Dortmund: Ganze Messreihe des „PoliScan Speed F1“-Blitzers auf dem Westfalendamm unverwertbar!

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Der Laser-Blitzer auf der B1 Westfalendamm an der Ecke Lübeckstraße in Fahrtrichtung Bochum ist einer der populärsten Blitzer auf dem Dortmunder Stadtgebiet. Doch in einem neuen Gutachten hat ein vom Gericht bestellter Sachverständiger nun festgestellt, dass eine ganze Messreihe der Anlage nicht verwertbar ist, weil die Korrektheit der Messungen nicht bewiesen werden kann.

Das nächste Kapitel im Buch der fehlerhaften Durchführung von Geschwindigkeitsüberwachungen: Diesmal ist eine PoliScan Speed F1 Messanlage in Dortmund betroffen, die mittels Lasertechnik die Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf mehreren Spuren gleichzeitig überwachen soll. Dabei liegt im jetzigen Fall der Fokus gar nicht ausschließlich auf der technischen Ausstattung des Gerätes, sondern vielmehr auch auf der fehlerhaften Installation und mangelhaften Wartung bzw. Überprüfung der Anlage und deren Ergebnissen.

Insbesondere Zweifel an korrekter Ersteinrichtung und ordnungsgemäßer Personalschulung

Der Sachverständige führt in seinem 46-seitigen Gutachten aus, dass die Ersteinrichtung des Gerätes fehlerhaft war, weil ein Kamera-Objektiv falsch konfiguriert und dem Gerät nicht entsprechend angepasst wurde. Dass dies dem Auswertepersonal trotz entsprechenden Auffälligkeiten auf den Blitzer-Fotos nicht aufgefallen sei, ist nach Ansicht des Gutachters mit ziemlicher Sicherheit auch auf eine nicht ausreichende Schulung des Auswertepersonals zurückzuführen. Der Gutachter äußert ebenfalls Bedenken an der richtigen Funktionsweise der Auswertesoftware. Beim Auswerteprozess zeigen sich in regelmäßigen Abständen „unerklärliche Auffälligkeiten“, wie zum Beispiel die zu hohe und fehlerhafte Positionierung der Auswerterahmen.

Messungen nach Ansicht des Gutachters insgesamt unverwertbar

Das Gutachten kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass die Anlage erstens fehlerhaft installiert wurde, sie zweitens Auffälligkeiten im Softwarebereich zeige und drittens von einer unzureichenden Schulung des Bedien- und Auswertepersonals auszugehen sei.

Die Messungen entsprechen damit insgesamt nicht den konkreten Vorgaben der Bauartzulassung und Herstelleranweisung. Somit sei die Zuverlässigkeit der Messanlage nur unzureichend gesichert und die ganze Messreihe nicht mehr verwertbar.

Blitzer in Dortmund ist kein Einzelfall

Es ist davon auszugehen, dass es sich bei den softwarebedingten Fehlfunktionen und der nicht korrekten Inbetriebnahme des Gerätes in Dortmund um keinen Einzelfall handelt. Von den internen Softwareproblemen können baugleiche Geräte mit gleicher Softwareversion an verschiedensten Standorten innerhalb Deutschlands genauso betroffen sein. Auch die mangelhafte Erstinbetriebnahme ist erwiesenermaßen leider keine Seltenheit. Verschiedene Gutachter haben in früheren Verfahren schon mehrfach fehlerhafte Installationen von derartigen Messgeräten beweisen können.

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Tim Geißler

Rechtsanwalt,

Fachanwalt für Strafrecht

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