Drogen: Besitz und Konsum? Wann gilt Eigenbedarf?

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Besitz und Konsum von Drogen? Wo fängt die Strafbarkeit an?

Sofern keine Erlaubnis vorliegt ist der Umgang mit Drogen strafbar. Das Betäubungsmittelgesetz stellt den Anbau, das Handeln, den Erwerb und den Besitz von Betäubungsmitteln unter Strafe.

Nicht strafbar ist der schlichte Konsum von Betäubungsmitteln. Da im Falle des Konsums häufig jedoch auch gleichzeitig der Besitz der Drogen einhergeht, macht man sich in diesem Fall wegen des Besitzes strafbar.

Wann gilt Eigenbedarf? Wie viel Gramm darf ich haben?

Eigenbedarf wird angenommen, wenn eine geringe Menge an Drogen vorliegt, die für den Eigenverbrauch bestimmt ist. Dabei bestimmt sich die Menge anhand der Konsumeinheiten. Das heißt, wenn die Menge der Drogen für den einmaligen bis maximal dreimaligen Gebrauch ausreicht, kommt anhand des Gewichts eine geringe Menge für den Eigenbedarf in Betracht.

Die Bundesländer haben dabei Richtlinien (jedenfalls im Falle von Cannabis) aufgestellt bis zu wie viel Gramm von einer geringen Menge für den Eigenbedarf ausgegangen werden kann. Dabei variieren die Mengen im Einzelnen von Bundesland zu Bundesland.

So liegen, abhängig vom Bundesland, geringen Mengen bei folgenden Werten vor:

Cannabis:            6 - 15 Gramm

Amphetamin:     0,5 Gramm

Heroin:                0,5 Gramm

Kokain:                0,5 Gramm

Strafbarkeit im Falle des Eigenbedarfs?

Mache ich mich strafbar, wenn ich nur eine geringe Menge besitze? Ja, auch im Falle des Eigenbedarfs ist der Umgang mit Drogen strafbar. Bereits die kleinste Menge ist strafbar. Dass Eigenbedarf straffrei sei, ist ein weit verbreiteter Irrtum.

Allerdings kann die Staatsanwaltschaft bei geringen Mengen für den Eigenbedarf von der Verfolgung absehen. Neben der geringen Menge muss hierfür zusätzlich die Schuld als gering anzusehen sein und ein öffentliches Interesse an der Verfolgung fehlen.

Bei Ersttätern kommt es demnach meist zur Einstellung. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, sinkt mit der Häufigkeit, in der man mit Drogen auffällt. Das heißt, wenn man das zweite mal mit Drogen erwischt wird, bestehen noch eine Wahrscheinlichkeit, dass die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absieht. Ab dem Dritten Mal, ist eine Einstellung aus Gründen der geringen Menge für den Eigenbedarf jedoch schwierig.

Was passiert, wenn ich mit Drogen erwischt werde?

Wenn Sie mit Drogen erwischt werden, nimmt die Polizei Ihre Personalien auf und wird die Drogen mitnehmen. Häufig wird die Polizei Sie auch durchsuchen wollen. Hier müssen Sie nicht zustimmen. Ferner werden Sie zur Sache befragt werden. Machen Sie zunächst keine Angaben. Sie haben das Recht zu Schweigen. Hiervon sollten Sie auch Gebrauch machen. Einmal getätigte Aussagen können nachträglich nur schwer korrigiert werden.

Anschließend wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Sie haben jederzeit das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Wann es sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab, wie von der Schwere der Tat, der Menge der Drogen sowie der Häufigkeit, in der Sie auffällig geworden sind. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.

Welche Strafe habe ich zu befürchten?

Betäubungsmittelstraftaten können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Ferner wird es zur Einziehung der Drogen sowie der Drogenutensilien kommen. Das heißt im Falle der Sicherstellung oder Beschlagnahme werden die Drogen nicht mehr herausgegeben.

Anstelle einer Geld- oder Freiheitsstrafe kann das Gericht in bestimmten Fällen auch eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen.

Im Betäubungsmittelrecht besteht die Besonderheit, dass von einer Anklage abgesehen werden kann, wenn der/die Beschuldigte nachweist, wegen seiner Drogensucht in Behandlung zu gehen.

Legalisierung von Cannabis?

Derzeit wird über eine Legalisierung von Cannabis diskutiert. Die Entwicklung des Gesetzgebers bleibt abzuwarten. Neben der Legalisierung besteht auch die Möglichkeit der Entkriminalisierung, wie beispielsweise in Holland. Dies hätte zur Folge, dass Cannabis weiterhin strafbar bleibt, jedoch strafrechtlich nicht mehr verfolgt wird.


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Viele Grüße aus Köln

Ihre Doris Kautler - Rechtsanwältin / Strafverteidigerin

Rechtsanwälte SKRADDE

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