Dieselskandal: Anzeigenwelle gegen Fiat und Iveco – was Wohnmobil-Besitzer jetzt wissen müssen

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Eine Anzeigenwelle hat Fiat Chrysler (FCA) erreicht: Seit einer Durchsuchung der Büroräume des Automobilkonzerns im Juli 2020 haben Hunderte von Diesel-Kunden Anzeige gegen das Unternehmen erstattet. FCA steht im Verdacht, bei zahlreichen Diesel-Fahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung verbaut zu haben. Allein in Deutschland sollen über 200.000 Fahrzeuge der Marken Fiat und Iveco betroffen sein, darunter viele Wohnmobile. 

Behörden hatten zur Anzeige aufgerufen

Ende Juli 2020 hatten Ermittler Büroräume des Pkw- und Nutzfahrzeugherstellers in Deutschland, Italien und der Schweiz durchsucht. Es besteht der Verdacht, dass die Abgaswerte bei Fahrzeugen der Marken Fiat, Jeep, Alfa Romeo und Iveco manipuliert wurden. Die Fahrzeuge sollen im Prüfmodus gesetzlich festgelegte Grenzwerte einhalten, im normalen Straßenverkehr jedoch nicht. Die Behörden hatten Käufer von Fahrzeugen mit möglicherweise manipulierten Motoren aufgerufen, sich bei der Polizei zu melden und Verträge und Bescheinigungen vorzulegen. 

Fahrzeuge von Fiat und Iveco sowie Jeep und Alfa Romeo betroffen

Konkret handelt es sich um Motoren der sogenannten »Family B« (1,3l Multijet, 1,6l Multijet und 2,0l Multijet) der Klassen Euro 5 und Euro 6, die in Fahrzeugen von Fiat, Jeep und Alfa Romeo verbaut wurden. Hinzu kommen sogenannte »Light Duty/Heavy Duty«-Motoren (110 Multijet F1AE3481G, 115 Multijet 250A1000, 150 Multijet F1AE3481D und 180 Multijet F1CE3481E), die in Fahrzeugen von Fiat und Iveco zu finden sind - also auch in zahlreichen Wohnmobilen. 

Wohnmobile zu Coronazeiten sehr beliebt 

Im Coronajahr 2020 sind Wohnmobile besonders beliebt. Da Reisen ins Ausland in vielen Fällen erschwert wurden oder nicht möglich waren, griffen viele Deutsche auf das Heim auf Rädern zurück. Deshalb hatten die Fahrzeughersteller in diesem Bereich seit Beginn der Pandemie steigende Verkaufszahlen verzeichnet. Allein im Mai 2020 wurden 10.000 Wohnmobile neu angemeldet. 

Fahrverbote und Stilllegungen drohen 

Die Freude über das Wohnmobil dürfte sich nun gerade bei Besitzern von Fiat- und Iveco-Fahrzeugen trüben. Seitens der ermittelnden Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hieß es: »Fahrzeuge mit einer derartigen Abschalteinrichtung sind auf dem gemeinsamen Markt nicht genehmigungsfähig, weswegen Kunden Fahrverbote oder Stilllegungen drohen.« 

FCA: Schon 2017 auffällige Abgaswerte

FCA hatte schon 2017 im Rahmen des Dieselskandals für Schlagzeilen gesorgt, als die US-Umweltbehörde EPA auffällige Abgaswerte bei Fahrzeugen des Unternehmens festgestellt hatte. Daraufhin hatte die US-Justiz gegen den italienisch-amerikanischen Konzern Klage wegen Abgasbetrugs eingereicht. FCA hatte jegliche illegalen Praktiken abgestritten, aber schließlich einer Zahlung von etwa 700 Millionen US-Dollar zugestimmt, um den Streit zu beenden.  

Zusammenarbeit mit deutschen Behörden bisher verweigert

In Deutschland war es in Sachen Klagen gegen Fiat Chrysler aber bisher eher ruhig, weiß Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing. »Bisher verliefen die Ermittlungen gegen FCA in Deutschland eher schleppend, da der Konzern die deutschen Behörden als nicht zuständig betrachtet und die Zusammenarbeit weitestgehend verweigert.« 

EuGH-Urteil erhöht Druck auf FCA

Jetzt gerät der Automobilkonzern aber auch in Europa immer weiter unter Druck. »Im Rahmen eines Verfahrens gegen die Volkswagen AG hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juli 2020 geurteilt, dass Geschädigte in der EU nicht unbedingt in Deutschland, wo der Hersteller seinen Hauptsitz hat, gegen ihn vor Gericht ziehen müssen«, so Dreschhoff. »Stattdessen können sie das Unternehmen im Land des Autokaufs auf Schadenersatz verklagen (Rechtssache C-343/19). Klagen gegen Fiat Chrysler sind demnach auch in Deutschland möglich. Bisher hatten Geschädigte in dem Land vor Gericht ziehen müssen, in dem der Konzern seinen Firmensitz hat. Wir raten also allen Besitzern von Fiat- oder Iveco-Wohnmobilen, sich rechtlich beraten zu lassen.«  

Wir machen Ihr Recht geltend!

Fahren auch Sie eines der betroffenen Fahrzeuge und möchten Ihre Ansprüche prüfen? Dies können Sie bequem von zu Hause aus unter www.diesel-gate.com tun. Wir, die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing, beraten Sie gerne. Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos! Wir sind für Sie von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 030 / 22 01 23 80 erreichbar. 



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