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„Der Richter – Recht oder Ehre“ – Abmahnung durch Waldorf Frommer – keine € 815,00 zahlen!

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Derzeit werden von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen wegen des Anbietens des Films „Der Richter - Recht oder Ehre“ ausgesprochen. Der Vorwurf ist, wie immer bei Abmahnungen wegen Filesharings, das Bereitstellen eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Rahmen einer Internettauschbörse, wie z. B. Bittorrent oder Popcorn Time.

Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt von dem Empfänger der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von EUR 815,00.

Im Internet finden sich nach wie vor diverse Tipps zum Vorgehen gegen Abmahnungen. Immer wieder finden sich Ratschläge, wie die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung und/oder Zahlung eines Betrages von EUR 100,00 oder EUR 150,00. Damit sei die Sache erledigt!

Von einem solchen Vorgehen raten wir jedoch dringend ab!

Sofern Sie als Inhaber des Internetanschlusses und Empfänger der Abmahnung nicht als Täter für die Rechtsverletzung in Frage kommen und darüber hinausgehende Pflichten, wie z. B. die Verschlüsselung Ihres Internetzuganges und eine Belehrung aller Personen, die Zugang zu Ihrem Internetanschluss haben, erfüllt haben, sind Sie grundsätzlich überhaupt nicht verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Ebenfalls müssen Sie in diesen Fällen keine EUR 815,00 bezahlen.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung?

- Bleiben Sie zunächst ruhig.

- Nehmen Sie auf gar keinen Fall selbst Kontakt zu der Kanzlei Waldorf Frommer auf, um die Sache selbst zu regeln. Die Aussagen, die Sie tätigen, können leicht gegen Sie verwendet werden. Zudem lässt sich eine einmal getätigte Aussage nicht mehr umkehren.

- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Hier erhalten Sie umfassende Informationen zu der Sach- und Rechtslage in Ihrem konkreten Einzelfall.

- Ignorieren Sie eine Abmahnung auf gar keinen Fall. Tun Sie dies, kann dies ein sehr kostenintensives Gerichtsverfahren zur Folge haben.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail! Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir geben Ihnen eine kostenfreie erste Einschätzung zur Sach- und Rechtslage in Ihrem konkreten Fall. Sie bekommen selbstverständlich auch eine Information über entstehende Kosten im Falle unserer Beauftragung. Dies sind transparente Pauschalbeträge ohne versteckte Zusatzkosten. Nach dieser ersten Einschätzung können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

Mit uns haben Sie folgende Vorteile:

- bundesweit tätig
- kein Termin vor Ort notwendig
- schnelle Kommunikation per Telefon, Email und Fax
- kostenfreie Ersteinschätzung am Telefon
- Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag

Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer Erfahrung aus unzähligen Abmahnverfahren.

Ihre Kanzlei Brehm


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