Dieselgate 2.0 um EA288: Oberlandesgericht Köln verurteilt erstmals VW

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Der Bann ist gebrochen: Erstmals hat ein Oberlandesgericht den Volkswagen-Konzern im zweiten Diesel-Abgasskandal aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das OLG Köln ließ mit dem Urteil vom 19. Februar 2021 keine Revision zu (Az. 19 U 151/20). Die VW-Anwälte hatten den Gerichtstermin am 12. Februar 2021 versäumt. Daher fällte der Senat ein sogenanntes Versäumnisurteil. Der Vorwurf, dass VW in dem streitgegenständlichen Fahrzeug mit dem Motor EA288 eine „prüfstandoptimierte Umschaltlogik (wie bei den Motoren vom Typ EA189 eingesetzt) eingebaut“ hat, betrachtete das Gericht als unstreitig und zugestanden. Eine manipulierte Motorsteuerungssoftware ist für den 19. Zivilsenat „grundsätzlich geeignet“, den Käufer zu täuschen. Dies entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats, die durch das erste VW-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai 2020 (Az. VI ZR 252/19) höchstrichterlich bestätigt worden war.

Durchbruch in der juristischen Aufarbeitung von Dieselgate 2.0

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steht außer Frage, dass Dieselgate 2.0 durch das erste verbraucherfreundliche Urteil einer zweiten Instanz weiter an Dynamik erhält. Die Verurteilungen von VW im Fall der neuen Motorgeneration EA288 häufen sich in der ersten Instanz. Mit Beweisbeschlüssen wollen die Gerichte die Geheimniskrämerei von VW aufbrechen. Auch erwarten Gerichte mittlerweile von VW nicht nur das pauschale Leugnen der Vorwürfe, sondern vernünftige Argumente und Beweise. Die VW-Juristen erklärten stets, der Kläger habe das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht ausreichend belegt. Und damit kam der Konzern bisher durch. 

Durch die veränderte Sichtweise der Gerichte auf Dieselgate 2.0 rund um den EA288 ist VW juristisch in die Defensive geraten. Die Trendwende im neuen Diesel-Abgasskandal ist unabwendbar. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal. Betroffenen Verbrauchern rät die Kanzlei, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt. Die beiden Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und damit deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

Internes VW-Dokument Indiz für Abschalteinrichtung im EA288

Auch am OLG Düsseldorf steht VW kurz vor einer Verurteilung. Gerade hatte der Konzern im Wirtschaftsmagazin Capital beteuert, dass mit dem Motor EA288 alles in Ordnung sei. Das Düsseldorfer Gericht ist jedoch skeptisch. In einem Beschluss vom 16. Februar 2021 (Az. I-23 U 159/20) stellte der 23. Zivilsenat fest: Eine Haftung von VW könnte sich nach § 826 BGB ergeben. Grund dafür ist eine interne „Applikationsrichtline“ von VW für den EA288. Diese Richtlinie belegt aus Sicht der Kläger eine Zykluserkennung und eine Manipulation der Abgasreinigung auf dem Prüfstand. VW hat nun bis Anfang März 2021 Zeit für eine Entgegnung auf die Vorlage der internen Dokumente.

Am 22. April 2020 berichtete das Handelsblatt erstmals über dieses interne VW-Dokument, das in einem Verfahren vor dem Landgericht Ravensburg Gegenstand der Verhandlung war. Das Dokument stammt vom 18. November 2015 und trägt den Titel „Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA 288“. Auf Seite 4 des Dokuments heißt es, beim EA 288 Euro 6 gebe es eine „Bedatung, Aktivierung und Nutzung der Fahrkurven zur Erkennung des Precon und des NEFZ, um die Abgasnachbehandlungsevents (…) streckengesteuert zu platzieren.“ NEFZ ist der in Europa vorgeschriebene Fahrzyklus für Autos auf dem Prüfstand. Für das Landgericht Ravensburg beschreibt der Auszug aus dem Dokument „eine Erkennung des Prüfstandlaufs, um Abgasnachbehandlungsevents platzieren zu können“. Die Software merke also, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder auf der Straße befinde und steuere entsprechend den Abgasausstoß. 

Dem Landgericht war aufgrund des Dokumentes klar, dass Volkswagen nicht mehr einfach bestreiten konnte, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung im Motor vorhanden sei. Das Unternehmen müsse seine Argumentation konkret belegen. Volkswagen unterließ in dem Verfahren daraufhin weitere Äußerungen, sodass das Gericht den Vortrag des Klägers als zugestanden betrachtete und den Autobauer nach §826 BGB verurteilte – also vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung.


Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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