Coronavirus: Strafbarkeit wegen Subventionsbetrugs – Tipps für Empfänger von Soforthilfen

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Viele Subventionsempfänger begehen zur Zeit Subventionsbetrug. In der Corona-Krise kassieren sie Soforthilfen, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen. Was können Empfänger von Subventionen jetzt tun, um eine Strafbarkeit zu vermeiden?

Man kann davon ausgehen, dass die Finanzämter Anträge auf Soforthilfe bei der nächsten Steuererklärung nachprüfen. Kommt dabei oder bei anderer Gelegenheit heraus, dass man die Voraussetzungen nicht erfüllt beziehungsweise unwahre Angaben in den Antrag geschrieben hat, wird man das Geld zurückzahlen und die Konsequenzen einer Strafbarkeit tragen müssen.

Wer also Geld bekommen oder auch nur beantragt hat, hat Handlungsbedarf:

1. Prüfen Sie, welche Bedingungen für die Soforthilfe gegolten haben und was Sie in diesem Zusammenhang unterschrieben haben.

2. Kommt dabei heraus, dass Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, ziehen Sie den Antrag umgehend zurück, falls Sie noch kein Geld bekommen haben.

Zieht man einen Antrag zurück, ist es immer noch denkbar, dass man sich wegen eines Versuchs strafbar gemacht hat. Nur: Die Behörden werden es vermutlich mit so vielen vollendeten Subventionsbetrugsfällen zu tun haben, dass man die Versuchsfälle meiner Meinung nach wohl außen vor lassen wird. Wer einen fehlerhaften Antrag vor der Auszahlung schnell zurückzieht, wird deshalb höchst wahrscheinlich nichts zu befürchten haben.

3. Falls Sie das Geld bereits bekommen haben, obwohl Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, rate ich dazu, sofort einen Anwalt anzurufen und sich beraten zu lassen.

Es kann sein, dass sich die Voraussetzungen, unter denen man Soforthilfen beantragt und bekommen hat, nachträglich ändern. Manch einem wird man einen Subventionsbetrug vorwerfen, obwohl man nichts falsch gemacht hat. Wird in einem solchen Fall nachgeprüft, wird der Empfänger nachweisen müssen, dass er zu einem bestimmten Zeitpunkt, beispielsweise zur Antragsstellung, die damals geltenden Voraussetzungen für die Soforthilfe erfüllt hat. Deshalb:

4. Machen Sie Screenshots, heben Sie alle Unterlagen zu Ihrer Antragstellung auf. Gehen Sie sicher, dass Sie später den Nachweis führen können, alle Voraussetzungen für die Subvention erfüllt zu haben.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt Alexander Bredereck vertritt seit über 20 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen, Änderungskündigungen, Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen, und in strafrechtlichen Belangen mit arbeitsrechtlichem Bezug.

Im Mietrecht ist Fachanwalt Bredereck spezialisiert auf Kündigung wegen Zahlungsverzugs und anderer Vertragsverletzungen, und Eigenbedarfskündigung.


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