Dieselskandal: Kläger erhält 24.000 Euro Schadensersatz nach erwirkter Zwangsvollstreckung gegen VW

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Das Landgericht Hamburg hat einem vom Dieselskandal betroffenen Kläger knapp 24.000 Euro Schadensersatz für seinen VW Tiguan zugesprochen. Das rechtskräftige Urteil in diesem Verfahren (Az. 321 O 312/19), das von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing geführt wurde, war bereits im Juni 2020 gesprochen worden. Das Geld hat der Kläger nun im Rahmen einer Zwangsvollstreckung erhalten. 

Diesel-Abgasskandal: Kläger erhält 24.000 Euro Schadensersatz

Der VW-Kunde hatte seinen Tiguan im Jahr 2014 für rund 35.000 Euro gekauft und war vor Gericht gezogen, da er in seinem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung vermutete. Diese im Motor verbauten Einrichtungen werden dazu benutzt, Abgaswerte für Zulassungstests zu beschönigen. Betroffene Dieselfahrzeuge stoßen im normalen Straßenverkehr sehr viel mehr gesundheitsschädliche Stickoxide aus als im Prüfzustand des Fahrzeuges. Durch die Manipulation war es möglich, die gesetzlich festgelegte Stickoxidgrenze zu umgehen. 

Zwangsvollstreckung: Pfändung vom Konto

Im vorliegenden Fall hatte die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing für den geschädigten VW-Kunden Schadensersatz in Höhe von 24.146,29 Euro erstritten. Diesen Betrag hat der Kläger nun erhalten, allerdings auf eher außergewöhnlichem Weg. Aufgrund einer Verzögerung bei der Auszahlung seitens VW hatten die Anwälte von BRR Baumeister Rosing den fälligen Betrag durch Zwangsvollstreckung vom Wolfsburger Konzern eingeholt. »Dies ist ein nicht unübliches juristisches Mittel«, erklärt BRR-Verbraucheranwalt Helmut Dreschhoff. »Wir haben von dem Gebrauch gemacht, was die Zivilprozessordnung ermöglicht in den Fällen, wenn der Gegner nicht zahlt.« 

Verbraucheranwalt: Seltener Fall, aber legitimes Mittel

Die Anwälte hatten VW mehrmals zur Zahlung aufgefordert, allerdings ist das Unternehmen seinen Pflichten aus unbekannten Gründen nicht nachgekommen. »Was VW betrifft, war es für uns einer der seltenen Fälle, dass der Konzern der Zahlungsaufforderung nicht nachkam. Generell gehen wir nach Urteilsverkündung davon aus, dass die Gegenseite in der Folge zahlen wird. Passiert dies nicht, wird zuerst das Mittel der Mahnung eingesetzt. Erfolgt hier auch nach mehrmaligen Versuchen keine Zahlung, greifen wir zum Mittel der Zwangsvollstreckung. In den meisten Fällen erfolgt die Zahlung der Gegenseite dann auch gleich ohne Weiteres, sodass die Zwangsvollstreckung letztendlich zurückgenommen wird. Im vorliegenden Verfahren war das nicht der Fall, daher wurde die Zwangsvollstreckung ausgeführt und das Geld durch den Gerichtsvollzieher von VW eingezogen.« 

Dieselskandal: Verbraucher brauchen starken Partner an ihrer Seite

»Wichtig ist, dass die Kläger in so einem Fall nicht im Regen stehen gelassen werden«, betont Dreschhoff. »Wir stehen auf der Seite der Verbraucher und helfen ihnen auch nach einer erfolgreichen Klage, dass sie an ihr Geld kommen. Wir schrecken nicht vor dem Mittel der Zwangsvollstreckung zurück, auch wenn auf der anderen Seite ein Weltkonzern wie VW steht. Diese Möglichkeit, das Geld vom Konto der Beklagten einzuziehen, steht unseren Mandanten zu.« 

Möglichst wenig Last für geschädigte Dieselfahrer

Durch die Verzögerung der Auszahlung muss VW Verzugszinsen zahlen. Je länger die Mandanten auf ihr Geld warten, umso mehr Zinsen kommen zusammen. »Das ist sicherlich ein kleiner Trost für die Geschädigten«, sagt Dreschhoff, »aber wir wissen, dass die Mandanten diese Angelegenheit lieber so schnell wie möglich vom Tisch haben wollen. Denn diese haben sich vielleicht schon ein neues Auto zugelegt, obwohl das alte aus dem Verfahren noch zu Hause herumsteht. Oder sie wollen ein neues kaufen und brauchen dafür das Geld. Wir als Verbraucherkanzlei übernehmen alle nötigen Schritte, um den Fall so schnell wie möglich abzuschließen. Somit haben die Mandanten möglichst wenig Last damit.« 

Schadensersatz für Kläger nach wie vor möglich

Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing haben bereits über 10.000 Mandanten erfolgreich im Diesel-Abgasskandal vertreten. Wenn auch Sie unsere Expertise nutzen möchten, sind wir gern für Sie da. Auf www.diesel-gate.com können sie bequem von zu Hause aus und kostenfrei prüfen, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist. Nach wie vor stehen die Chancen gut, dass Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Dies gilt nicht nur für Fahrzeuge von VW, Audi, Porsche, Seat oder Skoda, sondern auch für fast alle anderen Hersteller. 

Handeln Sie jetzt!

Wir beraten Sie gern zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten in einem kostenlosen Erstgespräch. Sie können uns auch telefonisch erreichen - unter 030 / 22 01 23 80 sind wir montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr für Sie da. Wir machen uns für Sie stark! 



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