Dr. Peters DS-Fonds Nr. 126 DS Ability und DS Accuracy: Schiffsfonds fährt nicht auf dem Erfolgskurs

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Schiffsbeteiligung Dr. Peters DS-Fonds Nr. 126 DS Ability und DS Accuracy könnte man in einem Zwischenfazit über die Entwicklung des Schiffsfonds aufgrund der Finanzlage keinen unbedingten Erfolgskurs bestätigen. Diesbezüglich besteht angesichts der aktuellen Lage des Schiffsfonds auch keine Aussicht auf eine grundlegende Änderung in naher Zukunft. Der Fonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 126 DS Ability und DS Accuracy hat nach wie vor unter niedrigen Charterraten zu leiden, sodass die wirtschaftliche Situation angespannt bleibt. Für die Anleger können die erneut trüben Aussichten eine Gelegenheit sein, sich zu fragen, ob die Investition in den Schiffsfonds „das Richtige" war.

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären.

Anlageberatung muss sowohl Chancen als auch Risiken realistisch darstellen

Darüber hinaus bestehen diverse weitere Risiken, auf die die Anleger vor der Investition in den Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 126 DS Ability und DS Accuracy hingewiesen werden mussten: Zum Beispiel den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung - wie so oft - hohe Provisionen, mussten sie die Anleger darüber aufklären. Über die Risikoaufklärung hinaus, bestehen noch weitere Pflichten, um Anleger ordnungsgemäß über eine Kapitalanlage aufzuklären. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

In diesem Zusammenhang sollten Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 126 DS Ability und DS Accuracy beachten, dass Schadensersatzansprüche nicht unbegrenzt erfolgreich geltend gemacht werden können. Denn es gibt neben der 10-jährigen Höchstverjährungsfrist auch eine dreijährige Verjährungsfrist. Diese endet am Ende des dritten Jahres, nachdem die Anleger Kenntnis davon erhielten, dass sie falsch beraten wurde. Hierbei können Kapitalforderungen und Sanierungskonzepte von Bedeutung sein, da diese klarwerden lassen, dass Schiffsfonds keine sicheren Kapitalanlagen sind.

Weitere Informationen über Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen befinden sich auf der Informationsseite www.schiffsfonds.eu.

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie bei uns. Sie wissen danach, was Sie tun können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.schiffsfonds.eu


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

Beiträge zum Thema