Dieselgate u.ä. (VW, Audi, Porsche, Mercedes)/Autobanken: Fahrzeugrückgabe über Darlehenswiderruf!

  • 1 Minuten Lesezeit

Besitzer finanzierter Fahrzeuge aufgepasst! Fahrzeugrückgabe elegant über Darlehenswiderruf abwickeln (wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung)! 

Autobanken und Hersteller ab nun mit dem Rücken zur Wand!

Bekanntermaßen werden rund 70 % aller in Deutschland zugelassener Fahrzeuge über Darlehen finanziert.

Die Mehrzahl von Darlehensverträgen, welche in den letzten Jahren der Finanzierung eines Fahrzeugs dienten, enthalten irreführende Angaben im Rahmen ihrer Widerrufsbelehrungen oder sparen zwingende Angaben aus.

So muss der Darlehensvertrag eine Vielzahl von Pflichtangaben enthalten, deren Aufnahme in den Kreditvertrag von den Autobanken häufig unterlassen wurde.

So bedarf der Darlehensvertrag u. a. Angaben zur Gesamtbelastung des Darlehens und der Gesamtlaufzeit, wie auch der Art des Darlehens. Gleichfalls aussichtsreich sind Autokredite, in denen das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen und die Europäische Zentralbank als Aufsichtsbehörde/Kontrollorgan nicht genannt sind.

Gelingt der Darlehenswiderruf unter Berufung auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung und unterlassener Pflichtangaben im Darlehensvertrag, so ist auch der Kaufvertrag über das Fahrzeug – als mit dem Darlehensvertrag verbundenes Geschäft – rückabzuwickeln.

Über diesen Trick können sich die Besitzer der Fahrzeuge, ausgestattet mit Schummel-Software oder hergestellt von Herstellern mit praktizierten Kartellabsprachen, wie auch Besitzer unauffälliger/mangelfreier diesel- und benzinbetriebener Fahrzeuge, von diesen durch Rückgabe an den Händler auch Jahre nach dem Kauf noch trennen.

Dies unter Rückzahlung bezahlter Darlehensraten nebst der Anzahlung an die Besitzer der Fahrzeuge/Darlehensnehmer, was wohlgemerkt allein unter Berufung auf die Rechtswidrigkeit der Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag der Autobank geschieht.

Wenn der Darlehensvertrag nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurde, schulden die Besitzer kreditfinanzierter Fahrzeuge noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer.

MPH Legal ServicesRechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – steht geschädigten und widerrufswilligen Besitzern darlehensfinanzierter Fahrzeuge zeitnah und unbürokratisch zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.

Beiträge zum Thema