Kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit behalten, wenn ich eine andere Staatsangehörigkeit annehme?

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Sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und die eines anderen Staates annehmen wollen, stellt sich für Sie die Frage, was mit Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit passiert und ob eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich ist.

1. Erwerb der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU annehmen, verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht nicht. Dies ergibt sich aus § 25 Abs. 1 Satz 2 StAG.

Es kann allerdings sein, dass der EU-Staat dessen Staatsangehörigkeit Sie annehmen wollen Ihnen die Staatsangehörigkeit nur erteilt, sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit freiwillig aufgeben. Ob dies der Fall ist, sollten Sie vor der Aufnahme der Bemühungen die Staatsangehörigkeit des anderen Staates zu erhalten prüfen oder durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin prüfen lassen.

2. Erwerb der Staatsangehörigkeit sonstiger Staaten

Problematisch wird es, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Staates annehmen wollen, welcher nicht Mitglied in der EU ist.

a) Grundsatz: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Grundsätzlich ist es in diesem Fall nämlich so, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StAG automatisch entfällt, sofern man auf einen Antrag hin die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Staates erhält. Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist also grundsätzlich in diesem Fall nicht möglich.

c) Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung

Es gibt jedoch nach § 25 Abs. 2 StAG die Möglichkeit bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf schriftliche Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit zu stellen. Jedoch besteht kein Anspruch darauf diese Genehmigung zu erhalten. Beim Vorbringen guter Gründe, besteht jedoch die Aussicht darauf die Genehmigung zu erhalten. Es empfiehlt zur Stellung eines solchen Antrags eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zur Hilfe zu nehmen.

3. Fazit

Sollte man mit dem Gedanken spielen die Staatsangehörigkeit eine Nicht-EU-Staates anzunehmen, sollte man sich dieses Vorhaben gut überlegen und sich dessen bewusst sein, dass dies grundsätzlich den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge hat und nur in Ausnahmefällen die deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann. 

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates annehmen wollen, kann es sein, dass Sie um diese zu erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit freiwillig aufgeben müssen. Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt kann in bestimmten Fällen hilfreich sein. 

Foto(s): https://pixabay.com/de/illustrations/fahnen-l%c3%a4nder-staaten-flaggen-welt-69190/


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