DS-Fonds 111 - Totalverlust für Anleger zu befürchten

  • 2 Minuten Lesezeit

Dies dürfte den „Super-GAU" für die Anleger des Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds 111 bedeuten: Wie wir aus Gesellschafterkreisen erfahren haben, hat die Gesellschafterversammlung am 5.10.2011 wohl auf Druck der finanzierenden Banken dem Verkauf der beiden Fondsschiffe zugestimmt. Da die zu erwartenden Verkaufserlöse voraussichtlich nicht ausreichen dürften, um die vorhandenen Darlehensverbindlichkeiten abzudecken, bedeutet dies für die Anleger den Totalverlust des von ihnen investierten Kapitals.

Doch es dürfte noch schlimmer kommen: Offensichtlich scheint es beabsichtigt zu sein, von den Anlegern zugunsten der Gläubiger der Fondsgesellschaft bezahlte Ausschüttungen zurückzufordern. Dies ist grundsätzlich dann möglich, wenn es sich bei den Ausschüttungen nicht um Gewinne der Fondsgesellschaft gehandelt hat.

Dennoch bestehen in vielen Fällen gute Chancen für die Anleger, das eingesetzte Kapital zurückzuerhalten. Vielen Anlegern war der Fonds als sichere Anlage empfohlen worden. Eine Aufklärung über die mit dieser Art von Kapitalanlage verbundenen Risiken, insbesondere über den möglichen Totalverlust, war häufig in den Beratungsgesprächen nicht erfolgt. Auch eine ebenfalls erforderliche Aufklärung über die sog. „weichen Kosten", also Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb der Schiffe stehen, wurde in vielen Fällen nicht durchgeführt. Da bezüglich dieser Punkte nach den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Beratungsgespräch informiert werden muss, ist von der Verletzung von Aufklärungspflichten auszugehen, was einen entsprechenden Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vermittler nach sich zieht.

Ist die Beteiligung von einer Bank oder Sparkasse vermittelt worden, kommt für einen Schadensersatzanspruch noch ein weiterer Gesichtspunkt zum Tragen. Denn nach der „Kick-back-Rechtsprechung" des Bundesgerichtshofs müssen diese ihre Kunden unaufgefordert darauf hinweisen, welche Provisionen sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten. Ist ein solcher Hinweis unterblieben, sind bereits allein deshalb Schadenersatzansprüche durchsetzbar.

Daher ist es dringend anzuraten, dass Anleger, die in den DS-Fonds 111 investiert haben, mögliche Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen lassen. Die Chancen auf Rückzahlung der geleisteten Einlagen, zzgl. des Wiederanlageschadens, dürften dabei nicht schlecht stehen.

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht vertritt bundesweit die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt der Tätigkeit.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Rainer Kositzki

Beiträge zum Thema