„Construction Simulator 2015/Bau Simulator 2015“ - Nimrod mahnt ab

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Im Namen der Astragon Software GmbH mahnt die Anwaltskanzlei Nimrod Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Construction Simulator 2015/Bau Simulator 2015“ ab.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Anwälte von Nimrod den Betroffenen auf, das abgemahnte Werk unverzüglich und dauerhaft zu löschen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von mehreren hundert Euro zu entrichten.

Mittels eines peer-to-peer-Netzwerks soll das Computerspiel anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Der Vorwurf bezieht sich also auf das illegale Uploaden der Datei.

Wie gehe ich richtig gegen die Abmahnung vor?

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben erhalten haben, sollten Sie dieses keinesfalls ignorieren. Sofern Sie die Ihnen gesetzte Frist fruchtlos verstreichen lassen, setzen Sie sich der Gefahr aus, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Dieses ist mit weiteren Kosten verbunden und gilt daher zu verhindern. Nach Erhalt der Abmahnung sollten Sie jedoch auch nicht die gegnerische Kanzlei anrufen. Nach der Nennung Ihres Aktenzeichens kann jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden und zudem ist es möglich, dass probiert wird, Sie davon zu überzeugen, dass es keine Verteidigungsmöglichkeiten geben die Abmahnung gibt. Wir empfehlen Ihnen nach alldem die Kontaktaufnahme mit einem fachkundigen Rechtsanwalt. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.

Lohnt sich ein Vorgehen gegen die Abmahnung?

Wenn Sie selbst nicht die Abmahnung begangen haben, sondern ein Dritter, der Zugriff auf Ihren Internetanschluss hat, stehen Ihre Verteidigungschancen sehr gut. Als sogenannter Störer – also derjenige, der die Urheberrechtsverletzung nicht selbst verursacht hat – müssen Sie keinen Schadensersatz zahlen. In bestimmten Fällen kann es auch zu einem Haftungsausschluss kommen. Wenn ein volljähriges Familienmitglied die Rechtsverletzung begangen hat, sind Sie grundsätzlich von der Haftung befreit (vgl. BGH, Urt. v. 08.01.2014, I ZR 169/12 „BearShare“). Sodann haftet der Volljährige selbstverantwortlich.

Wenn auch Sie von den Nimrods Rechtsanwälten für die Astragon Software GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Computerspiels „Construction Simulator 2015/ Bau Simulator 2015“ abgemahnt wurden, bewahren Sie Ruhe. Unser erfahrenes Team von Abmahnhelfer.de bietet Ihnen sieben Tage die Woche die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs an. Sie können uns in diesem Gespräch Ihren Einzelfall erläutern und erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung des Falles. Rufen Sie uns dafür an.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de-Team!


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