Coronavirus – Rechtsfragen

  • 1 Minuten Lesezeit

Ausgangsbeschränkungen

Gegenwärtig bestehen aufgrund der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie (BayMBl. 2020 Nr. 130) im Freistaat Bayern Ausgangsbeschränkungen. Verstöße sind strafbewehrt (§ 73 ff. Infektionsschutzgesetz).

Im Freistaat Bayern werden Verstöße hart bestraft. Allein am vergangenen Wochenende (4.4. und 5.4.2020) wurden nach einem Bericht von Radio Oberland vom 6.4.2020 im südlichen Oberbayern 1.400 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung erstattet.

Klageverfahren

Ob die entsprechende Verordnung rechtswidrig ist, wird sich im Laufe der Zeit durch eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zeigen. Gegenwärtig sind zwei sogenannte Normenkontrollklagen gegen die entsprechende Verordnung anhängig. Nach unserer Auffassung haben die Klagen gute Aussicht auf Erfolg, da durch die Verordnung massiv in Grundrechte eingegriffen wird. Auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgericht, Hans-Jürgen Papier, hat in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 1.4.2020 betont, „selbst in Kriegszeiten werden Grundrechte nicht angetastet“.  

Ordnungswidrigkeitenverfahren/Strafverfahren

Der Ausgang dieses Verfahrens wird maßgeblichen Einfluss auf laufende Bußgeld- und Strafverfahren haben, da Bußgeld- und Strafvorschriften an Verstöße gegen die Verordnung anknüpfen.

Sollten Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sein, gilt als wichtigste Regel: Äußern Sie sich nicht gegenüber der Polizei, sondern machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Ferner sollten Sie sich mit einem auf Verwaltungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt besprechen. Verwaltungsrecht ist deshalb wichtig, da es auch im Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren auf die Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Verordnung ankommt.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Tobias Kumpf

Beiträge zum Thema