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Diesel / Abgasskandal: Anspruch auf Neufahrzeug III Kempten – Kaufbeuren – Memmingen

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„Dieselskandal“ 

Anspruch auf fabrikneues, typengleiches Neufahrzeug 

Das LG Hamburg, Az.: 329 O 105/17, hat mit Urteil vom 07.03.2018 den Inhaber eines Autohauses verurteilt, ein mangelfreies, fabrikneues und typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers mit identischer technischer Ausstattung wie das Fahrzeug VW Tiguan (somit: Tiguan II) gegen Rückübereignung des mangelhaften Fahrzeugs VW Tiguan (Tiguan I) verurteilt. 

In dem streitgegenständlichen Fahrzeug war eine zur Regelung des Motors bestimmte Software eingebaut, die den Ausstoß von Abgasen dahingehend regelte, dass bei Betrieb auf einem Prüfstand Abgase zurück in den Motor zur erneuten Verbrennung geführt werden. Dadurch gelangen weniger Stickoxide in die Umwelt. Auf dem Prüfstand werden deshalb entsprechend weniger Stickoxide gemessen als im normalen Fahrbetrieb. 

Dieses hielt der Käufer für einen kaufrechtlichen Mangel. Der Kläger forderte die Beklagte aus diesem Grunde zur Nachlieferung eines mangelfreien Neuwagens auf. Dies lehnte die Beklagte ab. Die Hamburger Richter gaben dem Kläger nunmehr in dem Rechtsstreit Recht. Obwohl zwischenzeitlich ein sogenanntes Softwareupdate aufgespielt wurde, verurteilten sie das Autohaus, ein mangelfreies, fabrikneues und typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers mit identischer technischer Ausstattung gegen Rückgabe des mangelhaften PKW zu liefern.“ 

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