Driver & Bengsch AG Insolvenzverfahren eröffnet – was Anleger & ehem. Accessio-Kunden nun tun können

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München, den 18.10.2016 – In diesen Tagen erhalten Anleger der Accessio AG erneut unangenehme Post: Über das Vermögen der Muttergesellschaft Driver & Bengsch AG wurde am 09.09.2016 das Insolvenzverfahren eröffnet. Nun werden die Anleger von ihren depotführenden Banken – zumeist der DAB Bank AG (nunmehr BNP Paribas) – über die Insolvenz der Anlagegesellschaft informiert und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, eine Hinterlegungs- und Sperrbescheinigung zu beantragen. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Heim. Nun ist rasches Handeln der Anleger gefordert: Bis zum 26.10.2016 müssen diese ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden. Die auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisierte KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät zu den Möglichkeiten.

Die Driver & Bengsch AG ist Holding Muttergesellschaft von mehreren Tochtergesellschaften, unter anderem der schon seit längerem insolventen Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG (Accessio AG). „Wir hatten bereits berichtet, dass eine Vielzahl von Anlegern der Accessio AG aufgrund deren Falschberatung zum Teil erhebliche finanzielle Schäden erlitten haben, da ihnen entgegen ihres erklärten Anlageziels riskante Wertpapiere verkauft worden sind“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Geschäftsführer der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Aber auch diejenigen, die direkt in die Driver & Bengsch AG investiert haben, müssen nun um ihr Geld bangen:

Anleger werden nun vom Insolvenzverwalter aufgefordert, ihre Ansprüche aus dem Erwerb der Genussscheine an der Driver & Bengsch AG (ISIN DE000ADCB011 WKN ADCB01) zur Insolvenztabelle anzumelden. „Eine solche Anmeldung ist unserer Einschätzung nach zwar ratsam, wird jedoch nur zur Erstattung eines Teils des Schadens für den Anleger führen. Somit bleibt für die Anleger maßgeblich, wie sie neben dem Insolvenzverfahren eine Erstattung ihres investierten Betrages erlangen können. Insbesondere Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der Driver & Bengsch-Gruppe könnten möglich sein“, ergänzt Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Vanessa Kiggen aus der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Möglichkeiten der Anleger

Ziel muss es nach Ansicht der Anwälte sein, die Ansprüche der geschädigten Anleger nicht nur auf die insolvente Driver & Bengsch AG zu konzentrieren, sondern die Verantwortlichen der Driver & Bengsch Gruppe zur Haftung heranzuziehen. „Die KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits für mehrere Mandanten Klagen gegen die ehemaligen Vorstände André Driver und Carsten Bengsch eingereicht und auch bereits ein Urteil (noch nicht rechtskräftig) vor dem Landgericht Itzehoe erstritten, in dem die Beklagten Driver und Bengsch in ihrer Funktion als ehemalige Vorstände der Accessio AG zur Zahlung zumindest eines Teils des Schadens des von uns vertretenen Anlegers verurteilt wurden“, ergänzt Rechtsanwalt Krause.

Betroffene Anleger sollten sich von einem auf die Thematik spezialisierten Rechtsanwalt über die Möglichkeiten beraten lassen.



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