Dieselgate erreicht nun auch BMW (Baureihe F30, 320d Euro 6, Motortyp: B47D20)

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Die Affäre um illegale Abschalteinrichtungen in der Motorsteuerung von Dieselmotoren hat nun auch die Bayerischen Motorenwerke (BMW) erreicht. Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in einer Pressemitteilung berichtet, wurden dort im sog. Emissions-Kontroll-Institut (EKI) die Emissionswerte eines BMW des Typs 320d Euro 6 gemessen. Veranlasst hatten die Messungen (Real-Drive-Emission) neben der DUH auch das ZDF-Magazin „WISO“. Das Ergebnis: Die gemessenen Werte für Stickoxid (NOx) waren um das bis zu 7,2-fache höher, als der aktuell zulässige Grenzwert. Auf dem Prüfstand waren die Abgaswerte hingegen zulässig. Auch im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) erreichte das Fahrzeug mit 27,6 mg NOx/km ein sehr gutes Ergebnis.

Als Ursache gibt die DUH an, dass die Abgasrückführung in bestimmten Fahrsituationen praktisch abgeschaltet war. Die Abgasreinigung ist von der Drehzahl und dem Drehmoment des Fahrzeugs abhängig. Die Abgase werden dabei in einem zweiten Verbrennungsvorgang zurückgeführt, um NOx zu neutralisieren. Die ebenfalls beteiligte Fa. "DS Motorsport" stellte fest, dass die Abgasrückführung ab einer Umdrehung des Motors von 2000 rpm vermindert und bei 3500 rpm komplett abgeschaltet sei. 3500 rpm erreicht das Fahrzeug laut DUH bei 112 km/h im 5. Gang. Die Abschaltung der Abgasrückführung erfolge danach durch ein sog. Kennfeld in der Motorsteuerung. Das sei vom EU-Recht nicht gedeckt; es handele sich um eine illegale Vorrichtung, die die Wirksamkeit von Emissionskontrollsystemen bei normalem Fahrbetrieb verringern. Die Abgasrückführung führt zum Verrußen der Ventile. Diese müssten alle 15.000 km gereinigt werden. Wolle der Hersteller das vermeiden, schalte er die Abgasrückführung ab. Folge: weniger zugesetzte Ventile und weniger Verschmutzung im Partikelfilter, aber eben auch erhöhte Emissionen.

BMW verweist auf das Kraftfahrbundesamt (KBA). Dieses habe den Antrieb des 320d und des Abgasreinigungs-Kennfeldes ohne Beanstandung geprüft. Des Weiteren sei es zulässig, die Abgasreinigung bei hohen Belastungen des Motors zurückzufahren.

Die Messergebnisse gingen an das Bundesverkehrsministerium und an das KBA. Die Ermittlungen dort können bekanntlich dauern. Die DUH hat das KBA jedoch unter Fristsetzung (4 Wochen) aufgefordert, Auskunft darüber zu geben, ob und welche Abschalteinrichtungen dem KBA bekannt seien. Das wird interessant. Zudem wird am 7.12.2017 die EU-Kommission darüber entscheiden, ob sie gegen Deutschland ein sog. Vertragsverletzungsverfahren wegen permanenter Überschreitung der Emissionsgrenzwerte in den Städten einleite.

Für Eigentümer eines BMW gilt nun das, was auch für Volkswagen und Daimler gilt: Prüfung des Motorentyps. Der B47 ist ein weit verbreiteter Reihen-Vierzylinder Dieselmotor mit zwei Litern Hubraum und einer Leistung von 85 bis 170 kW, der seit 2014 verbaut wird. Es handelt sich um einen sog. Baukasten-Motor, der in diversen BMW-Modellen und im Mini verbaut wird (118 d bis 525d, X1 20d bis X5 25d, Mini SD Clubman). Geht es um ein solches Modell (wir prüfen das für Sie), sollten unverzüglich Rechte geltend gemacht werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei.


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