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Darknet – Kokain, Waffen und gefälschte Pässe

  • 3 Minuten Lesezeit

Das Netzwerk Darknet beschäftigt die Ermittlungsbehörden schon seit langem. In Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Litauen, Bosnien-Herzegowina, der Schweiz und Russland fanden 69 Hausdurchsuchungen statt. Außerdem gelang Spezialisten der Zugriff auf die Server der illegalen Darknet-Plattformen. Im Zuge dessen konnten in der vergangen Woche neun Tatverdächtige in Deutschland festgenommen werden. Bei den Festnahmen kamen Spezialkräfte der Anti-Terror-Einheit GSG 9 zum Einsatz, da mit einem bewaffneten Widerstand der Verdächtigen zu rechnen war. Sichergestellt wurden Drogen, eine Schusswaffe, Bargeld, sowie Computer und Festplatten.

Wer sind die mutmaßlichen Täter im Darknet?

Die neun festgenommenen Tatverdächtigen kommen unter anderem aus Deutschland, der Schweiz, Syrien und Bosnien. Die Behörden vermuten, dass sich unter ihnen die mutmaßlichen Betreiber und Administratoren von fünf deutschsprachigen Handelsplattformen (u.a. der Seiten: „fato.me“; „faking.cc“ und „comlync.cc“) im Darknet befinden. Nach Angaben zufolge handelt es sich bei dem Hauptverdächtigen um einen 27-jährigen Bosnier, der am vergangenen Mittwoch in Bosnien-Herzegowina festgenommen wurde. Außerdem werden ein 21-Jähriger aus dem Münsterland und ein 29-Jähriger aus Niedersachsen verdächtigt, illegale Computernetze betreut zu haben.

Worum handelt es sich bei dem Datennetz Darknet?

Darknet (übersetzt: „Dunkles Netz“) ist ein verschlüsseltes Netzwerk, das zwischen den Anwendern hergestellt wird. Die manuelle Verknüpfung ermöglicht es den Nutzern, nach außen unerkannt zu bleiben. Sie setzen Werkzeuge zur Verschlüsselung ihrer Datenspuren ein, sodass die Internet-Plattformen des Darknet nicht zugänglich sind. Auch für Suchmaschinen des Internets ist das Darknet unsichtbar. Darin liegt auch die Gefahr des geheimen Netzwerks. Die Sicherheit der Informationen und des Datenaustausches, die das Darknet bietet, wird offenkundig auch von Kriminellen missbraucht. Über geschlossene Foren werden Geschäfte über Drogen, Waffen, Frauen, Kinderpornografie und gefälschte Ausweise abgewickelt, berichten Medien. Die Internetkriminalität konnte bislang nicht eingedämmt werden, da ein Eindringen in das Datennetz unmöglich war.

Was steckt hinter dem aktuellen Razzia-Erfolg gegen Darknet?

Der Übergriff auf die neun Tatverdächtigen in der vergangenen Woche war das Ergebnis einer gut einjährigen Ermittlungsarbeit. Unter dem Codenamen „Trawler“ (übersetzt: „Schleppnetzfischer“) wurde nach Cyber-Kriminellen gefahndet. Erstmals gelang es den Spezialisten der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Gießen, die Auslands-Server des Darknet in Frankreich, den Niederlanden, Litauen und Russland für längere Zeit unbemerkt zu überwachen. Dadurch konnte das Bundeskriminalamt (BKA) zusammen mit den Ermittlern der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) die illegalen Geschäfte auf den Darknet-Plattformen zurückverfolgen und lahm legen. Für die Ermittler ist dies ein großer Erfolg. Kriminelle können sich nun nicht mehr sicher sein, dass ihre Chatforen im Darknet überwacht werden.

Welche Strafe droht den Tatverdächtigen?

Als strafbare Handlungen kommen hauptsächlich das Handel treiben mit Drogen und Waffen, Datenhehlerei sowie diverse Urkundendelikte in Betracht. Außerdem werden den Tatverdächtigen kriminelle Dienstleistungen wie beispielsweise das Infizieren von Computern mit Schadprogrammen, das Anbieten illegaler Streamingdienste, Anleitungen zur Begehung von Straftaten und Menschenhandel vorgeworfen. Diese Delikte sehen zumeist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren vor. Das Strafmaß kann jedoch auch darüber hinausgehen, wenn der Täter beispielsweise mehrere Tatbestände erfüllt hat oder ein besonders schwerer Fall vorliegt. Das genaue Strafmaß hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab.

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefonnummer neben diesem Rechtstipp. ✩ Kontaktieren Sie uns über unsere Website. Wir helfen Ihnen gerne weiter!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten IT-Recht, Strafrecht

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