Dieselskandal Opel: Entschädigung einklagen

  • 4 Minuten Lesezeit

Die Autoindustrie hat Dieselmotoren manipuliert; das ist in Grundzügen schon seit 2015 bekannt. So musste der VW-Konzern schon 2015 zugeben, dass in zahlreichen Motoren „Schummelsoftware“ installiert worden war. Diese Software erkannte den Prüfstand und passte die Abgasbehandlung so an, dass die Prüfung bestanden wurde. Im Realbetrieb dagegen lief ein anderer Modus mit wesentlichen höherem Schadstoffausstoß. Rechtlich handelt es sich um eine unzulässige, also rechtswidrige sog. Abschalteinrichtung, die VW absichtlich eingebaut hatte. Vor allem aufgrund der Absicht wurde VW zigtausendfach zu Schadensersatz verurteilt.

Opel 1.6 CDTI Rückruf u.a.: Opel Zafira, Cascada, Insignia, Corsa, Astra von Rückruf betroffen

In der öffentlichen Diskussion blieb der Dieselskandal vor allem an VW hängen. Andere Hersteller haben aber offenbar genauso getrickst: Viele Opel-Besitzer haben Rückrufe erhalten, bei denen es um die Abgasthematik ging und unzulässige Abschalteinrichtungen durch ein Update entfernt werden sollen. Welche Opel Diesel sind betroffen? -Am einfachsten zu identifizieren sind die betroffenen Fahrzeuge in einem ersten Schritt anhand der Genehmigungsnummer, die in beiden Zulassungsbescheinigungen steht. Stand 28.07.2022 sind dies folgende Modelle:

Zafira Tourer             e4*2007/46*0204*12 - 22

Zafira Tourer             e4*2007/46*0204*19 - 22

Cascada                     e4*2007/46*0204*20 - 22

Insignia                       e1*2007/46*0374*16 - 18

Corsa                          e1*2001/116*0379*30-36

Corsa                          e1*2007/46*0505*09-14

Corsa                          e50*2007/46*0055*06-08

Astra                           e1*2007/46*0141*20-25

Astra                           e4*2007/46*0204*15-32

Astra                           e4*2007/46*0308*09

Astra                           e4*2007/46*0996*00-12

Insignia                       e1*2007/46*0374*17-18

Eine anwaltliche Prüfung anhand der vom KBA veröffentlichten Daten verschafft Gewissheit. Denn es sind z.B. nicht nur 1.6-Liter-Maschinen betroffen, sondern auch Motoren mit 2.0 oder 1.3 Liter Hubraum. Die Liste dürfte nicht abschließend sein. Seit 2018 sind immer mehr Opel-Motoren dazu gekommen. Ein Ende ist nicht absehbar.

KBA verlautbart Funktionsweise der Opel-Schummelsoftware

Die konkrete konkrete Gestaltung der Schummelsoftware bei Opel ist ein starkes Indiz für eine Täuschungsabsicht auch von Opel: 

Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verfügen die Opel-Diesel über mehrere Betriebsstrategien zur Minderung des Schadstoffausstoßes. Entsprechen die Umgebungsparameter den Bedingungen auf dem Teststand, schaltet das Fahrzeug in die Strategie mit den höchsten Abgasrückführungsraten. Dadurch werden die Stickoxide in den Abgasen reduziert und die gesetzlichen Emissionswerte eingehalten. „Dabei wurden durch das KBA die verwendeten Schaltungen, welche im vorliegenden Fall außerhalb des Umgebungstemperaturbereichs von 17 °C bis 33 °C und unterhalb eines Umgebungsdrucks von 91,5 kPa sowie oberhalb bestimmter Drehzahlen oder Lasten aktiviert werden, als unzulässige Abschalteinrichtungen bewertet“, erklärte das KBA in einem Schreiben an eine prominente Kanzlei. Diese Werte entsprechen den Bedingungen auf dem Prüfstand, denn dort liegen die Temperaturen zwischen 20 °C und 30 °C und der Luftdruck bei mindestens 92,5 kPa. Weichen die Umgebungsbedingungen von diesen Parametern ab, arbeitet der Opel mit einer weniger leistungsstarken Abgasreinigungsstrategie. In diesem wirkreduzierten Modus werden dann sowohl die Wirksamkeit des Abgasnachbehandlungssystems (SCR-Katalysator) als auch der Abgasrückführung (AGR) gedrosselt. So entstehen mehr umwelt- und gesundheitsschädliche Stickoxide als gesetzlich zugelassen, die der Opel über die Abgase in die Umwelt freisetzt. „Dies ist auch unter Bedingungen der Fall, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind“, so das KBA.

Es spricht viel dafür, dass Gerichte Opel unterstellen werden, den Staat und die Verbraucher absichtlich getäuscht zu haben.

Entschädigung einfordern – EuGH hilft Verbrauchern

Die Chancen für geschädigte Opel-Besitzer bessern sich also stetig. Das gilt auch dann, wenn der Beweis für eine Täuschungsabsicht nicht reichen sollte.

Der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Zivilgericht, forderte zwar bisher von Klägern den Beweis, dass der Hersteller im vollen Bewusstsein der Rechtswidrigkeit gehandelt hat. Der Hersteller muss absichtlich und nicht bloß fahrlässig gegen Gesetze verstoßen haben. Der Beweis gelang bisher bei VW, aber noch nicht bei anderen Herstellern. Diese sollen meist „nur“ sog. Thermofenster installiert haben, die nicht eindeutig rechtswidrig seien, so dass von Absicht nicht ausgegangen werden könne, so der BGH. Thermofenster bewirken, dass die Abgasbehandlung nur bei bestimmten Temperaturen durchgeführt wird. Urteile des BGH zu Opel liegen noch nicht vor.

Der Europäische Gerichtshof, der die entscheidenden EU-Richtlinien auszulegen hat, hat den BGH schon in einem Punkt korrigiert: Thermofenster sind eindeutig rechtswidrig (Rechtssachen C-128/20, C-134/20, C-145/20). In einem zweiten Punkt wird die Korrektur sehr wahrscheinlich noch in diesem Jahr folgen: Der Verstoß gegen die Gesetze reicht für eine Entschädigungspflicht aus. Absicht muss nicht mehr bewiesen werden (Rechtssache C 100/21). Wird der EuGH dies so urteilen, steht im Grundsatz jedem Schadensersatz zu, der ein Fahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung gekauft hat, also auch den mit diesem Artikel angesprochenen Opel-Besitzern.

Schadensersatz bedeutet grundsätzlich: Rückzahlung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs abzgl. Einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer. Eine konkrete Berechnung kann der Rechtsanwalt vornehmen. Vor Gericht kann bei erfolgreichem Verlauf der Klage auch ein Vergleich geschlossen werden, bei dem der Kläger eine Einmalzahlung erhält und das Fahrzeug behalten kann.

Vor dem Hintergrund, was konkret über die Opel-Schummelsoftware bekannt geworden ist, und der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des EuGH sind die Chancen vor Gericht also ganz deutlich gestiegen.

Kostenlose Erstberatung

Wer vom Dieselskandal betroffen ist, kann von Rechtsanwalt Dr. Schweers eine kostenlose Erstprüfung vornehmen lassen. Abhängig vom Ergebnis kann Rechtsanwalt Dr. Schweers Ihnen eine rechtliche Strategie vorschlagen. Senden Sie Kauf- und ggf. Kreditvertrag per Fax, Post oder Mail zu und berufen Sie sich auf diesen Rechtstipp.

Die Stiftung Warentest führt Rechtsanwalt Dr. Schweers als erfolgreichen Rechtsanwalt. Das Handelsblatt berichtete über seine Rechtstipps bezüglich des Dieselskandals.

Nehmen Sie unkompliziert Kontakt auf.

Alles zu anderen Konzernen und Modellen auf diesel-widerruf.de .


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Stefan Schweers

Beiträge zum Thema