CS Euroreal: Geplante Öffnung des Immobilienfonds CS Euroreal in 2011 geplatzt! Zukunft ungewiss!!

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Noch im November 2011 sprach die Investmentgesellschaft Credit Suisse Asset Management und der Fondsmanager des offenen Immobilienfonds CS Euroreal davon, dass eine Öffnung des notleidenden und bis dato geschlossenen Fonds voraussichtlich  noch im Jahr 2011 möglich sein werde. Dieses Versprechen diente offenkundig nur dazu, verunsicherte Anleger zu beruhigen.

Tatsächlich musste die Geschäftsführung in dieser Woche am Montag zugestehen, dass nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um wie geplant in diesem Jahr den Fonds wieder für die Rücknahme von Anteilsscheinen zu öffnen. Die Geschäftsführung ließ verlautbaren, Sicherheit ginge vor Geschwindigkeit. Ziel der Geschäftsführung sei es, den Fonds dauerhaft zu öffnen. Hierfür seien für gewöhnlich rund 30 % des Fondsvermögens als Liquidität notwendig. Momentan habe man eine Liquidität in einer Größenordnung von rund 25 %. Durch weitere Verkäufe soll die notwendige Liquidität und ein Liquiditätspuffer aufgebaut werden.

Dies ist für viele geschädigte Anleger eine Hiobsbotschaft, die zum Teil  wirtschaftliche Existenzen gefährden kann, da viele Anleger auf eine jederzeitige Zugriffsmöglichkeit auf das Kapital für das tägliche Leben angewiesen sind. Diese Anleger bleiben auf der Strecke.

Der CS Euroreal gehört neben dem SEB ImmoInvest zu den größten offenen Immobilienfonds, die derzeit in Deutschland geschlossen sind.  Beide Immobilienfonds müssen bis spätestens Mai 2012 wieder geöffnet werden oder  - mit noch fataleren Schäden für die Anleger - für immer schließen.

Die Rechtsanwälte Wöhrle & Schick aus Bad Kreuznach haben bereits Klage gegen beratende Banken wegen Falschberatung eingereicht, da auf die nunmehr eingetretenen Gefahren und Umstände durch die Bankberater oftmals nicht ansatzweise hingewiesen wurde. Es wurde weder auf die erhebliche Gefahr von Wertverlusten noch auf die Möglichkeit der Schließung hingewiesen.

Diese fehlerhafte Beratungspraxis scheint üblich gewesen zu sein. In vielen Fällen bestehen daher gute Aussichten, entsprechende Schadensersatzansprüche in Form der Rückabwicklung durchzusetzen. Hierfür ist jedoch in den meisten Fällen ein rasches Handeln erforderlich, da möglichen Ansprüchen die Verjährung droht. Wenn Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben möchten, sollten Sie dringend von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt Ihre Ansprüche überprüfen lassen.

Herr Rechtsanwalt Wöhrle von der Anwaltskanzlei Wöhrle und Schick informiert Sie gerne über die drohende Verjährung und überprüft Ihre möglichen Ansprüche. Sollten solche Ansprüche bestehen, wird Herr Rechtsanwalt Wöhrle verjährungshemmende Schritte für Sie einleiten und Ihre Ansprüche weiter durchsetzen. Er wird auch gegebenenfalls für Sie kostenlos eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung stellen.

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns.

Rechtsanwälte Wöhrle & SchickKreuzstraße 31 - 3355543 Bad Kreuznach Fon: 0671 29 83 26 0Fax: 0671 29 83 26 26Email: woehrle@ws-anwaelte.de  www.ws-anwaelte.de


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