Diesel-Skandal: OLG verurteilt VW wegen „besonderer Verwerflichkeit“ / 25 Prozent Wertminderung

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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat im Diesel-Abgasskandal der Volkswagen AG ein bemerkenswertes Urteil gefällt. VW ist wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden, obwohl die Klägerin den vom Diesel-Abgasskandal betroffenen VW Passat bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft hatte. Das OLG Stuttgart sah trotzdem eine direkte Verbindung zwischen der Käuferin und dem Volkswagenkonzern.

Es reiche bei Käuferketten die allgemeine Vorstellung aus, dass das Fahrzeug weiter veräußert werden kann, argumentierte das Gericht, in dem von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr erstrittenen Urteil (Az. 9U 3/19). Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Partner Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer vertreten darüber hinaus in einer Spezialgesellschaft für den Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW.

Dr. Stoll & Sauer: Chancen für Verbraucher gegen VW steigen

„Die Richter befinden sich im Diesel-Abgasskandal von VW zum großen Teil auf Seiten der Verbraucher. Die Chancen auf Schadensersatz steigen, und für VW wird es immer enger“, freute sich Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer über das OLG-Urteil aus Stuttgart. Die Zahl der Gerichte, die den Konzern mit seinen Tochterunternehmen wegen sittenwidriger Täuschung nach Paragraph 826 BGB verurteilen, nimmt zu. „14 von 24 Oberlandesgerichten haben den Autobauer wegen der Manipulation seiner Motoren zu Schadensersatz verurteilt“, berichtete Stoll. Zudem verurteilen laut dem Projekt „Dieselskandal“ der Universität Regensburg 97 von 115 Landgerichten VW. Auch in der Musterfeststellungsklage vor dem OLG Braunschweig hat der Vorsitzende Richter klargemacht, dass ein Vergleich mit den rund 450.000 Verbrauchern der bessere Weg für VW ist, als das Verfahren zu Ende zu führen.

Kurz um: Die Zeichen stehen auch in Braunschweig für VW auf Niederlage (hier). Scheitert ein Vergleich und wird der Autobauer VW verurteilt, kommt auf das Unternehmen eine Prozesslawine ungeahnten Ausmaßes zu. Denn jeder einzelne Teilnehmer der Musterfeststellungsklage kann und muss nach einem für ihn positiven MFK-Urteil Einzelklage gegen VW einreichen. „Für die Verbraucher sind Urteile wie vom OLG Stuttgart wichtig. Die Autos haben massiv an Wert verloren. VW muss dafür geradestehen.“ Im kostenfreien Online-Check (hier) der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG einigt.

OLG Stuttgart: VW handelte besonders verwerflich

Im vorliegenden Fall erwarb die Klägerin im Juli 2015 für 22.730 Euro in einem Autohaus einen VW Passat Variant 2.0 TDI als Gebrauchtfahrzeug. Das Auto enthielt dem im Diesel-Abgasskandal auffällig geworden Motor EA 189 mit der Schadstoffnorm Euro 5. Der Motor verfügte über eine illegale Abschalteinrichtung, die dafür sorgte, dass die Emissionsgrenzwerte bezüglich der Stickoxide NOx nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden und nicht im Realbetrieb. Ein Softwareupdate wurde auf das Fahrzeug aufgespielt. Daraufhin verklagte die Käuferin VW auf Schadensersatz und bezifferte den Minderwert auf 25 Prozent. Das Landgericht Rottweil vertrat in erster Instanz die Ansicht, dass es zwischen VW und der Verbraucherin keine vertragliche Bindung gegeben hätte (Az. 2O 136/18) und lehnte die Forderung nach Schadensersatz gegenüber VW ab.

Das OLG Stuttgart wertete nun den Sachverhalt gänzlich anders. Eine Bindung entstehe bereits, wenn VW den Weiterverkauf des Fahrzeugs für möglich hält und billigend in Kauf nehme. „Es reicht bei Käuferketten die allgemeine Vorstellung aus, dass das Fahrzeug weiter veräußert werden kann, ohne dass die konkrete Kenntnis eines potenziellen Drittwerbers erforderlich ist“, betonte das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Und dass VW keinen Vorteil aus dem Weiterverkauf hatte, spiele auch keine Rolle. Denn der Schaden ist nicht durch die Vertragsbedingungen des Fahrzeugkaufs entstanden, sondern durch die Eigenschaften des Fahrzeugs – und dafür ist eben VW verantwortlich. 

Das OLG Stuttgart verurteilte Volkswagen deshalb wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz in Höhe von 25 Prozent – also 5682,50 Euro – plus Zinsen. In seinem Urteil unterstrich das Gericht die „besondere Verwerflichkeit“ von VW. Es ist ein hoher Schaden für die Geschädigten entstanden. Der Kauf eines Autos ist für die meisten Menschen eine erhebliche Investition, die sogar fremdfinanziert werden muss. Die Fahrzeuge sind für viele Arbeitnehmer wichtig, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. VW ging es alleine darum, den Gewinn zu maximieren. Dafür täuschte das Unternehmen planmäßig sogar das Kraftfahrt-Bundesamt KBA.

Welche juristischen Möglichkeiten hat der Verbraucher, auf den Diesel-Abgasskandal bei VW zu reagieren?

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen.

  1. Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Im Abgasskandal bei VW gibt es beispielsweise zahlreich Urteile, bei denen die Rückabwicklung des Kaufvertrags angeordnet worden ist. Möglicherweise muss der Verbraucher jedoch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer bezahlen. Zur Berechnung einer möglichen Nutzungsentschädigung bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einen Nutzungsentschädigungsrechner (hier) an.
  2. Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die VW AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Volkswagen muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt. Das OLG Düsseldorf hat diese Vorgehensweise erneut bestätigt und jetzt auch das OLG Stuttgart im aktuellen Fall.
  3. Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen – natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen.
  4. Nachdem der Bundesgerichtshof in einem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mit anderen Worten: Ein neues Auto, ohne für das alte Fahrzeug etwas bezahlt zu haben.

Dr. Stoll & Sauer: Spezialist im VW-Musterfeststellungsverfahren 

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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