Diesel-Abgasskandal: OLG Koblenz verurteilt VW

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Das Oberlandesgericht Koblenz hat im VW Abgasskandal heute entschieden:

OLG Koblenz, Urteil vom 12.06.2019 – 5 U 1318/18

Im Diesel-Abgasskandal hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz am heutigen Mittwoch entschieden und VW zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Dies ist das erste Urteil in einem Berufungsverfahren, das ein Kläger direkt gegen VW führt. 

Der Mann aus dem Kreis Bad Kreuznach hatte laut OLG vor Bekanntwerden der Abgasmanipulationen einen gebrauchten VW Sharan mit Dieselmotor gekauft und später von Volkswagen den vollen Kaufpreis zurückgefordert. Das Landgericht Bad Kreuznach wies seine Klage in der ersten Instanz ab.

Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hob heute das Urteil des Landgerichts auf und verurteilte VW zu rund 25.000 € Schadenersatz. Die fünf Jahre, in denen der Kläger das Auto gefahren hatte, wurden als Nutzung abgezogen.

Urteil trifft den VW Konzern schwer:

Das OLG hielt VW vor, den Sharan „unter bewusstem Verschweigen der unzulässigen Softwareprogrammierung in Verkehr gebracht“ zu haben. Mit dieser bestehe „die Gefahr der Betriebsuntersagung und Fahrzeugstilllegung“. Das sei ein Schaden. Bei einem Weiterverkauf gebe es einen Wertverlust. VW habe sittenwidrig gehandelt.

Weiter heißt es in den Entscheidungsgründen, „dass staatliche Behörden, Wettbewerber und Endverbraucher in großer Zahl systematisch zur Profitmaximierung getäuscht“ worden seien. Es sei daher ausgeschlossen, dass der VW-Vorstand oder zumindest der Leiter der Entwicklungsabteilung die Manipulationen nicht gekannt hätten.

Das Urteil trifft den Konzern schwer. Bundesweit sei nach VW Angaben damit zum vierten Mal ein zweitinstanzliches Urteil gegen den Autobauer gefällt worden.

VW kündigt Revision an:

Laut Presseberichten hält VW die Verurteilung durch das Oberlandesgericht im Diesel-Abgasskandal für rechtsfehlerhaft und will vor den Bundesgerichtshof in Revision ziehen.

Viele Gerichte in Deutschland ächzen im Diesel-Abgasskandal unter einer Klageflut. Diese bezieht sich auch auf Autohändler und andere Autohersteller. Allein beim OLG Koblenz sind laut Gerichtssprecherin Petra Zimmermann seit Anfang 2017 bis zum Dienstag (11. Juni 2019) 852 Berufungsverfahren eingegangen und auf neun Zivilsenate verteilt worden. Sehr häufig sei es zu Berufungs- oder Klagerücknahmen gekommen.

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