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Die neue DSGVO: Was ist das?

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Datenschutz-Grundverordnung: Was ist das?

Bisher galten nationale Gesetze im Datenschutz, z. B. für Deutschland das BDSG. Diese nationalen Gesetze sind am 25.05.2018 durch die DSGVO ersetzt worden. Damit ist ein einheitlicher Datenschutz in allen EU-Mitgliedsstaaten eingeführt worden. Hierdurch werden die zum Teil großen Unterschiede im Datenschutz innerhalb der EU beseitigt.

Da eine EU-Verordnung im Gegensatz zu einer EU-Richtlinie unmittelbare Gültigkeit verlangt, besteht kaum noch nationaler Ausgestaltungsspielraum. Zwar gilt für Deutschland auch das BDSG-neu, dies ist aber an der neuen EU-DSGVO ausgerichtet und stimmt mit dieser überein.

Welche Änderungen gibt es mit der DSGVO seit dem 25.05.2018?

Mit Einführung der DSGVO traten mehrere Änderungen an zahlreichen Stellen in Kraft. Die wichtigsten sind:

  • Umfangreiche Informations- und Dokumentationspflichten
  • Für einige Unternehmen ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen und bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden
  • Bei Verstößen gegen den Datenschutz findet eine Beweislastumkehr statt. Sie müssen beweisen, dass kein Verstoß vorliegt.
  • Datenschutzverstöße sind keine Kavaliersdelikte, die Bußgelder wurden drastisch angehoben! So kann die Aufsichtsbehörde Bußgelder bis 20 Million Euro oder 4 % des Jahresumsatzes aus dem Vorjahr bezogen auf alle Betriebsumsätze weltweit verhängen.

Gilt die neue DSGVO für jeden?

Ja! Alle Unternehmen und Vereine in der EU sind von der neuen DSGVO betroffen. Hinzu kommt, dass auch Unternehmen, die ihren Hauptsitz nicht in der EU haben, die neue DSGVO einhalten und beachten müssen. Dies gilt besonders für Unternehmen, die von EU-Bürgern Daten verarbeiten, um z. B. Waren oder Dienstleistungen anzubieten. Aber auch Unternehmen, die von Personen innerhalb der EU das Verhalten beobachten, müssen die neue DSGVO beachten.


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