DCM Renditefonds 14: Landgericht Heilbronn bestätigt Ausstieg

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20.02.2013 - Das Landgericht Heilbronn hat mit rechtskräftigem Urteil vom 19.12.2012 festgestellt, dass die Beteiligungsverträge eines von der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vertretenen Anlegers beendet sind. Weiterhin wurde die Fondsgesellschaft verurteilt, das Auseinandersetzungsguthaben auszurechnen und an den Kläger auszuzahlen.

Renditefonds! Welche Rendite?

Der DCM Renditefonds 14 ist ein geschlossener Fonds, der 2002 und 2003 als eine Art „Immobilienrente" verkauft wurde. Der Fonds investiere - so der damalige Vertrieb - in attraktive Großimmobilien in den Standorten Stuttgart und Hannover. Bonitätsstarke Mieter würden die Erträge sichern. Die Mieteinnahmen seien zudem durch langfristige Mietverträge und durch Mietgarantien gewährleistet. Die nicht ausgeschüttete Liquidität solle in einen Wertpapier-Spezialfonds investiert werden, wodurch ein erhebliches Wertpapiervermögen als Sicherheitspolster aufgebaut werden würde. Die Anlage sei weitgehend inflationsgesichert. Mit diesen vollmundigen Aussagen wurden mehr als 5.000 Anleger für den DCM Renditefonds 14 geworben.

Die Einlage konnte wie sonst üblich als Einmalzahlung erbracht werden. Alternativ konnte die Einlage aber auch in monatlichen Raten über einen Zeitraum von insgesamt 200 Monaten gezahlt werden. Als weitere Beteiligungsart war es außerdem möglich, zunächst nur die Hälfte der Einlage einzuzahlen. Die restlichen 50 % sollten bei dieser Thesaurierungsvariante durch Umbuchung der Ausschüttungen aus dem bereits eingezahlten Kapital erbracht werden.

Nach den zuletzt veröffentlichten Zahlen muss jedoch mit empfindlichen Verlusten gerechnet werden. So wurde der Fonds in der Thesaurierungsvariante Ende 2012 an der Fondsbörse Deutschland mit nur 38 % gehandelt. In der Ratensparvariante ist der Fonds sogar vom Handel ausgesetzt. Nach diesen Informationen ist eine positive Rendite ebenso unrealistisch wie eine Immobilienrente.

Ausstieg ist möglich

Der Fonds hat eine Laufzeit bis mindestens Ende 2024. Eine vorzeitige Kündigung ist zwar nach dem Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen. Wer aber die richtigen rechtlichen Maßnahmen ergreift, kann jederzeit aus dem Fonds aussteigen. Dies hat das Landgericht Heilbronn in einem Parallelfall mit Urteil vom 19.12.2012 bestätigt.

Der Ausstieg empfiehlt sich speziell für Anleger, die die Ratenzahlungsvariante gewählt haben und nicht mehr bereit sind, dem schlechten Geld noch gutes hinterherzuwerfen.

Kontakt:

von Buttlar Rechtsanwälte

Herr Rechtsanwalt Wolf von Buttlar

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Löffelstraße 44

70597 Stuttgart

Telefon: 0711-32091820

Fax: 0711-32091860

E-Mail: kanzlei@vonbuttlar.com

www.vonbuttlar.com


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