DCM 22: Anlegergemeinschaft für Anleger

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Die Geschehnisse rund um den (ehemaligen) Immobilienfonds DCM 22 werfen viele Fragen auf. Im Rahmen einer Anlegergemeinschaft für DCM 16, 18, 22 und 23 soll Licht ins Dunkel gebracht werden. Es können auch individuelle Schadensersatzansprüche der Anleger wegen falscher Anlageberatung eingeklagt werden.

Die Geschichte des DCM 22 umfasst viele Kapitel. Das neueste Kapital zählt zu den unerfreulichsten für die Anleger. Nachdem im Frühjahr die rasche Auflösung des DCM 22 herbeigeführt wurde, wurden Anfang Juli 2012 die Aktien der Prime Office REIT AG in die Depots der Anleger überführt. Für viele Anleger war die Nachricht, wie wenige Aktien sie erhalten, eine böse Überraschung: Die Verluste betrugen über 85 %. Seitdem ist der Kurs der Aktien der Prime Office REIT AG zwar etwas angestiegen, aber der Kurs liegt immer noch deutlich unter dem Einstiegskurs.

Angesichts dessen liest sich die am 09.08.2012 von der Prime Office REIT AG herausgegebene Pressemitteilung, dass „eine nachhaltige Kursbelastung durch Verkaufsdruck der Altaktionäre ausgeblieben" sei, aus Sicht eines geschädigten Anlegers in einem etwas anderen Licht. Dies gilt auch für die Mitteilung, dass der Aktienkurs positiv reagiert habe und von historischen Tiefststand auf etwa 3,50 Euro geklettert sei.

Ausgangspunkt für die desaströse Aktienübertragung war ein Beschluss im Jahr 2007. Der Fonds DCM 22 übertrug gemeinsam mit den Schwesterfonds DCM 16, DCM 18 und DCM 23 die Objekte des Immobilienfonds an die Prime Office. Die Fonds erhielten im Gegenzug Aktien. Im Sommer 2011 schaffte es die Prime Office REIT AG nach mehrjähriger Verzögerung an die Börse, jedoch entsprach der Einstandspreis nicht den Hoffnungen der Anleger der DCM Fonds. Und angesichts des nach wie vor schwächelnden Kurses keimt auch nur wenig Hoffnung auf baldige Besserung. Viele Anleger des DCM 22 fragen sich, wie es zu diesen herben Verlusten kommen konnte.

Anlegergemeinschaft für geschädigte Anleger

Zahlreiche Anleger des Fonds DCM 22 wandten sich bereits an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Die Kanzlei verfolgt die Vorgänge rund um die Fonds DCM 16, 18, 22 und DM 23 schon seit geraumer Zeit. Da die Geschehnisse rund um die DCM-Fonds Fragen aufwerfen, gründete der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll eine Anlegergemeinschaft für Anleger der DCM Immobilienfonds, um mehr Klarheit in die Ereignisse rund um den die Fonds und die Prime Office bringen zu können. Anleger des ehemaligen Immobilienfonds DCM 22, die wissen möchten, was sie gegen die DCM unternehmen können, sollten sich der Anlegergemeinschaft anschließen. Es haben sich bereits hunderte Anleger der Anlegergemeinschaft angeschlossen. Parallel zur Anlegergemeinschaft kann geprüft werden, ob Anlegern des DCM 22 auch individuelle Schadenersatzansprüche wegen falscher Beratung zustehen - zum Beispiel wenn der Fonds als sichere Altersvorsorge angepriesen wurde.

Weitere Informationen über die Anlegergemeinschaft befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen unter www.dr-stoll-kollegen.de

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie bei uns. Sie wissen danach, was Sie tun können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

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