Commerzbank will bis 2024 jeden dritten Arbeitsplatz abbauen: Persönliche Vorbereitung auf den Tag X

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Die seit der Finanzkrise 2008/2009 teilverstaatlichte Commerzbank will mit hartem Sparkurs die Kosten deutlich senken. Wie der MDAX-Konzern der Presse mitteilte, hat der Vorstand dem Aufsichtsrat bereits entsprechend Eckpunkte für die künftige Strategie vorgelegt. Diese wiederum soll im Rahmen der Bilanzpressekonferenz am 11.2.2021 umfassend erläutert werden. Der von der Deutschen Bank gekommene Vorstandschef Knof kündigte bereits Anfang Januar im Intranet der Bank an, dass mit der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen rasch begonnen werden soll.

 

Rückgriff auf bewährte Instrumente beim Stellenabbau

 

Zu erwarten ist der Einsatz der der üblichen Mittel wie betriebsbedingte Kündigungen, flankiert von einem Sozialplan sowie die Einrichtung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften. Was oft den Eindruck erweckt, in Stein gemeißelt zu sein, lässt sich im Regelfall aber noch individuell optimieren. So bleiben variable Gehaltsbestandteile, die im tariflichen und noch stärker im außertariflichen Bereich einen spürbaren Einkommensbestandteil bilden, in der Sozialplanformel oft unberücksichtigt. Das gleiche gilt, wenn Betroffene in den letzten Jahren in erheblichem Maße Überstunden geleistet haben. Im Sockelbetrag des Sozialplans wird im Regelfall nur das monatliche Festgehalt zur Berechnungsgrundlage genommen und nicht auf die tatsächlich erzielte durchschnittliche Vergütung des letzten Jahres abgestellt.

 

Vorbereitung für die eigene Lebenssituation

 

Die angekündigten Sparpläne sollten abgewartet und die Sozialplanvarianten auf die eigene Person durchkalkuliert werden. Unbedingte Vorsicht ist geboten, wenn das Unternehmen „ rein vorsorglich“ Kündigungen ausspricht mit dem Ziel von Einigungsgesprächen. Dann empfiehlt sich nur die fristgerechte Einreichung einer Kündigungsschutzklage. Auf diese Weise wird der Druck für das Unternehmen erhöht, sich mit dem Anliegen des/der einzelnen Betroffenen persönlich auseinander zu setzen. Dazu kann auch gehören, die Kündigungsfrist zu verlängern oder dem/der Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, das Unternehmen jederzeit vorzeitig verlassen zu können, verständlicherweise gegen Aufstockung der Abfindung um die dann noch verbleibenden Monatsgehälter.

 

 

 

 


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