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Die anwaltliche Erstberatung

  • 11 Minuten Lesezeit

Sie haben endlich einen Rechtsanwalt gefunden, den Sie gleichermaßen als sympathisch und kompetent erachten. Dann steht einem Termin für ein Beratungsgespräch nichts mehr im Wege. Ist die erste Kontaktaufnahme erst einmal geschafft, kann es zu einer Erstberatung kommen. Das Gesetz unterscheidet in § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ausdrücklich zwischen einem ersten Beratungsgespräch und einer Beratung. Es handelt sich dabei um eine Kostenvorschrift aus dem in Deutschland per Gesetz geregelten Anwaltsgebührenrecht. Eine genaue Definition, was eine Erstberatung oder eine Beratung beim Rechtsanwalt genau umfasst, lässt sich aus der Vorschrift aber nicht entnehmen. Für den Verbraucher ist die Unterscheidung jedoch wichtig. Hängt doch davon ab, wie viel an Gebühren der Rechtsanwalt für seine Beratungsleistung maximal in Rechnung stellen darf und welche Beratungsleistung der Verbraucher dafür erwarten kann. 

Was ist eine Erstberatung?

Erstberatung bedeutet, dass sich der Mandant wegen des den Rat oder die Auskunft betreffenden Gegenstands erstmalig an einen Rechtsanwalt wendet – die Erstberatung umfasst eine Einstiegsberatung als pauschale, überschlägliche Beratung. Oder anders gesagt: Sie möchten zunächst eine sachkundige Einschätzung einholen und möchten wissen, wo die Chancen und Risiken Ihres rechtlichen Problems liegen? Die Erstberatung dient dazu, dass Sie dem Rechtsanwalt Ihr rechtliches Problem schildern können und er Ihnen eine erste Einschätzung gibt sowie Ihnen mögliche Handlungsstrategien vorschlägt. Nach der Erstberatung können Sie dem Rechtsanwalt das Mandat erteilen und ihn damit beauftragen, Ihren Fall zu bearbeiten. Sie können sich seine Ratschläge und Empfehlungen aber auch erst einmal durch den Kopf gehen lassen und ihn gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt beauftragen, oder Sie können einen anderen Rechtsanwalt aufsuchen, wenn Sie nach der Erstberatung kein gutes Gefühl hinsichtlich der Zusammenarbeit haben. Das Erstgespräch dient also der ersten Orientierung und bestimmt darüber, ob Sie dem Rechtsanwalt das Mandat erteilen oder nicht.

Nur damit keine falschen Erwartungen an ein Erstberatungsgespräch gesetzt werden: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH vom 03.05.2007, Aktenzeichen I ZR 137/05) ist eine Erstberatung»eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst«. Es handelt sich also um eine mündliche (bzw. fernmündliche) Beratung. Kommen zu dem Erstberatungsgespräch weitere Gespräche hinzu oder erfolgt die Beratung schriftlich, können und werden die Anwaltskosten höher sein. 

Auswahl von Anwälten treffen

Es empfiehlt sich, schon vor dem Erstgespräch eine sorgfältige Auswahl der zu kontaktierenden Rechtsanwälte zu treffen. So haben Sie die besten Voraussetzungen, genau den passenden Rechtsanwalt auszusuchen, den Sie später auch beauftragen werden. Telefonieren Sie diese Liste durch und stellen Sie zunächst Ihre vorbereiteten Fragen zum Rechtsanwalt und seinen bisherigen Erfahrungen in diesem von Ihnen gewünschten Rechtsgebiet. Reduzieren Sie Ihre Liste schließlich auf die besten zwei Rechtsanwälte. Sehen Sie sich die Antworten der beiden Rechtsanwälte auf Ihre Fragen an und bewerten Sie diese. Verschaffen Sie sich einen Gesamteindruck. Wählen Sie aus diesen beiden dann denjenigen aus, von dem Sie denken, dass er am besten zu Ihnen und Ihrer Situation passt. Aber behalten Sie die Informationen über den anderen Rechtsanwalt für den Fall zurück, dass es mit dem Ihrer ersten Wahl nicht so gut läuft und sie dringend einen Ersatz benötigen.

Keine Ablenkung

Bringen Sie nicht die ganze Familie zum Beratungstermin. Ihr Rechtsanwalt ist an ihnen und ihrem Fall interessiert. Haben Sie also einen Termin, kommen sie alleine. Weitere Personen lenken nur ab und ziehen das Gespräch in die Länge, da sie meist nicht über alles informiert sind und nicht den gleichen Wissenstand haben. Finden Sie für Ihre Kinder einen Babysitter und berichten sie ihren Angehörigen lieber nach dem Termin. Das spart ihre Zeit und ihr Geld.

Vielfach lassen sich Rechtsprobleme schon in einer Erstberatung klären. Die Ungewissheit, ob ein Anspruch durchsetzbar oder es sinnvoll ist, sich gegen eine Forderung zu wehren, lässt sich damit ausräumen. Falsche eigenmächtige Handlungsweisen in Unkenntnis der Rechtslage können sehr teuer werden.

Ende der Erstberatung

Der Anwendungsbereich der Erstberatung endet, wenn die erste Beratung beendet oder wenn die begonnene Beratung wegen ihres Beratungsgegenstands unterbrochen ist, etwa wenn der Mandant weitere Unterlagen beibringen oder der Rechtsanwalt sich über die Rechtsangelegenheit zunächst sachkundig machen muss. Hingegen lässt eine Unterbrechung allein wegen äußerer Umstände (z.B. Mittagspause) die Erstberatung nicht enden. Wenn der Rechtsanwalt Abgrenzungsschwierigkeiten sieht, wird er mit dem Mandanten darüber kurz sprechen und vor einer weiteren Tätigkeit eine angemessene Vergütungsvereinbarung abschließen.

Verschiedene Arten der Erstberatung

Die Erstberatung kann auf verschiedene Weise erfolgen. Sie sollten jeweils die Form auswählen, die für Sie am besten geeignet und am einfachsten machbar ist. Zunächst kommt die Persönliche Beratung in Betracht, d.h. Mandant und Rechtsanwalt treffen das erste Mal aufeinander. Hierbei handelt es sich wohl die beste Art, ein anwaltliches Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Der Vorteil, einen Rechtsanwalt vor Ort auszuwählen, liegt darin, dass Sie ihn quasi jederzeit problemlos aufsuchen können. Vieles lässt sich einfacher erklären, wenn Sie sich im persönlichen Gespräch gegenübersitzen. Sie bekommen gleich einen guten Eindruck von Ihrem neuen Rechtsanwalt und können ihn etwas besser kennenlernen.

Der persönliche Kontakt stärkt das gegenseitige Vertrauensverhältnis. Zudem können in der Kanzlei Akten oder Dokumente gemeinsam durchgegangen werden. Erst wenn Sie die Vollmachtserklärung unterschrieben haben, wird dem Rechtsanwalt das Mandat erteilt.

Ist es Ihnen aufgrund der räumlichen Entfernung allerdings nicht möglich den Rechtsanwalt vor Ort in seiner Kanzlei aufzusuchen, können Sie auch eine Telefonische Beratung in Betracht ziehen. Das kann immer dann erforderlich werden, wenn es auf dem entsprechenden Rechtsgebiet nur sehr wenige Rechtsanwälte gibt. Je nach Schwere des Problems wird sich dann herausstellen, ob es notwendig sein wird, dass Sie sich einmalig oder auch mehrmals persönlich mit dem Rechtsanwalt (in seiner Kanzlei) treffen (und somit eine kleine Reise antreten müssen) oder ob die Angelegenheit auch ohne ein persönliches Treffen telefonisch, per E-Mail, per Fax oder per Skype geregelt werden kann. Ein umfassendes Beratungsgespräch am Telefon kann funktionieren. Dennoch ist das Telefon eher dann ein gutes Kommunikationsmittel, wenn es sich um leichte und schnell zu beantwortende Fragen handelt. Gut zu wissen ist für Sie hierbei, dass natürlich alle juristischen Angaben, die Ihnen Ihr Rechtsanwalt am Telefon macht, als verbindlich anzusehen sind. Sehr wichtig ist hier auf beiden Seiten eine gute und ehrliche Kommunikation, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.

Manche greifen auch auf eine Erstberatung per E-Mail zurück. Dies ist allerdings nicht zu empfehlen. Zu mühsam ist auf diesem Weg der kommunikative Austausch, und ein echtes Gespräch wird sich auf diesem Wege nur schwer führen bzw. nur schwer entwickeln lassen. Sie können den E-Mail-Verkehr aber ergänzend nutzen, um dem Rechtsanwalt im Vorfeld wichtige Dokumente oder eine kurze Zusammenfassung Ihres Problems zu geben, damit er sich vor dem ersten Gespräch einlesen kann. Auch einfache Fragen lassen sich per E-Mail gut abklären. Vor allem, wenn kein persönliches Treffen möglich oder nötig ist, ist das eine gute Ergänzung.

Nicht wenige Rechtsanwälte bieten auch eine Erstberatung per Videokonferenz an. Mit den heutigen technischen Möglichkeiten ist es in den meisten Fällen auch gar kein Problem, mit dem Rechtsanwalt per Videokonferenz zu kommunizieren. Haben Sie kein Problem damit, mit solchen technischen Mitteln zu arbeiten und bietet der Rechtsanwalt diese Möglichkeit an, ist die Videokonferenz einem Telefongespräch sogar vorzuziehen, da Sie ihn dabei wenigstens via Bildschirm gegenübersitzen können. Eine besondere Bedeutung erfährt die Videokonferenz, wenn etwa mehrere Personen in die Gespräche involviert sind und es nicht möglich ist, alle diese Personen räumlich und zeitlich unter einen Hut zu bringen. 

Juristische Zweitmeinung

Der Rechtsanwalt berät Sie auch dann im Rahmen einer Erstberatung, wenn Sie bereits einen anderen Rechtsanwalt mit der Verfolgung Ihrer Interessen beauftragt haben. Sollten Sie nämlich den Eindruck haben, dass in Ihrer Angelegenheit einiges schiefläuft bzw. möglicherweise ein anwaltlicher Fehler vorliegt, dann können Sie selbstverständlich einen weiteren Rechtsanwalt als Zweitmeinung (wie bei Ärzten) hinzuziehen. Dieser wahrt Ihr Vertrauen und wird sich mit seinem Kollegen nicht in Verbindung setzen – er dürfte es auch gar nicht (Strafbarer Geheimnisverrat). Oft besteht so noch die Möglichkeit, sprichwörtlich das Kind zu retten, bevor es in den Brunnen fällt. 

Kostenfrage

Eine Frage, die sich bei der Erstberatung immer wieder stellt, ist die Frage nach den entstehenden Kosten. Hartnäckig hält sich der Irrglaube, dass die Erstberatung beim Rechtsanwalt kostenlos sei. Das ist aber nicht der Fall. Ein Mandant kann schließlich nicht ernsthaft erwarten, dass ein Rechtsanwalt, der von der juristischen Beratung und Vertretung von Mandanten lebt, kostenlos berät. Eine objektive Beratung kann nämlich nur gewährleistet sein, wenn der Rechtsanwalt für seine Beratung auch entsprechend bezahlt wird. Was würde denn anderseits passieren, wenn der Rechtsanwalt im einstündigen Erstberatungsgespräch nach Überprüfung der Rechts- und Sachlage zu dem Ergebnis kommt, dass eine Klage nicht Ziel führend sei? Außer Spesen nichts gewesen? Müsste ein Rechtsanwalt, damit er Geld verdient, sodann nicht immer zur Klage raten? Ist das im Interesse des Mandanten? Wohl eher nicht. 

Eine Erstberatung für Verbraucher darf also grundsätzlich nicht teurer als 190 Euro sein (zzgl. 19 Prozent Umsatzsteuer, dann also 226,10 Euro). Etwas anderes gilt, wenn Rechtsanwalt und Mandant eine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen haben, etwa die Abrechnung der Erstberatung nach Zeitaufwand (auf Honorarbasis). Rechtsanwälte können nämlich je nach Umfang des Beratungsgesprächs selbst entscheiden, welchen Honorarsatz sie für die Erstberatung berechnen wollen. In schwierigen und aufwendigen Fällen ist ein Honorarsatz von bis zu 500 Euro/Std. keine Seltenheit und wird von den Gerichten mitgetragen.

Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt im Vorfeld nach den Kosten für eine Erstberatung, unter Umständen ist dieser auch dazu bereit, über die Kosten zu verhandeln. Eine Erstberatung ist für Rechtsanwalt und Mandant gleichermaßen sinnvoll. Denn der Rechtsanwalt erhofft sich natürlich, durch die Erstberatung das Mandat zu erhalten. Weil Rechtsanwälte sehr daran interessiert sind, über eine Erstberatung an neue Mandanten zu kommen, sind sie meist auch bereit, mit dem Preis etwas nach unten zu gehen. 

Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Erstberatung zahlt, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Im Zweifel sollten Sie sich vorab bei Ihrer Rechtsschutzversicherung erkundigen, ob diese die Kosten für eine Erstberatung übernommen werden und ob ggf. eine vertragliche Selbstbeteiligung anfällt. Am besten lassen Sie sich eine schriftliche Deckungszusage für die Erstberatung erteilen und bringen diese zu Ihrem Erstberatungstermin zum Rechtsanwalt mit.

Dauer der Erstberatung

Stellt sich noch die Frage, wie lange die Erstberatung eigentlich dauert. Bitte rechnen Sie mit ungefähr einer Stunde, manchmal auch nur mit 15 Minuten. Die Dauer kann stark variieren, denn in vielen Fällen weiß der Rechtsanwalt schon nach kürzerer Zeit, was zu tun ist, in manchen schwierigen und umfangreichen Fällen dagegen kann es auch schon einmal länger dauern. Dem guten Rechtsanwalt ist es sehr wichtig, dass sein Mandant nicht den Eindruck erhält, seine Angelegenheit würde wie am Fließband behandelt werden. Stellen Sie sicher, dass die Zeit ausreicht, um alle Ihre Fragen zu stellen. Schätzen Sie deshalb ab, wie lange jede Frage dauert und lassen die Fragen weg, die mehr als drei bis fünf Minuten dauern könnten. Denken Sie daran, dass dies nicht der Zeitpunkt ist, um abschließende Antworten auf alle Ihre Fragen zu Ihrem Fall zu erhalten. Ihr Ziel ist es lediglich, genug Information zu bekommen, damit Sie den für sich besten Rechtsanwalt aussuchen können.

Rück- oder Nachfragen

Wenn sich nach der Erstberatung noch Rück- oder Nachfragen ergeben oder ein bestimmter Punkt erneut erläutert werden muss, kann es sich um eine Folgeberatung handeln und somit eine neue Kostenfolge auslösen. Fragen Sie daher freundlich im Erstberatungsgespräch nach, wie in diesen Fällen zu verfahren ist, wenn sich nämlich noch weitere kleine Fragen ergeben sollten. Regelmäßig wird der Rechtsanwalt mitteilen, dass er für weitere kurze Nach- oder Rückfragen gerne zur Verfügung steht. Diese Fragen lassen sich dann auch per E-Mail stellen und beantworten.

Ergebnis der Erstberatung

Ansonsten kann das Ergebnis der Erstberatung sein, dass Sie die Sache selbst ohne anwaltliche Hilfe in die Hand nehmen können oder dass zunächst keine weitere anwaltliche Tätigkeit erforderlich ist. In diesem Fall bezahlen Sie nur das Honorar für die Erstberatung, sonst entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Wenn Sie sich im Anschluss an die Erstberatung anwaltlich vertreten lassen möchten, wird Sie Ihr Rechtsanwalt über die Höhe der dann anfallenden Gebühren auf die dann entstehenden Anwaltskosten aufklären. Erteilen Sie dem Rechtsanwalt nach der Erstberatung das Mandat, muss die Erstberatungsgebühr auf die Gesamtleistung angerechnet werden, das heißt, sie wird von der Gesamtgebühr, die der Rechtsanwalt für die Bearbeitungsgebühr erhält, abgezogen und kostet Sie nichts extra. Anders verhält es sich mit einer Honorarvereinbarung: Hier wird Sie Ihr Rechtsanwalt über das neu anfallende Honorar und die Möglichkeit einer Anrechnung des Honorars für die Erstberatung auf die dann entstehenden Anwaltskosten aufklären.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass Sie mit der anwaltlichen Erstberatung die Möglichkeit haben, bei überschaubaren Kosten eine fachliche Einschätzung Ihrer Rechtsangelegenheit zu erhalten. Der relevante Sachverhalt wird geklärt, der Rechtsanwalt beantwortet Ihre Fragen, erläutert die wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkte und zeigt die konkrete Handlungsmöglichkeiten auf. Sie erhalten auch Informationen über weiter zu erwartende Kosten.

Tipp

Halten Sie sich an diese Ratschläge, dürfte bei der Erstberatung eigentlich nichts schiefgehen. Stolpern Sie jedoch kopflos und unvorbereitet in das Erstgespräch, könnte der Rechtsanwalt von Ihnen ein falsches Bild bekommen und Sie daher möglicherweise nicht optimal beraten können. Bereiten Sie sich also immer gut auf das Erstgespräch vor.

In diesem Sinne,

Ihr Rechtsanwalt

JUDr. Norman M. Spreng, LL.M.


Foto(s): pexels

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten Anwaltshaftung, Zivilrecht

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