Daniel-Sebastian-Abmahnung – 2.400 EUR – DJ Antoine: „Sky is the limit“

  • 3 Minuten Lesezeit

Hohe Forderung der Musikindustrie erfolgreich verteidigen

Sie haben eine teure Abmahnung im Auftrag der DigiRights Administration GmbH erhalten? 

Man bietet Ihnen 2.400 EUR als Einigungsbetrag an – viele fragen sich: Muss ich wirklich darauf eingehen?

Rechtsanwalt Daniel Sebastian (Berlin) wurde von der DigiRights Administration beauftragt, illegale Musik-Uploads im Internet zu ahnden. Solche Verstöße finden immer noch zahlreich statt. Seit Jahren spricht die Kanzlei Daniel Sebastian daher fleißig Abmahnungen gegenüber Verbrauchern aus.

Das Schreiben wirft dem Anschlussinhaber vor, diverse Songs von dem Album „Sky is the limit“ – (DJ Antoine) über eine Software mit anderen Nutzern getauscht zu haben. Es wird also eine Urheberrechtsverletzung i. S. d. § 19 a UrhG behauptet. Diese löst primär einen Unterlassungsanspruch (= Unterlassungserklärung) und einen hohen Schadenersatz aus. Aus diesen Gründen sollen Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und einen Geldbetrag überweisen. Da es sich auch noch um ein ganzes Musikalbum von DJ Antoine handelt, wäre der Abmahner bereit, sich bei einer Zahlung von 2.400 EUR gütlich zu einigen. 

Wie verhalten Sie sich richtig? 

Was viele Anschlussinhaber in Deutschland tun, um sich erfolgreich gegen die Abmahnung zu wehren:

  1. Keine Unterschrift leisten (betrifft Vergleich & Unterlassungserklärung) 
  2. Keinen Kontakt mit der Abmahnseite ohne einen Rat des Verteidigers
  3. Keine Geldtransfers 
  4. Kostenlose Erstberatung mit erfahrenem Anwalt nutzen!

Die Abmahnung geht immer an den Anschlussinhaber, aber warum?

Der Adressat einer Daniel-Sebastian-Abmahnung ist immer der Inhaber des Internetanschlusses. Nur dieser wird von seinem Internet Vertragspartner mit Namen und Wohnanschrift benannt. Die Auskunft über die persönlichen Daten ist vorab vom Landgericht durch einen Richter gestattet worden. Da der Abmahner jedoch neben diesen Daten (IP-Adresse, Uhrzeit, Dateiname, Anschlussinhaber) nicht viel mehr weiß, ist die Rechtsprechung wie folgt behilflich:

So gilt der jeweilige Anschlussinhaber zunächst als Täter des Musik-Uploads. Wurde das Musikalbum von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Inhaber des Anschlusses auch für die hierüber begangene Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2010, I ZR 121/08). 

Anti-Abzock-Gesetz: Sind die teuren Rechtsanwaltskosten gerechtfertigt?

Oft stellen Anrufer die Frage, ob nicht jedenfalls die Rechtsanwaltsgebühren gedeckelt sind, sodass lediglich 150 Euro für die Gebühren von Rechtsanwalt Daniel Sebastian anfallen. Denn nach der Novellierung durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken („Anti-Abzock-Gesetz“), sollen die Gebühren des Abmahnanwaltes für die Geltendmachung der Unterlassung begrenzt werden.

Deckelung ist beim Filesharing „unbillig“

Eine solche Begrenzung der Kosten nach § 97 a Absatz 3 Satz 2 UrhG hält vor Gericht „leider“ nicht stand. Das Gesetz sieht bereits eine Ausnahme vor, wonach diese Begrenzung nicht maßgeblich sein soll, wenn dieser Wert „nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig ist”.

Besonderes Gefährdungspotenzial

Diese Unbilligkeit ist in solchen Fällen anzunehmen, da es sich aufgrund des Uploads eines Musikalbums um einen schwerwiegenden Urheberrechtsverstoß handelt, bei dem ein erhebliches wirtschaftliches Interesse des Musikproduzenten an der Rechtsverfolgung besteht (siehe LG Stuttgart, Urteil vom 21.04.2015, AZ 17 O 329/14). 

Immanent einer derartigen Verletzungshandlung ist eben nicht nur die öffentliche Zugänglichmachung, § 19 a UrhG, sondern auch die unkontrollierbare, grenzüberschreitende Vervielfältigung der Musik durch den Upload, § 16 UrhG (AG München, Urteil vom 20.09.2013, 158 C 18032/13). Damit ist eine Deckelung nicht möglich. Abmahnungen bleiben weiterhin kostenintensiv.

Wehren Sie sich immer!

Trotzdem können die hohen Forderungen aus der Daniel-Sebastian-Abmahnung reduziert, in günstigen Fällen, auch komplett abgewehrt werden. Eine konsequente Verteidigung durch uns lohnt sich in jeden Fall. Sparen Sie in jedem Fall Geld und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung von Baumeister Rosing Rechtsanwälte.

Finden Sie mehr zum Thema Daniel-Sebastian-Abmahnung unter: 

www.baumeister-rosing.de/daniel-sebastian-abmahnung/



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