Die unterschiedlichen Aufenthaltstitel in Deutschland
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§ 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bestimmt, dass Ausländer für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel benötigen. Der folgende Beitrag zeigt auf, welche Aufenthaltstitel in Deutschland existieren und worin sich diese unterscheiden.
Folgende Aufenthaltstitel gibt es gemäß § 4 AufenthG in Deutschland: Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte, Mobiler-ICT-Karte, Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU.
Bevor ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann, müssen bei allen genannten Titeln Grundvoraussetzungen erfüllt sein: Gesicherter Lebensunterhalt, Krankenversicherungsschutz, gültiger Reisepass, kein Ausweisungsinteresse (z.B. keine schwere Straftaten begangen).
Folgende Spezifikationen gibt es bei den unterschiedlichen Aufenthaltstiteln:
- Besuchervisum: Kurzfristige Aufenthalte, beispielsweise Urlaub
- Nationales Visum: Bestimmter Zweck wie etwa Studium erforderlich
- Geschäftsvisum: Geschäftsreisen
- Aufenthaltserlaubnis: Nachweis über Zweck des Aufenthalts notwendig, z.B. Arbeitsvertrag
- Blaue Karte EU: Es muss ein Hochschulabschluss und ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten Mindesteinkommen nachgewiesen werden
- ICT-Karte: Zweck ist der unternehmensinterne Transfer eines Ausländers
- Mobiler-ICT-Karte: Karte für eine langfristig mobile unternehmensintern transferierte Arbeitskraft
- Niederlassungserlaubnis: Dauerhafter Aufenthaltstitel, u.a. vertiefte Sprachkenntnisse und mehrere Jahre Aufenthalt in Deutschland erforderlich
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU: Erfordert in der Regel fünf Jahre Aufenthalt in der EU sowie sowie sicheres Einkommen
Sollten Sie Fragen zu Ihrem beabsichtigten Aufenthaltstitel haben oder Hilfe bei dessen Erlangung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.
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