Untersuchung führte zu einem 7 %igen Aktienkursrückgang von Coinbase (COIN) auf 244 US-Dollar. Für deutsche Investoren, die in Coinbase-Aktien oder Kryptowährungen über die Plattform investiert sind, könnten diese Entwicklungen finanzielle Verluste bedeuten. Zudem wirft die Untersuchung Fragen zur Transparenz und Zuverlässigkeit von Coinbase auf, was für deutsche Nutzer von großer Bedeutung ist.


Ihre Rechte als Coinbase-Kunde: Schadensersatz mit REXUS Rechtsanwalts GmbH


Schadensersatz bei Datenschutzverletzungen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Rechtsprechung von BGH und EuGH bieten Ihnen als Coinbase-Kunde starke rechtliche Möglichkeiten. Nach dem BGH-Urteil vom November 2024 können Betroffene Schadensersatz verlangen, wenn ihre Daten unrechtmäßig offengelegt wurden – selbst ohne finanziellen Schaden. Entschädigungssummen in vergleichbaren Fällen, wie dem Facebook-Datenleck, lagen bei bis zu 3.000 Euro pro Person.

Mögliche Ansprüche umfassen:

  • Immaterielle Schäden: Angst vor Datenmissbrauch, Kontrollverlust oder Rufschädigung.

  • Materielle Schäden: Finanzielle Verluste durch Phishing-Angriffe oder Identitätsdiebstahl.

Die REXUS Rechtsanwalts GmbH, spezialisiert auf Datenschutz und Verbraucherrechte, bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung über den Coinbase-Online-Check.


Schutz vor Phishing und Krypto-Betrug

Die gestohlenen Daten erhöhen das Risiko für Phishing-Angriffe, wie sie aktuell durch gefälschte Coinbase-SMS verbreitet werden. Betrüger geben sich als Coinbase-Mitarbeiter aus, um Nutzer zu Überweisungen oder zur Preisgabe von Wallet-Seedphrasen zu bewegen. Unsere Tipps:

  1. Keine Links in SMS oder E-Mails klicken: Loggen Sie sich nur über die offizielle Coinbase-Website ein.

  2. Verdächtige Aktivitäten melden: Kontaktieren Sie den Coinbase-Support über das Support-Portal.

  3. Blockchain-Forensik nutzen: Unsere spezialisierten Anwälte können Zahlungsströme auf der Blockchain nachverfolgen, um gestohlene Kryptowährungen zu identifizieren.


Handlungsempfehlungen für Betroffene

  1. Prüfen, ob Sie betroffen sind: Achten Sie auf E-Mails von Coinbase oder ungewöhnliche Kontobewegungen.

  2. Beweise sichern: Dokumentieren Sie Kontoauszüge, E-Mails oder Kommunikation mit Coinbase.

  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern: Nutzen Sie den Coinbase-Online-Check der REXUS Rechtsanwalts GmbH, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

  4. Spezialisierte Anwälte kontaktieren: Unsere Experten für Krypto-Betrug und Datenschutz leiten zivil- und strafrechtliche Schritte ein.


Warum schnelles Handeln entscheidend ist

Der Coinbase-Datenschutzskandal und die SEC-Untersuchung verdeutlichen die Risiken der Kryptobranche. Für deutsche Nutzer ist schnelles Handeln essenziell, um:

  • Schadensersatzansprüche vor Ablauf von Fristen geltend zu machen.

  • Phishing-Angriffe zu verhindern, die durch die gestohlenen Daten erleichtert werden.

  • Vertrauen in die Plattform zu bewerten und finanzielle Verluste zu minimieren.


Fazit: Ihre Rechte, Ihre Sicherheit

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Weitere Informationen & Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist beim Coinbase-Datenschutzskandal passiert?


Am 15. Mai 2025 erlangten Cyberkriminelle durch Bestechung von Support-Mitarbeitern Zugang zu sensiblen Kundendaten wie Ausweiskopien, Adressen und Telefonnummern. Die Angreifer forderten ein Lösegeld von 20 Millionen US-Dollar, das Coinbase ablehnte. Die Plattform schätzt die Kosten für Schadensbegrenzung und Entschädigungen auf 180 bis 400 Millionen US-Dollar. Betroffene Nutzer sind einem erhöhten Risiko für Phishing-Angriffe und Identitätsdiebstahl ausgesetzt.

Habe ich als deutscher Coinbase-Kunde Anspruch auf Schadensersatz?


Ja, nach Art. 82 der DSGVO können Betroffene bei Datenschutzverletzungen Schadensersatz fordern. Der Bundesgerichtshof (BGH, Az. VI ZR 94/22, 7. November 2024) und der Europäische Gerichtshof (EuGH, C-300/21, 4. Mai 2023) bestätigen, dass immaterielle Schäden wie Kontrollverlust oder Angst vor Datenmissbrauch ausreichend sind. Materielle Schäden, z. B. durch Krypto-Betrug, können ebenfalls geltend gemacht werden.

Welche Voraussetzungen müssen für einen Schadensersatzanspruch erfüllt sein?

Ein Anspruch nach Art. 82 DSGVO setzt Folgendes voraus:

  • Datenschutzverstoß: Der unrechtmäßige Zugriff auf Ihre Daten durch den Cyberangriff verstößt gegen Art. 5 und 32 DSGVO.

  • Schaden: Immaterielle Schäden (z. B. Angst vor Missbrauch) oder materielle Schäden (z. B. Verluste durch Phishing) müssen vorliegen.

  • Kausalität: Der Schaden muss durch den Verstoß verursacht sein. Coinbase trägt die Beweislast, dass kein Verschulden vorliegt (Art. 82 Abs. 3 DSGVO).
    Die REXUS Rechtsanwalts GmbH prüft Ihre Ansprüche über den Coinbase-Online-Check.

Kann ich auch ohne finanziellen Schaden Schadensersatz fordern?

Ja, der BGH und der EuGH haben klargestellt, dass kein finanzieller Schaden erforderlich ist. Ein „spürbarer Nachteil“, wie die Sorge um Datenmissbrauch, reicht aus. Die Offenlegung sensibler Daten wie bei Coinbase (Ausweise, Adressen) erfüllt diese Voraussetzung in der Regel.

Wie schütze ich mich vor Phishing-Angriffen nach dem Datenleck?

Die gestohlenen Daten erhöhen das Risiko für Phishing-Angriffe, z. B. durch gefälschte Coinbase-SMS. Schützen Sie sich so:

  • Klicken Sie keine Links in E-Mails oder SMS; nutzen Sie nur die offizielle Coinbase-Website.

  • Aktivieren Sie Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) und verwenden Sie Hardware-Wallets.

  • Melden Sie verdächtige Aktivitäten über das Coinbase-Support-Portal.

  • Dokumentieren Sie verdächtige Kommunikation als Beweis für mögliche Ansprüche.

Foto(s): @urheberlos


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