Darf mir mein Arbeitgeber trotz Krankheit kündigen ?

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Ein weitverbreiteter Irrglaube ist, dass der Arbeitgeber nicht kündigen dürfe, wenn der Arbeitnehmer erkrankt ist. Natürlich darf der Arbeitgeber auch bei Krankheit kündigen. Der Arbeitnehmer kann jederzeit gekündigt werden, egal ob er gesund, krank oder im Urlaub ist!

Die Frage ist lediglich: Hat der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund, welcher die Kündigung rechtfertigt? Und ist dem Arbeitnehmer die Kündigung zugegangen?

Häufig wird hier der „Arbeitnehmerzustand“ Kranksein mit „wegen Krankheit gekündigt“ verwechselt.

Wir lernen: Gekündigt werden kann immer, nur der Kündigungsgrund muss vorhanden sein und eine Kündigung rechtfertigen.

Krankheitsbedingte Kündigungen sind für einen Arbeitgeber nicht allzu einfach durchzusetzen. Es muss nicht nur eine eventuelle längere Erkrankung vorliegen, oder eine Mehrzahl von Kurzerkrankungen.

Dann muss der Arbeitgeber bei Kurzerkrankungen auch nachweisen, dass der Arbeitnehmer mindestens 30 Arbeitstage im Jahr krankheitsbedingt gefehlt hat (und das in einem Zeitraum der letzten 3 Jahre). Krankheitstage, die betriebsbedingt durch z. B. einen Betriebsunfall herrühren, dürfen nicht mitgezählt werden. Ferner muss es zu einem wirtschaftlichen Schaden für den Arbeitgeber wegen der Erkrankung kommen (dieser ist allerdings bei Langzeiterkrankten nicht sehr hoch, da ab der 7. Woche die Krankenkasse die Lohnfortzahlung übernimmt).

Liegen all diese Voraussetzungen vor, muss aber auch noch die Zukunftsprognose schlecht sein, d. h. wenn ein Arzt davon ausgeht, dass diese Erkrankungen sich in Zukunft nicht mehr derart oft wiederholen, oder sich der Langzeitkranke auf dem Weg der Besserung befindet, ist eine krankheitsbedingte Kündigung ebenfalls nicht gerechtfertigt.

Zuletzt muss aber vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ein sog. BEM (betriebliches Eingliederungsmangement) durchgeführt worden sein. Hierunter versteht man, dass in Zusammenarbeit mit Krankenkassen, Ärzten, ggf. Betriebsrat, Arbeitnehmer und Arbeitgeber versucht wird, den Arbeitnehmer schrittweise aus der Krankheit wieder in die Arbeit zu integrieren.

Sind all diese Voraussetzungen nicht gegeben, so wird ein Arbeitnehmer mit einer Klage gegen die Kündigung des Arbeitgebers erfolgreich sein.

Dies gilt grundsätzlich in dem Falle, dass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet (länger als 6 Monate tätig und mehr als 10 Beschäftigte). Handelt es sich um einen Kleinbetrieb, so kann der Arbeitgeber natürlich wesentlich einfacher kündigen, insbesondere wenn er nicht wegen Krankheit kündigt, sondern einfach lapidar aufgrund von Schlechtleistung.

In jedem Falle sollten Sie bei Erhalt einer Kündigung während Ihrer Erkrankung oder wegen Krankheit einen spezialisierten Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, um sich von diesem zunächst beraten zu lassen, welche Erfolgsaussichten Sie gegen die „Kündigung“ haben.

Hier können Sie auch unseren besonderen Service der „kostenfreien telefonischen Kurzauskunft“ nutzen und sich mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht verbinden zu lassen, der Sie im Falle einer Kündigung kurz berät, bevor Sie auf diese gar nicht, oder falsch reagieren.

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Ihr NJR Anwalts- und Fachanwaltsteam Neuner-Jehle – Stuttgart


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