Diesel-Affäre und Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB) – wie geht das zusammen?

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In der Diesel-Affäre vertreten wir etliche Mandanten, die rechtsschutzversichert sind. Viele Mandanten gehen wie selbstverständlich davon aus, dass ihre Ansprüche gegen die Hersteller/Vertragshändler versichert sind und sie ggf. eine Selbstbeteiligung zu tragen haben.

Ob das wirklich so ist, lässt sich nur nach einer gründlichen Prüfung Ihres Vertrags/Tarifs sagen. Das liegt daran, dass die klassische Sicht auf die versicherten Inhalte nicht mehr zutreffend ist, die Tarife immer komplexer und spezieller werden. Aus unserer Sicht sind die sog. Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) nicht mehr transparent.

Im Einzelnen: die Rechtsschutzversicherung ist zunächst nach Kategorien sortiert. Dabei geht es z. B. um Rechtsschutz für Private, Rechtsschutz für Selbstständige, für Vereine usw. Innerhalb dieser großen Kategorien (Formen) gelten dann verschiedene Leistungsarten. Die sind regelmäßig in § 2 ARB erfasst. Da gibt es dann z. B. Arbeitsrechtsschutz, Steuerrechtsschutz usw.

Relevant in der Diesel-Affäre könnten nun der Schadensersatz- und der Vertragsrechtsschutz sein. Wenn Sie der Presse entnehmen, es ginge um Schadensersatz, ist das nicht prinzipiell falsch; nur versicherungstechnisch steht der Schadensersatzrechtsschutz unter der Bedingung, dass sich Ihre Ansprüche nicht auch aus einem Vertrag ergeben. Und dann gibt es ja noch die Form des Verkehrsrechtsschutzes. Dieses „Modul“ ist mit den Jahren immer komplexer geworden. Die klassische Sicht darauf, was „Verkehr“ bedeutet, gilt nicht mehr: Klassisch ging es um Sachverhalte, die sich aus dem Betrieb eines motorisierten Fahrzeugs zu Lande ergeben haben. Aktuell erfasst der Verkehrsrechtsschutz aber auch vertragliche Sachverhalte, wie z. B. den Autokauf. Das ist ja toll, könnte man denken. Leider sind aber viele Versicherungsvertreter der Ansicht, dass alles, was mit Fahrzeugen zu tun hat, sowieso in der gesetzlichen Kfz-Haftpflicht versichert wäre und hat Ihnen einen Ausschluss des Verkehrsrechtschutzes empfohlen. Folge: Alles was nun Ihr Auto betrifft, scheint nicht versichert zu sein. Denn es ist eben nicht so, dass Sie den Verkehrsrechtsschutz extra abschließen müssen; nein, dieser ist Gegenstand des Privat- als auch des Firmenrechtsschutzes. Allerdings kann man auf ihn verzichten und dann wird es schwierig.

Was tun? Da der Autokauf bei „Volkswagen“, „Daimler“, „Renault“ usw. meist nicht zum Schnäppchenpreis erfolgt, ist so ein Rechtsschutzfall für Ihre Versicherung nicht billig. Insofern liegt es auf der Hand, dass dort die Tendenz besteht, erst einmal abzulehnen. Dafür werden diverse Gründe angeführt, die dann zu einer längeren Korrespondenz führen können. Dann gibt es noch den Versicherungs-Ombudsmann und die Deckungsklage gegen die Versicherung.

Um das alles zu vermeiden, ist eine gründliche Prüfung Ihrer Versicherungsbedingungen erforderlich. Sollten Sie dazu Fragen haben, kommen Sie bitte auf uns zu.



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