Diesel-Fahrverbot in Stuttgart ab Januar 2019

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In Hamburg gibt es die ersten Diesel-Fahrverbote, Stuttgart zieht ab dem 1. Januar 2019 nach. Während in Hamburg zunächst nur einzelne Straßenzüge vom Diesel-Fahrverbot betroffen sind, müssen sich Diesel-Fahrer in Stuttgart auf wesentlich weitreichendere Maßnahmen einstellen. In der baden-württembergischen Landeshauptstadt könnten ganze Zonen für schmutzige Diesel gesperrt werden.

Allerdings soll das Fahrverbot in Stuttgart zunächst nur für ältere Diesel mit den Abgasnormen Euro 1 bis Euro 4 gelten. Davon könnten rund 190.000 Fahrzeuge aus dem Großraum Stuttgart betroffen sein. Ausnahmen soll es u. a. für Anlieger, Handwerker oder Rettungsfahrzeuge geben. Berufspendler könnte das Fahrverbot allerdings hart treffen.

„Auch wenn die Fahrverbote zunächst nur für Diesel bis zur Schadstoffklasse Euro 4 gelten, können sich die Fahrer neuerer Diesel dadurch nicht sicher sein, dass die Fahrverbote nicht ausgeweitet werden. Entscheidend wird sein, ob geeignete Maßnahmen getroffen werden können, um die Emissionsgrenzwerte auch ohne weitreichendere Fahrverbote einzuhalten. Sollte das nicht gelingen, könnte auch auf Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 5 oder sogar Euro 6 mittelfristig ein Fahrverbot zukommen“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Und was für Hamburg oder Stuttgart gilt, kann auch schon bald für andere Städte gelten, in denen die Schadstoffbelastung besonders hoch ist.

Eine Möglichkeit, dass Diesel-Fahrzeuge die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß einhalten, könnten auch aufwendige Hardware-Nachrüstungen sein, die von den Autoherstellern abgelehnt werden.

Neben dem Wertverlust ihrer Fahrzeuge müssen Dieselfahrer auch zunehmend mit Fahrverboten rechnen. „Sind die Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen, können die Käufer auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags klagen“, so Rechtsanwalt Bernhardt. Alternativ und unabhängig vom Abgasskandal kann auch der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden.

Der Widerruf ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Diesel oder Benziner handelt, ist dabei völlig egal. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft zwischen der Kreditvergabe und dem Autokauf vorliegt, wird durch eine erfolgreichen Widerruf sowohl der Darlehensvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. „In der Praxis bedeutet das, dass der Verbraucher das Auto an die Bank zurückgibt und im Gegenzug seine geleisteten Raten zurückerhält. Ob ein Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer gezahlt werden muss, ist noch umstritten. Aber selbst dann, dürfte sich der Widerruf angesichts der Preise für Diesel auf dem Gebrauchtwagenmarkt immer noch lohnen“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt. 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

Kanzlei Cäsar-Preller



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