Droht VW zweite Klagewelle für EA 288 ? – Rechtsschutzversicherungen müssen Deckung erteilen

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Im Dezember 2019  wurde durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Zusammenhang mit dem Motorentyp EA288 eine Durchsuchung bei VW durchgeführt. Die Ergebnisse sind bis heute nicht bekannt. Der VW-Motor EA288 wird seit 2012 in einer Vielzahl von Modellen eingebaut, beispielsweise im Polo, Golf, Passat, Tiguan und Sharan. Die VW-Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda haben den Motor in vielen Modellen in den Varianten von 1,4 bis 2,0 Liter eingebaut.

Die Manipulation eine andere als beim Motor EA189.  Die Kunden sind jedoch in ähnlicher Weise sittenwidrig geschädigt worden, wie schon beim Vorgängermotor.

Das Landgericht Regensburg (Urteil vom 19.03.2020 – Az.: 73 O 1181/19) hat festgestellt, dass die Motoren EA 288 über eine sog. Zykluserkennung verfügen.

Das Landgericht Offenburg (Urt. v. 23.6.2020 – 3 O 38/18, BeckRS 2020, 16625,) das  Landgericht Darmstadt (Urt. v. 31.8.2020 – 13 O 88/20, BeckRS 2020, 25363), das Landgericht Hagen (Urt. v. 11.8.2020 – 3 O 134/19  -unveröffentlicht) und das LG München I (Urt. v. 31.3.2020 – 3 O 13321/19) haben die Haftung aus § 826  BGB bejaht.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit Jahren mit hunderten von Fällen Spezialist im Dieselskandal. Er hat viele Fälle mit dem nun in den Fokus geratenen EA288-Diesel vor verschiedenen Gerichten vertreten.

Werden die Klagen  von Rechtsschutzversicherungen übernommen ?

Eine Vielzahl von Urteilen bestätigt die umfassende Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherungen für Klagen gegen VW und Daimler:

OLG Köln, Beschl. v. 30.3.2017, BeckRS 2017, 148924 , LG Hamburg, Urt. v. 9.8.2019 – 332 O 149/18, juris), LG Stuttgart, Urt. v. 12.7.2019 – 3 O 381/18, BeckRS 2019, 14940).

Die Eigentümer und Besitzer solcher Fahrzeuge sollten dringend anwaltlichen Rat einholen, um zu klären, welche Chancen auf Schadensersatz sie haben. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Steffgen, stehen die Chancen so gut wie noch nie zuvor.

Foto(s): copyright AdobeStock


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