Das alleinige Sorgerecht beantragen

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Es kann Situationen geben, in denen es im Sinne des Kindeswohls ist, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Elternteil das Sorgerecht zugesprochen bekommt. Die Anforderungen sind streng.

In diesem Rechtstipp geben wir Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Voraussetzungen, um erfolgreich das alleinige Sorgerecht zu beantragen.

1. Die Prüfung des Familiengerichts

Jedes Elternteil, das die Alleinsorge für sich begehrt, kann beim zuständigen Familiengericht das alleinige Sorgerecht beantragen. So ist in Köln beispielsweise das Amtsgericht für diese sogenannte Kindschaftssache zuständig. Der Richter wird dann prüfen, ob das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen werden kann.

Zunächst kommt es darauf an, ob der andere Elternteil, dem das Sorgerecht entzogen werden soll, dem Antrag zustimmt oder nicht. Wenn ja, so besteht grundsätzlich die Vermutung, dass die einvernehmliche Regelung auch den Interessen des Kindes am besten entspricht.

Widerspricht der andere jedoch dem Antrag auf Übertragung der Alleinsorge, so stellt das Gericht eine umfassende Prüfung des Einzelfalles an. Hierbei steht im Mittelpunkt der Entscheidung, ob das alleinige oder das gemeinsame Sorgerecht die für das Kind bessere Lösung darstellt.

2. Gründe für die Aufhebung der gemeinsamen Sorge

Der Antragsteller muss in der Regel triftige Gründe vorlegen, warum er die Alleinsorge übernehmen soll. Lapidare Kleinigkeiten sind nicht ausreichend.

Als Gründe für die Aufhebung der gemeinsamen Sorgen kommen unter anderem in Betracht:

  • Die Eltern haben sich bereits in der Vergangenheit als unfähig erwiesen, zu Gunsten des Kindes sinnvolle einvernehmliche Entscheidungen zu treffen.
  • Die Eltern sind in hohem Maße verfeindet und nicht zu einer angemessenen Kommunikation in der Lage.
  • Der andere Elternteil hat das Kind missbraucht oder misshandelt.
  • Der andere Elternteil leidet an einer Suchterkrankung, die es ihm unmöglich macht für das Kindeswohl einzustehen.

Auch der Wille des Kindes wird berücksichtigt. Mit der Zuordnung des Sorgerechts gehen nämlich häufig weitreichende Veränderungen einher. Oftmals ist es nicht im Sinne des Kindeswohls, wenn das minderjährige Kind gezwungen ist umzuziehen. Die Stabilität des sozialen Umfelds – etwa in der Schule oder dem Kindergarten – soll weitestgehend erhalten bleiben.

In Zweifelsfällen kann das Gericht auch ein psychologisches Gutachten einholen, um zu klären, was das Beste für das Kind ist.

Gelangt der Richter jedoch zu der Überzeugung, dass das gemeinsame Sorgerecht ein Hindernis für die Förderung des Kindes darstellt, wird dem Antrag stattgegeben.

3. Ihre Unterstützung beim Antrag auf alleiniges Sorgerecht in Köln

Die Kanzlei Senol unterstützt Sie jederzeit, wenn Sie das alleinige Sorgerecht beantragen möchten. In einem individuellen Beratungsgespräch kann besprochen werden, welche Begründung für die Übertragung der Alleinsorge in Betracht kommt. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!


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