DR Verwaltungs AG Rechnung – Forderung Zentrales Gewerberegister iHv 474,67 €

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Aktuell wurden uns erneut Rechnungen der DR Verwaltungs AG – handelnd unter der Bezeichnung „Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteueridentifikationsnummern“ vorgelegt. Hintergrund ist, dass die DR Verwaltungs AG behauptet, der betroffene Unternehmer habe die Dienste des „Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteueridentifikationsnummern“ in Anspruch genommen. Unter der Bezeichnung „Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteueridentifikationsnummern“ wird nun eine Rechnung iHv 476,67 € ausgestellt.

Rechnung des „Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteueridentifikationsnummern“ berechtigt?

Wir haben erhebliche Zweifel, ob die Rechnung aufgrund einer berechtigen Forderung gestellt werden darf. Dies gilt schon deshalb, weil aus unserer Sicht kein wirksamer Vertrag geschlossen wurde. Das von „Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteueridentifikationsnummern“ ungefragt zugesandte Angebot auf den Abschluss eines Vertrages erweckt nach außen den Anschein, es handele sich um ein behördliches Schreiben mit der Aufforderung zur Abgabe von Informationen, die der Angeschriebene abzugeben habe. Das ergibt sich schon aus dem als Logo verwendeten Bundesadler, sowie der Verwendung der Formulierung „Zentrales Gewerberegister“. Hierunter versteht der Empfänger eindeutig eine zentrale und damit staatliche Stelle. Auch die Überschrift „Eintragung Zentrales Gewerberegister“ mit der Zitierung einer Norm erweckt den Anschein eines öffentlichen Schreibens. Darüber hinaus ist der verwendete Vertragstext möglicherweise unwirksam, da er einen Verstoß gegen § 305 c BGB darstellt (vgl. Urteil des BGH vom 26.07.2012, Az. VII ZR 262/11). Die Klausel ist überraschend, da wie dargestellt nach dem gesamten Aufbau des Schreibens nicht mit einer Zahlungspflicht zu rechnen war.

Reaktionsmöglichkeiten in Bezug auf das „Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteueridentifikationsnummern“:

Wir empfehlen die Forderung durch einen sachkundigen Rechtsanwalt zurückweisen zu lassen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die DR Verwaltungs AG behauptet, dass ein 2-Jahres Vertrag abgeschlossen wurde. Es sollte daher insbesondere verhindert werden, dass sich dieser Vertrag u.U. verlängert. Wir bieten betroffenen Unternehmern eine erste kostenlose Einschätzung an. Hierzu können Sie uns einfach die Rechnung der DR Verwaltungs AG via E-Mail übersenden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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