Die fünf häufigsten Rechtsirrtümer bezüglich der Ehe
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Irrtum Nr. 1: Die Ehepartner haften gegenseitig für ihre Schulden
Jeder Ehepartner haftet grundsätzlich für die von ihm eingegangenen Verbindlichkeiten alleine und kann den anderen nicht verpflichten.
Irrtum Nr. 2: Die Ehepartner erben alles gemeinsam
Jeder Ehepartner erbt für sich alleine. Lediglich im Falle einer Scheidung fällt die Wertsteigerung des Erbes in den Zugewinn.
Irrtum Nr. 3: Der Abschluss eines Ehevertrages ist nur vor der Ehe möglich
Ein Ehevertrag kann nicht nur vor der Eheschließung geschlossen werden, sondern auch noch während der Ehe.
Irrtum Nr. 4: Der Ehename muss vor der Eheschließung festgelegt werden
Während für den einen ein gemeinsamer Ehename Ausdruck der inneren Verbundenheit und Verbindlichkeit symbolisiert, empfindet der andere dabei einen teilweisen Verlust der Identität und befürchtet mögliche Nachteile im Berufsleben. Entsprechend dieser Bedürfnisse sind die gesetzlichen Möglichkeiten vielseitig: Die Eheleute können sowohl vor, als auch noch nach der Eheschließung entweder einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen, oder sie erklären ihre jeweils eigenen Namen behalten zu wollen. Als Kompromiss ist es möglich, dass ein Ehegatte den Namen des Ehepartners voranstellt, oder anfügt.
Irrtum Nr. 5: Wer sich wirklich liebt, braucht keinen Ehevertrag
Das Aufeinandertreffen von romantischen Gefühlen und vernunftgetragenen Gedanken muss nicht unüberbrückbar sein. Dabei gilt es, die persönliche Formel zu finden, um diese vermeintlichen Gegensätze zu verbinden.
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