Commerzbank muss Kunden vorteilhafte Position einräumen
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Die Commerzbank AG, eines der größten Kreditinstitute Deutschlands, in dem unter anderem die Dresdner Bank aufgegangen ist, muss zahlreichen Kunden einen rechtlichen Vorteil gewähren – wenn auch unfreiwillig. Dadurch, dass die Commerzbank und die dazugehörigen Kreditinstitute über Jahre hinweg fehlerhafte Widerrufsbelehrungen nutzten, steht vielen Darlehensnehmern noch bis Juni 2016 ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Commerzbank-Kunden, die zwischen 2002 und 2012 einen Immobiliendarlehensvertrag in Verbrauchereigenschaft abgeschlossen haben, genießen die Vorzüge einer verbraucherfreundlichen Rechtslage. Diese sah vor, dass Kunden, die vom Kreditinstitut fehlerhaft über ihre Widerrufsrechte belehrt wurden, unbefristet die Möglichkeit haben, den Darlehensvertrag zu widerrufen. Das betrifft nun zahlreiche Kunden von Commerzbank, Dresdner Bank und anderen Kreditinstituten, weil diese jahrelang Widerrufsbelehrungen herausgaben, die mit Fehlern übersät waren.
Commerzbank rechtlich und wirtschaftlich durch eigene Fehler nachteilig betroffen
Dieser abstrakte, rechtliche Vorteil für Kunden der Commerzbank kann zu einem finanziell attraktiven Schachzug genutzt werden – zum Nachteil der Bank. Durch einen Widerruf des Altkredits ergibt sich die Möglichkeit einer ersparnisbringenden Umschuldung. Der Widerruf hat zur Folge, dass der gesamte Darlehensvertrag rückläufig abgewickelt wird, der Kunde erhält also Raten, Zinsen und Gebühren zurück. Das Darlehen selbst muss er an die Bank zurückzahlen. Um das bewerkstelligen zu können, könnte ein neuer Kredit von Nöten sein, der Unterschied zum alten Darlehen bei der Commerzbank: Heutzutage sind die Zinsen wesentlich niedriger, die Laufzeitgebühren haben sich verringert und die Position des Kunden ist rechtlich gestärkt. Bereits gezahlte Zinsen und Gebühren könnten also problemlos eingespart werden. Mancher Verbraucher hat durch das Ausnutzen seines Widerrufrechts fünfstellige Geldsummen gespart. Darüber hinaus fällt beim Widerruf kein Schadensersatz an die Bank an. Eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht zu entrichten. Es sind zwei entscheidende Vorteile für Commerzbank Kunden, die der späte Widerruf mit sich bringt und die besonders aus wirtschaftlicher Sicht interessant sind.
Formale Mängel, inhaltliche Ungereimtheiten – Widerrufsbelehrungen der Commerzbank missachten gebotene Deutlichkeit
Diese Vorteile für die Commerzbank-Kunden sind Rechtsfolgen der erheblichen Mängel, die die von der Bank genutzten Widerrufsbelehrungen aufweisen. Das vom Gesetzgeber geschaffene Deutlichkeitsgebot schreibt eine vollumfassende, unmissverständliche und abschließende Belehrung des Verbrauchers vor. Keine Zweifel oder unbeantwortete Fragen bezüglich der Widerrufsrechte dürfen entstehen, wobei auch formale Gesichtspunkte entscheidend sind. Die Commerzbank hingegen missachtete dieses Gebot, wie höchstrichterlich festgestellt wurde, in formaler wie inhaltlicher Hinsicht. Rechtsfolgen des Widerrufs von nicht unerheblicher Natur wurden beispielsweise unerwähnt gelassen, der Verbraucher erfuhr aus der Belehrung nichts über die Ambivalenz der Rückgewährungsansprüche als Folge des Widerrufs. Besonders, weil Darlehensnehmer sich fälschlicherweise per se in einer juristisch nachteiligen Position zu befinden glauben, ist es entscheidend, diese Annahme durch deutliche Darstellungen auszuräumen, um dem Verbraucher zu verdeutlichen, dass auch er Ansprüche hat. Diese Missachtung der gebotenen Deutlichkeit ist jedoch nur ein Beispiel für die vielen Mängel in den Widerrufsbelehrungen der Commerzbank.
Widerruf nur noch bis Juni 2016 möglich – Kanzlei Wedermann | von Rüden für rechtzeitigen Widerruf zu Rate ziehen!
Eine Gesetzesänderung aus dem April 2016 hat das Widerrufsrecht für fehlerhaft belehrte Darlehensnehmer befristet. Betroffene Verbraucher können nur noch ein Jahr und 14 Tage widerrufen, anstatt – wie vorher – quasi „ewig“. Dennoch besteht die Widerrufsoption für sogenannte Altfälle noch bis zum 21. Juni 2016. Um ein rechtzeitiges Durchsetzen des ehemals „ewigen“ Widerrufsrechts zu erzielen, ist ein Rechtsbeistand von Nöten. Die fristgerechte und genaue Prüfung des Einzelfalls unter Einbeziehung aller relevanten Umstände erfordert ein geschultes juristisches Auge. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet an, Vertragsunterlagen von hochqualifizierten, erfahrenen Anwälten kostenlos einer Erstprüfung unterziehen zu lassen.
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