Diese Risiken hat ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer

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Häufig legen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vor und drohen mit einer Kündigung, sollten Sie als Arbeitnehmer nicht unterschreiben. Lassen Sie sich darauf ein, gibt es kein Zurück. Sie geben Ihre Stelle endgültig auf. Daher sollten Sie den Vertrag unbedingt einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vorlegen. Andernfalls gehen Sie folgende Risiken ein:

1. Sie geben Ihren Arbeitsplatz ohne Not auf

Ein Aufhebungsvertrag kommt nur zustande, wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen. Das sollten Sie nur in diesen Fällen tun:
• Sie haben eine Anschlussbeschäftigung sicher.
• Ihnen wird eine attraktive Abfindung zugesichert (dazu mehr im nächsten Abschnitt).
• Der Arbeitgeber kann Ihnen ohnehin einseitig kündigen, wenn Sie den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben.

Vom letztgenannten Fall ist nur selten auszugehen! In den wenigsten Fällen lässt sich „glasklar“ sagen, dass Sie vor Gericht gegen Ihre Entlassung keine Chance hätten. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann für Sie prüfen, ob Sie das Risiko einer (unwirksamen) Kündigung eingehen können. In den meisten Fällen sollten Sie zumindest auf eine höhere Abfindung bestehen.

2. Sie stapeln zu tief bei der Abfindung

Es ist bereits angeklungen: Die meisten Aufhebungsverträge sehen eine Abfindung vor. Schließlich muss der Arbeitgeber Sie dazu bewegen, freiwillig Ihren Arbeitsplatz aufzugeben.

Die Höhe der Abfindung hängt im Wesentlichen davon ab, wie gut Ihr Kündigungsschutz ist. Je schwerer der Arbeitgeber eine einseitige Kündigung durchsetzen kann, desto höhere Beträge stehen in Aussicht. Denn: Kann der Arbeitgeber nicht kündigen, bleibt ihm nur der Aufhebungsvertrag, um sich von Ihnen zu trennen. Wann Sie in diesem Sinne „hoch pokern“ sollten, lässt sich nur mit langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet abschätzen.

Zur groben Orientierung wird häufig die folgende Formel herangezogen:

0,5 Bruttomonatsgehälter x Anzahl der Jahre im Betrieb

In vielen Fällen sollte die Abfindung allerdings deutlich höher ausfallen.

3. Sie riskieren eine Sperrzeit

Wer seinen Arbeitsplatz verliert, hat in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Die Arbeitsagentur gleicht damit über ein bis zwei Jahre 60 – 67% des letzten Nettogehalts aus.

Nach einem Aufhebungsvertrag stellt sich allerdings folgendes Problem: Die Arbeitsagentur geht davon aus, dass Sie an Ihrer Arbeitslosigkeit freiwillig mitgewirkt haben und kürzt deshalb Ihren Anspruch. Das bedeutet, dass Sie regelmäßig erst 12 Wochen nach Ihrem letzten Arbeitstag das erste Mal Arbeitslosengeld erhalten. Insgesamt wird die Bezugsdauer sogar um ein Viertel gekürzt.

Allerdings lässt sich eine Sperrzeit in einigen Fällen vermeiden. Können Sie einen wichtigen Grund für die Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags geltend machen, müssen Sie keine Sperrzeit befürchten. Allerdings wird Ihnen das nur mithilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts gelingen.

4. Ihre Abfindung wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet

Es drohen weitere Komplikationen mit dem Arbeitslosengeld: Unter Umständen werden bis zu 60% Ihrer Abfindung faktisch auf die Leistung angerechnet. Davon ist auszugehen, wenn Sie im Aufhebungsvertrag ein Ausstiegsdatum vereinbaren, das vor Ablauf der Kündigungsfrist liegt. Daher sollte zwischen der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags und dem Ende Ihres Arbeitsvertrags mindestens die Dauer der Kündigungsfrist liegen.

Wollen Sie dennoch früher aus dem Betrieb ausscheiden und Arbeitslosengeld in voller Höhe beziehen, lassen sich unter Umständen gestalterische Lösungen mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Dafür sind Sie auf einen Fachanwalt für Arbeitsrecht angewiesen.

5. Offener Urlaub und Lohn wird nicht ausgezahlt

In aller Regel haben Sie noch offene Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird. Resturlaub ist in Geld abzugelten, offene Überstunden sind noch nicht ausgeglichen oder Ihr übriger Lohn wurde noch nicht vollständig bezahlt. All dies sollten Sie in Ihrem Aufhebungsvertrag regeln. Dabei sind manche Fallstricke zu beachten, um nicht mit dem Arbeitslosengeld zu kollidieren. Weiter noch: Passen Sie nicht auf, verzichten Sie mit Ihrer Unterschrift auf sämtliche Ansprüche. Guter Rat lohnt sich daher.



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