Doppelstaatsbürgerschaft in Österreich beantragen: vom Antrag bis zur Bewilligung

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Die doppelte Staatsbürgerschaft in Österreich & Antrag: Wie geht das?

Eigentlich sieht die Republik Österreich doppelte Staatsbürgerschaften ja nicht gerne. Dennoch gibt es Fälle, in denen ein Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft bewilligt wird.

Eine Staatsbürgerschaft dokumentiert eine ganz spezielle Bindung zwischen einem Staat und seinem Staatsbürger. Und weil diese Bindung eben so speziell ist, schaffen Doppelstaatsbürgerschaften zahlreiche Unklarheiten. Man denke nur an die Frage des Wehrdienstes bei Doppelstaatsbürgern. Wo ist der Wehrdienst abzuleisten? In einem Staat, in beiden Staaten? Kann jemand Angehöriger zweier Armeen sein?

Auch bei der Frage nach der Zuständigkeit diplomatischer Vertretungen im Ausland können Doppelstaatsbürgerschaften für komplizierte Verhältnisse sorgen. Welche Botschaft ist denn nun für eine Person mit Doppelstaatsbürgerschaft zuständig?

Um diese Konflikte zu minimieren und Klarheit zu schaffen, hat der Europarat das Abkommen Nr. 43 über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit (BGBl. Nr. 471/1975) beschlossen.

Viele Staaten – darunter auch Österreich – sehen also doppelte Staatsbürgerschaften nicht gerne und versuchen, diese zu vermeiden. Aber wie jede Regel, so hat auch diese Regel Ausnahmen.

Doppelstaatsbürgerschaft durch Abstammung

Unproblematisch ist die Situation, in der eine Person von Geburt an über zwei Staatsbürgerschaften verfügt. 

Wenn zum Beispiel ein Kind von Österreichern in den USA geboren wird, hat es automatisch die US-Staatsbürgerschaft zusätzlich zur österreichischen Staatsbürgerschaft. Ähnlich verhält es sich, wenn die Eltern unterschiedlich Staatsbürgerschaften haben und die Heimatstaaten die Staatsbürgerschaft des Kindes jeweils an der Staatsbürgerschaft von Mutter bzw. Vater festmachen. Man nennt dies auch Staatsbürgerschaft durch Abstammung.

Doppelstaatsbürgerschaft durch Erwerb

Anders sieht es bei dem späteren Erwerb einer zusätzlichen Staatsbürgerschaft aus. Hier heißt es aufpassen, wenn man die österreichische Staatsbürgerschaft nicht verlieren will.

§ 27 des Staatsbürgerschaftsgesetzes ist eindeutig: Ein Österreicher verliert die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn er aufgrund eines Antrages, einer Erklärung oder seiner ausdrücklichen Zustimmung eine fremde Staatsbürgerschaft erlangt

Der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft erfolgt automatisch und im Moment des Erwerbs einer anderen Staatsbürgerschaft. Es ist nicht notwendig, dass die österreichischen Behörden sofort davon Kenntnis erlangen und den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft feststellen. Dies kann auch Jahre später noch erfolgen. 

Aber: Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist möglich, wenn vorher die entsprechende Erlaubnis / Bewilligung der österreichischen Behörden eingeholt wurde. Und diese Bewilligung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die Ausnahmen von der Regel: Doppelstaatsbürgerschaft in Österreich & der Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft

Die Ausnahmen, gemäß denen die österreichische Staatsbürgerschaft zusätzlich zu einer anderen erworben werden kann, sind in § 28 Staatsbürgerschaftsgesetz festgehalten. 

Dabei kann es sich um besonders berücksichtigungswürdige Gründe im Privat- und Familienleben der betreffenden Person handeln. Oder es geht um Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kunst oder Sport, bei denen die Republik Österreich wegen bereits erfolgter oder noch zu erwartender Leistungen dieser Personen ein Interesse daran hat, dass sie die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben können. Bei Minderjährigen kommt auch das Kindeswohl als Grund in Frage.

Zusammengefasst kann somit die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft dann ausnahmsweise bewilligt werden, wenn die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft

  • im Interesse der Republik Österreich liegt oder
  • mit einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Privat- und Familienleben des Antragstellers begründet wird und die österreichische Staatsbürgerschaft mit der Geburt erworben wurde oder
  • im Fall von Minderjährigen dem Kindeswohl entspricht.

Das Verfahren bezüglich der Bewilligung der Doppelstaatsbürgerschaft Österreich

Im Rahmen eines Verfahrens vor der Behörde muss der Antragsteller dann belegen, welche persönlichen Gründe bzw. welche Interessen seitens der Republik vorliegen und wie schwerwiegend diese sind. 

Wenn diese Gründe bzw. das öffentliche Interesse gegeben sind, dann hat der Antragsteller sogar einen Anspruch auf Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft, wenn er eine weitere Staatsbürgerschaft erwirbt. Allerdings haben die zuständigen Behörden einen relativ weiten Spielraum bei der Beurteilung der Frage, wie schwer die persönlichen Gründe oder das Interesse der Republik Österreich wiegen.

Für ein solches Verfahren empfiehlt sich jedenfalls eine anwaltliche Vertretung durch einen mit diesem Spezialgebiet vertrauten Spezialisten. Denn die schlüssige Argumentation und exakte Formulierung des Antrages sind entscheidende Erfolgsfaktoren.

Ein solches Verfahren endet dann – im Erfolgsfall – mit einem schriftlichen Bescheid, dass der Antragsteller die österreichische Staatsbürgerschaft behalten darf, auch wenn er eine andere Staatsbürgerschaft erwirbt. 

Dieser Bescheid ist unbedingt abzuwarten, bevor die zusätzliche Staatsbürgerschaft erworben wird, wenn man nicht den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft riskieren will.

Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch fremde Staatsangehörige

Ähnlich liegt die Sache, wenn der Angehörige eines anderen Staates die österreichische Staatsbürgerschaft zusätzlich erwerben möchte. Normalerweise muss er dazu aus dem bisherigen Staatsverband ausscheiden – zumindest soweit dies möglich und zumutbar ist (man denke zum Beispiel an Heimatländer, in denen Bürgerkrieg herrscht).

Allerdings gibt es auch hier wieder Ausnahmen. Insbesondere kann es im öffentlichen Interesse der Republik Österreich liegen, einem fremden Staatsbürger die österreichische Staatsbürgerschaft zu verleihen, wenn er in der Vergangenheit große Leistungen erbracht hat, oder man erwarten kann, dass er diese in Zukunft erbringen wird.

All dies zeigt, wie sehr die Republik Österreich bemüht ist, die Möglichkeit von doppelten Staatsbürgerschaften einzuschränken. Aber Ausnahmen bestehen, auch wenn diese sehr eng definiert sind. Um die Aussichten auf Erfolg zu optimieren, sollten in Angelegenheiten des Staatsbürgerschaftsrechts keine Alleingänge unternommen, sondern auf jeden Fall eine professionelle anwaltliche Unterstützung in Anspruch genommen werden.


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