COVID-19 – Kündigung wegen Demo-Teilnahme

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Eine Mitarbeiterin eines Alten- und Pflegeheims hatte am vergangenen Wochenende an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen teilgenommen. Hiervon erfuhr ihre Arbeitgeberin durch den Facebook-Account der Mitarbeiterin. Dann meldete sie sich wegen Erkältungssymptomen krank.  Die Arbeitgeberin bat die Mitarbeiterin, einen Covid-19 Test zu machen. Dies lehnte die Mitarbeiterin ab.  Daraufhin kündigte die Arbeitgeberin der Mitarbeiterin das Arbeitsverhältnis fristlos. Nun wird in den Medien diskutiert, ob eine solche Kündigung rechtsens ist.

Außerordentliche Kündigung

Zunächst müsste ein wichtiger Grund vorliegen. Die Teilnahme an der Demo selbst ist kein wichtiger Grund, der zu einer Kündigung rechtfertigt. Was Mitarbeiter in ihrer Freizeit machen geht den Arbeitgeber grundsätzlich nichts an, es sei denn, das Verhalten des Mitarbeiters in der Freizeit steht in irgendeinem Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis. Dies war hier nicht der Fall.

Die Verweigerung sich auf COVID-19 testen zu lassen ist ebenfalls kein wichtiger Kündigungsgrund. Arbeitgeber können einen Test auf COVID-19 nicht erzwingen. Auch wenn die Arbeitgeberin, aufgrund der Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Mitarbeitern und Bewohnern des Pflegeheims, die Mitarbeiterin nicht im Betrieb haben will, einen Test kann sie nicht erzwingen.

Eine fristlose Kündigung setzt außerdem zusätzlich zum wichtigen Kündigungsgrund voraus, dass es dem Arbeitgeber unzumutbar ist, den Mitarbeiter bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist weiter zu beschäftigen. Dies ist hier fraglich. Die Mitarbeiterin hat sich krankgemeldet. Nach der Krankmeldung hätte die Arbeitgeberin die Mitarbeiterin für einen Zeitraum im Sinne der vorgegebenen Quarantäne anweisen können zuhause zu bleiben.

Ordentliche Kündigung

Aber auch eine ordentliche fristgerechte Kündigung erscheint hier fraglich. Denn die Teilnahme an der Demo bzw. die Verweigerung einen Test zu machen, stellen wahrscheinlich auch keinen ordentlichen Kündigungsgrund dar. Außerdem wäre bei einer ordentlichen Kündigung immer auch daran zu denken, ob eine Abmahnung nicht das mildere mittel zu einer Kündigung gewesen wäre. Der Presse ist zu entnehmen, dass der Mitarbeiterin aber auch gar nicht – zumindest hilfsweise – ordentlich gekündigt wurde.

Probezeitkündigung

Der Presse ist andererseits zu entnehmen, dass die Mitarbeiterin noch in der Probezeit gewesen sei. Wenn wir davon ausgehen, dass damit gemeint ist, dass sie noch nicht sechs Monate bei der Arbeitgeberin beschäftigt ist, dann gilt für sie (unabhängig von der Vereinbarung einer Probezeit) der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz nicht. Das bedeutet, dass die Arbeitgeberin gar keinen Grund braucht, um der Mitarbeiterin zu kündigen. Damit könnte aber die Kündigung trotzdem wirksam sein.

Kündigungsschutzklage

Ob nun ein Kündigungsgrund vorliegen muss oder nicht, bzw. ob ein Kündigungsgrund ausreichen würde und die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung vorliegen, ist aber dann nicht ausschlaggebend, wenn die Mitarbeiterin gegen die Kündigung nicht im Wege einer Kündigungsschutzklage vorgeht. Ist eine Kündigung – unwirksam oder nicht – erst mal ausgesprochen, dann läuft eine dreiwöchige Frist in der Kündigungsschutzklage erhoben werden kann, um die Kündigung anzugreifen. Wird Kündigungsschutzklage nicht erhoben, dann wird die Kündigung nach drei Wochen wirksam. Insofern lässt sich der Fall allein anhand der Pressemitteilungen nicht abschließend beurteilen.

Anti-Corona-Maßnahmen

Ist ein Mitarbeiter gegen die verhängten Corona-Maßnahmen eingestellt, dann mag das den Arbeitgeber ärgern und ihm Probleme bereiten, das fällt jedoch unter die Meinungsfreiheit. Eine solche Meinung geht den Arbeitgeber genau so wenig etwas an, wie das Verhalten des Arbeitnehmers in der Freizeit. So lange die Einstellung des Arbeitnehmers sich nicht auf den Job auswirkt, kann der Arbeitgeber nichts dagegen tun. Anders könnte dies sein, wenn sich Mitarbeiter beispielsweise weigern, im Betrieb Hygieneschutz-Maßnahmen einzuhalten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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