Die Studienplatzklage – Ein Ratgeber zum Wintersemester 2013/2014

  • 5 Minuten Lesezeit

Der Andrang auf ein Studium und somit an Hochschulen ist so groß wie nie zuvor. Gerade weil der Wettbewerb enorm hoch ist, sorgen etliche Absagen für Enttäuschungen seitens der Studienbewerber. Nicht zuletzt verschärft die derzeitige Situation der doppelten Abiturjahrgänge den Konkurrenzdruck erheblich. Während der erste große Ansturm der angehenden Studenten wegen der doppelten Jahrgänge in Bayern, Hamburg und Niedersachsen gerade erst am Abebben ist, rollt auch schon mit den Abiturjahrgängen in NRW und Hessen eine weitere Studentenflut auf die Universitäten zu. So wurden allein im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW rund 55.000 Abiturienten erwartet - knapp 60.000 mehr als im Vorjahr. Bis zum Jahre 2015 werden geschätzte 275.000 zusätzliche Studenten auf die Universitäten zukommen. Für viele Studienbewerber bedeutet dies, sich (vorerst) eine Alternative zum Studium zu suchen - meist abseits eines akademischen Bildungsweges. Doch muss einem Studienbewerber das Ziel eines Studiums an einer staatlichen Hochschule trotz hart erkämpfter Hochschulzulassungsberechtigung tatsächlich verwehrt bleiben?

Eine durchaus erfolgsversprechende Möglichkeit bei der Ablehnung einer Bewerbung stellt die Studienplatzklage dar. Doch was ist eine Studienplatzklage überhaupt? Wie funktioniert sie? Und wie hoch sind die Erfolgschancen? Diese und weitere wichtige Fragen und Antworten werden im Folgenden in einer kurzen Übersicht dargestellt.

Was ist eine Studienplatzklage und wie funktioniert sie?

Die Studienplatzklage ist ein juristisches Instrument, um den freien Zugang zu einer Ausbildungseinrichtung zu ermöglichen. Die rechtliche Grundlage hierfür stellt das Grundrecht auf freie Berufswahl dar, welches in Art. 12 GG verankert ist. Eine Einschränkung hierfür befindet sich jedoch in der Festlegung des Numerus Clausus (NC). Das Grundrecht aus Art. 12 GG ist demnach nur verletzt, wenn die Kapazitäten des gewünschten Studienganges einer Hochschule ausgeschöpft sind.

Ob jene Ausbildungskapazitäten tatsächlich erschöpft sind, lässt sich durch gerichtliche Verfahren überprüfen. Wenn festgestellt wird, dass außerhalb der Kapazität noch Studienplätze im gewünschten Studiengang vorhanden sind, werden die Universitäten verpflichtet, durch eine einstweilige Anordnung die „freien" Studienplätze (meist durch Losverfahren) zu vergeben. Dieser außerkapazitäre Antrag ist unerlässlich, um den einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können. Für den Studienbewerber ist das Notieren der jeweiligen Fristen daher von außerordentlicher Bedeutung, da mittlerweile jedes Bundesland eigene Fristenregelungen für diesen Antrag getroffen hat. Soweit im Prozess dann die Aufdeckung einer fehlerhaften Berechnung der Kapazitäten gelingt und somit eine Festsetzung einer zu niedrigen Zahl Studienplätze erfolgt, wird der Antrag Aussicht auf Erfolg haben.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Studienplatzklage erfüllen?

Die Kernvoraussetzung für das Erheben einer Studienplatzklage stellt die Hochschulzulassungsberechtigung, also das Abitur dar. Teilweise reicht auch die fachgebundene Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife aus. Für Studienplatzklagen, welche den Zugang zu einem Masterstudiengang ermöglichen sollen, bildet hingegen der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudienganges die notwendige Grundlage. Weiterhin wird natürlich die Ablehnung der Zulassung zum gewünschten Studiengang vorausgesetzt.

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage?

Die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage hängen maßgeblich von der Art des Studienganges ab. In der Regel ist bei wenig nachgefragten Fächern eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit gegeben. Unstreitig ist, dass in begehrten Fächern wie Medizin die Nachfrage das Angebot an Studienplätzen bei weitem übersteigt. Eine Studienplatzklage bietet daher für Bewerber mit geringer Aussicht auf Erfolg für eine Zulassung über die Stiftung für Hochschulzulassung die einzig sinnvolle Möglichkeit.

Grundsätzlich muss jedoch festgehalten werden, dass die Chancen einer Studienplatzklage immer individuell zu betrachten sind und deshalb nur erfahrene Rechtsanwälte fähig sind, diese in Hinblick auf die Sachlage des Einzelfalls konkret einzuschätzen.

Wie lange dauert das Verfahren einer Studienplatzklage?

Auch die Dauer der Klageverfahren einer Studienplatzklage ist sehr unterschiedlich. So werden die frühesten Entscheidungen regelmäßig zum Ende des Aprils im Sommersemester bzw. zum Ende des Oktobers im Wintersemester bekannt gegeben.

Wie hoch sind die Kosten einer Studienplatzklage?

Die Kosten einer Studienplatzklage setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen. Neben den Gebühren der anwaltlichen Vertretung besteht ein finanzielles Risiko hinsichtlich etwaiger Gerichtskosten sowie möglicher Kosten der anwaltlichen Vertretung der jeweiligen Hochschule. Die Kosten der am Verfahren Beteiligten sind jedoch gesetzlich geregelt und richten sich regelmäßig nach den festgesetzten Streitwerten. Eine anwaltliche Beratung ist im Einzelfall bei der Einschätzung des spezifischen Kostenrisikos empfehlenswert.

Zahlt möglicherweise die Rechtsschutzversicherung?

Nur wenige Rechtsschutzversicherungen tragen die Kosten von Studienplatzklagen, wobei in diesen Fällen auch nur sehr wenige Verfahren übernommen werden. So versichern beispielsweise die Rechtsschutzversicherungen Advocard und Allrecht bei Neuverträgen zwar grundsätzlich Studienplatzklageverfahren, begrenzen diese jedoch auf eine Studienplatzklage im Kalenderjahr oder im Laufe des gesamten Vertrages. Hinzu kommen sogar noch Wartezeiten bis zu einem Jahr.

Wer jedoch noch einen älteren Rechtsschutzversicherungsvertrag hat, kann möglicherweise sogar mehrere Studienplatzklageverfahren über die Versicherung abrechnen. Natürlich überprüfen wir gerne, ob für Sie ein Versicherungsschutz besteht und nehmen Kontakt zu Ihrer Rechtsschutzversicherung auf.

Kann ich notfalls Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen?

Prozesskostenhilfe können einkommensschwache Personen in Anspruch nehmen, die in Form von finanzieller Unterstützung zur Durchführung eines Gerichtsverfahrens gewährt wird. Für die Studienplatzklage bedeutet dies, dass der Studienbewerber nachweislich aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen die Prozesskosten hierfür nicht aufbringen kann. Dabei ist zu beachten, dass jene Voraussetzungen auch bei den Eltern des Bewerbers vorliegen müssen, sofern nicht bereits eine Ausbildung abgeschlossen, wonach die Prozesskostenhilfe elternunabhängig bewilligt werden kann.

Wer kann mich bei einer Studienplatzklage unterstützen?

Schlömer & Sperl Rechtsanwälte ist eine bundeweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit zentralem Sitz in der Hansestadt Hamburg. Für das kommende Wintersemester 2013/2014 empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig über die rechtlichen Möglichkeiten einer Studienplatzklage zu informieren. Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen der vorprozessualen Korrespondenz mit den jeweiligen Hochschulen bzw. der Stiftung für Hochschulzulassung und betreuen Sie, soweit dies erforderlich ist, auch im gerichtlichen Verfahren. Wir bieten Ihnen weiterhin eine individuelle und gerechte Kostenlösung, um eine oder mehrere Studienplatzklagen durchzuführen.

Auch wenn Sie nicht aus Hamburg kommen und deshalb keinen persönlichen Termin wahrnehmen können, beraten wir Sie gerne. Für Studienplatzklagen ist ein persönlicher Kontakt weder notwendig noch erfolgsversprechender.

Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie eine E-Mail. Wir beantworten Ihnen gerne all Ihre weiteren Fragen.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Reckling

Beiträge zum Thema