Die doppelte Staatsbürgerschaft seit dem Jahr 2024
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Mit Inkraftreten des neuen Einbürgerungsgesetzes im Juni 2024 ist in Deutschland die doppelte Staatsangehörigkeit möglich, das heißt der Besitz von zwei Pässen. Vor dem 27.06.2024 war eine zentrale Voraussetzung der Einbürgerung nach § 10 Abs. 4 StAG (alte Fassung), dass der Bewerber seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben oder verlieren musste. In § 12 StAG war bestimmt, dass von diesem Erfordernis abgesehen wird, wenn die alte Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgegeben werden kann. Auch für Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der Schweiz sowie für anerkannte Flüchtlinge und Menschen, denen in Deutschland Asyl gewährt wird, wurde auf die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit schon damals verzichtet. Der Regelfall war indes, dass der Einbürgerungsbewerber seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben musste, um deutscher Staatsbürger werden zu können.
Seit dem 27.06.2024 müssen Sie sich nicht mehr zwischen zwei Staatsangehörigkeiten entscheiden, sondern haben die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft. Dies bietet große Vorteile: Für die Menschen, die bislang nicht die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt haben, weil sie ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten wollten, ist es nunmehr möglich, deutscher Staatsbürger zu werden ohne Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit.
Auch für Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland niederlassen wollen, hat die Neuregelung Positives. Sie können nämlich die Staatsangehörigkeit ihres neuen Landes annehmen, ohne ihre deutsche abgeben zu müssen, was früher nur mit der erfolgreichen Stellung eines Beibehaltungsantrages ging.
Schließlich hat sich darüber hinaus die Rechtslage für Kinder geändert. Kinder, die bei Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit und die eines anderen Landes erwerben, entweder durch Geburt in Deutschland von ausländischen Eltern oder durch deutsche Eltern im Ausland geboren, können jetzt die doppelte Staatsangehörigkeit haben.
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