Dieselskandal: Kaufvertrag rückabwickeln und Schadenersatz – Verjährung Ende 2018 droht!

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Seit einiger Zeit stehen diverse große Autofirmen im Visier deutscher (und teilweise auch US-amerikanischer) Behörden. Wie sich im Rahmen von Untersuchungen herausstellte, tricksten einige Hersteller und verbauten in vielen Dieselfahrzeugen eine „Abschaltautomatik“, die dafür sorgte, dass unter bestimmten Prüfungsbedingungen niedrigere Abgaswerte anzeigt wurden als im „normalen“ Fahrbetrieb. Ein sehr komplexer Vorgang, der hier nur ansatzweise wiedergegeben werden kann. Der Wert- und Ansehensverlust dieser Fahrzeuge ist enorm. Darüber hinaus drohen demnächst in vielen Städten Fahrverbote.

Der Käufer sollte dies keineswegs einfach unwidersprochen hinnehmen. Je nach Fahrzeug und Einzelfall besteht die Möglichkeit, den Kaufvertrag rückabzuwickeln und das erworbene Fahrzeug gegen Erstattung des Fahrzeugpreises – ggf. unter Abzug einer Nutzungsentschädigung – zurückgeben zu können. Auch ein Anspruch auf Nacherfüllung oder aber eine Neulieferung wären denkbar. Darüber hinaus ist auch ein Anspruch auf Zahlung einer Schadenersatzsumme möglich. Die Gerichte haben den Käufern bereits in vielen Verfahren Recht gegeben. Auch bei finanzierten Fahrzeugen kann den Käufern geholfen werden. Viele Ansprüche der Käufer verjähren Ende 2018, weshalb ein schnelles Handeln dringend angezeigt ist.

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