Die beste Verteidigung im Steuerstrafverfahren beim Vorwurf der Steuerhinterziehung

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Wenn Sie vom Finanzamt, insbesondere von der Steuerfahndung, der Steuerhinterziehung beschuldigt werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie auf diesen Vorwurf reagieren können.

Diese Frage stellt sich, sobald Sie vom Vorwurf der Steuerhinterziehung erfahren. Dies geschieht in der Regel dadurch, dass Sie schriftlich oder telefonisch zu einer Stellungnahme aufgefordert werden, als Beschuldigter vernommen (also befragt) werden sollen oder in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Unternehmen eine Durchsuchung stattfindet.

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren, auch in einem Steuerstrafverfahren, haben Sie das Recht zu schweigen, also sich gar nicht zu den Vorwürfen zu äußern. Der Vorteil besteht darin, dass Sie auf diese Weise dem Finanzamt keine Informationen geben, die sich möglicherweise zu Ihren Lasten auswirken können.

Akteneinsicht als erster Schritt

Von diesem Recht sollten Sie in jedem Fall Gebrauch machen, um zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen zu können, bevor Sie sich äußern. Dabei ist zu beachten, dass Sie als Beschuldigter keinen uneingeschränkten Anspruch auf Akteneinsicht haben. Ein von Ihnen mit Ihrer Verteidigung beauftragter Rechtsanwalt oder Steuerberater hat diesen Anspruch jedoch und kann ihn für Sie geltend machen.

Erst mit der Akteneinsicht wird klar, was Ihnen genau vorgeworfen wird und über welche (richtigen oder falschen) Informationen das Finanzamt verfügt.

Die Wahl der besten Strategie

Nach der Akteneinsicht können Sie dann selbst oder gemeinsam mit Ihrem Strafverteidiger entscheiden, ob Schweigen weiterhin die richtige Strategie ist oder ob Sie aktiv Maßnahmen ergreifen sollten, um das Strafverfahren mit einem für Sie möglichst günstigen Ergebnis zu beenden.

Als aktive Maßnahme kommt einerseits in Betracht, dass Sie den Vorwurf ganz oder teilweise eingestehen und mit dem Finanzamt mit dem Ziel verhandeln, das Strafverfahren einzustellen.

Andererseits können Sie aktiv entlastende Tatsachen und Beweise (z. B. Geschäftsunterlagen) und juristische Gegenargumente vorbringen, um den Vorwurf zu entkräften. Diese können einerseits steuerrechtlich ausgerichtet sein, also darauf zielen, dass die angeblich hinterzogenen Steuern gar nicht angefallen sind oder einen strafrechtlichen Hintergrund haben, z. B. den, dass Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben.

Natürlich kommt auch eine Mischung dieser beiden Vorgehensweisen in Betracht. Sie können also einen Teil der Vorwürfe zugeben und einen anderen Teil entkräften.

Fachkundiger Steuerstrafverteidiger

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Ganz nach Ihren Wünschen berate ich Sie persönlich in meiner Kanzlei, telefonisch oder per Videochat. 

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