Die Blockade im Grundbuch - wie die Nachtragsliquidation hilft

  • 2 Minuten Lesezeit

Die wenigsten wissen was eine Nachtragsliquidation ist - dabei hilft sie enorm, wenn ein Grundstück bzw. eine Immobilie verkauft werden soll und eine alte Eintragung im Grundbuch den Verkauf verhindert.

Die Ausgangssituation ist meist wie folgt: Sie oder der Notar stellen fest, dass im Grundbuch ein Recht zu Gunsten einer bereits gelöschten bzw. liquidierten Gesellschaft eingetragen ist. 


Bei dem im Grundbuch eingetragenen Recht kann es sich zum Beispiel um eine 

  1. Grundschuld
  2. Hypothek
  3. (Rück-)Auflassungsvormerkung
  4. Reallast
  5. Nießbrauch
  6. Nutzungspfandrecht oder
  7. beschränkte persönliche  Dienstbarkeit 

handeln. 

Was es genau ist, steht im Grundbuch. Zuerst sollte der Blick in das Grundbuch erfolgen.

Bei der bereits gelöschten bzw. liquidierten Gesellschaft kann es sich zum Beispiel um eine 

  1. GmbH
  2. AG
  3. GmbH & Co. KG
  4. OHG
  5. KG
  6. Ltd.
  7. Verein oder
  8. Genossenschaft

handeln. 

Weitere Rechtsformen, auch ausländische Rechtsformen, sind möglich. Hierzu mehr.


Liegt eine Belastung im Grundbuch vor, ist der Verkauf der Immobilie in der Regel blockiert. Wer kauft schon ein Haus oder eine Wohnung mit einer nicht gewünschten Belastung? Weil aber die Gesellschaft nicht mehr existiert, können weder Sie noch der Notar einfach die Gesellschaft auffordern, eine Löschungsbewilligung zu erteilen. Es fühlt sich schlichtweg niemand mehr zuständig, selbst wenn Sie Geld in die Hand nehmen würden, um das Recht abzulösen.

Das Problem wird dadurch gelöst, dass das Gericht einen sog. Nachtragsliquidator einsetzt. Dieser handelt für die gelöschte Gesellschaft und kann die erforderliche Löschungsbewilligung nach Prüfung aller Voraussetzungen erteilen. Meist wurde die Löschung im Grundbuch nur vergessen, so dass die Hürden, die Löschungsbewilligung zu erteilen, nicht all zu hoch sind. Mit dem Nachtragsliquidator haben Sie und der Notar einen Ansprechpartner, um die Löschung des eingetragenen Rechts zu klären und in die Wege zu leiten.


Nur ein erfahrener Nachtragsliquidator kann Ihnen schnell helfen. Dafür sollten Sie sich an eine Kanzlei wenden, die den Nachtragsliquidator bei Gericht vorschlägt und alle erforderlichen Anträge stellt. 

Weil die Zeit bei einem Hausverkauf meist drängt, sollten Sie darauf achten, dass die Kanzlei über die notwendige Größe verfügt, um eine jederzeitige Erreichbarkeit sicherzustellen. Von Vorteil ist es ebenfalls, wenn aus einer Hand Steuerfragen und alle mit der Nachtragsliquidation zusammenhängen rechtlichen Fragen direkt geklärt werden können.


Haben Sie weitere Fragen zur Nachtragsliquidation? Schauen Sie auf die FAQ-Seite von www.wk-legal.de 

Foto(s): W & K Rechtsanwälte - Dr. Schreier & Partner mbB / AdobeStock_373220973


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten