Countdown - noch 100 Tage bis zur neuen Selbstanzeige

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Am 01.01.2015 ist es soweit: Die neuen Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige treten in Kraft. Dann wird es nicht nur deutlich teurer, eine Selbstanzeige abzugeben, es wird auch weniger Sachverhalte geben, bei denen es möglich ist, eine vollständige Straffreiheit zu erreichen.

Teurer wird die Selbstanzeige, weil zum einen die Grenze hin zur schweren Steuerhinterziehung sinkt und zum anderen die Hinterziehungszinsen steigen. Eine schwere Steuerhinterziehung liegt ab dem 01.01.2015 schon bei hinterzogenen Steuern ab 25.000 Euro vor. Dann sind 10 Prozent Zinsen fällig. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro sind 15 Prozent fällig und ab 1.000.000 Euro 20 Prozent.

Da sich gleichzeitig die Verjährungsfristen auch bei einfacher Steuerhinterziehung auf zehn Jahre verlängern, wird es schwieriger, die Kriterien für eine strafbefreiende Selbstanzeige zu erfüllen. Denn um dies tatsächlich zu erreichen, muss der sprichwörtliche „reine Tisch“ gemacht werden. Alle relevanten Tatsachen müssen den Steuerbehörden angezeigt werden. Dies ist naturgegeben für fünf Jahre leichter zu erreichen als für den Zeitraum von zehn Jahren. Allein die Belege zu beschaffen, dürfte dem einen oder anderen zusetzen.

Dies galt und gilt natürlich umso mehr, wenn der Sachverhalt Auslandsbezug hat. Auslandsbezug ist aufgrund der Anlagemöglichkeiten in der Schweiz, Liechtenstein oder Luxemburg im Steuerstrafrecht häufig gegeben. Hier sind längere Vorlaufzeiten einzuplanen. Denn gerade die Kommunikation mit ausländischen Banken erfordert eine genaue Kenntnis der jeweiligen Institute, häufig auch der genauen Anlageformen und nicht zuletzt der Amtssprache.

Unter diesen Umständen ist eine Vorlaufzeit von 100 Tagen wohl noch ausreichend. Länger sollte aber mit einer Selbstanzeige nicht gewartet werden. Denn damit kann angesichts der sich abzeichnenden Änderungen nichts mehr gewonnen werden.

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