DSGVO auf der eigenen Webseite

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Die DSGVO müsste eigentlich spätestens seit dem 25.05.2018, also seit 1,5 Jahren, von jedem Website-Betreiber umgesetzt worden sein. Leider scheint dies aber immer noch nicht bei allen der Fall zu sein. Wir wollen daher erklären, welche Stolpersteine es bei der Umsetzung der DSGVO gibt und geben eine einfache Lösung mit an die Hand!

Rechtliche Grundlagen

Rechtsanwalt Guido Kluck, L.L.M., erklärt: „Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt immer dann, wenn Daten verarbeitet werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass Datenverarbeitungen nur im Rahmen des Art. 6 DSGVO zulässig sind, man also z. B. eine Einwilligung der betroffenen Person benötigt.

Außerdem haben die Personen, deren Daten verarbeitet werden, verschiedene Rechte, z. B. auf Löschung und Datenübertragbarkeit.“

Was passiert bei einem Verstoß?

Wer die Vorgaben der DSGVO nicht einhält, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes rechnen. Des Weiteren werden immer wieder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen DSGVO-Verstößen ausgesprochen.

Erste Schritte einer DSGVO-konformen Webseite

Wer seine Webseite also DSGVO-konform einrichten möchte, sollte sich also unter anderem fragen, wann er welche Daten erhebt, ob er dafür eine Rechtsgrundlage hat, ob er die Informations- und Betroffenenrechte einhält und die Daten der Nutzer ausreichend schützt.

Datenschutzerklärung

Ein absolutes Muss ist eine Datenschutzerklärung. Sie enthält neben der Art, dem Umfang und dem Zweck der Nutzung personenbezogener Daten auch die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie Infos zu Betroffenenrechten, Cookies, Analysesoftware, Social Plugins und vielem mehr.

Formulare auf der Webseite

Die Regelungen der DSGVO sind zum Beispiel überall dort zu beachten, wo Nutzer ihre Daten hinterlassen: Chat, Kontaktformular, Terminvereinbarung, Newsletter-Anmeldung …

Dort dürfen nur die Daten abgefragt werden, die zur Verarbeitung benötigt werden. Außerdem müssen gem. Art. 32 DSGVO Schutzmechanismen eingebaut werden. Dazu gehört die Verschlüsselung personenbezogener Daten, zum Beispiel über SSL und TSL.

Wir helfen Ihnen!

„Unsere Kanzlei hat sich auf das Datenschutzrecht spezialisiert und hilft Ihnen bei allen Belangen rund um die DSGVO. Für die rechtssichere Umsetzung der DSGVO haben wir ein Rechtsprodukt für Sie entwickelt. Das heißt: anwaltliche Leistung zum Festpreis! Für eine einmalige Gebühr gestalten wir Ihre Webseite DSGVO-konform, sodass Sie keine Angst vor Bußgeldern oder Abmahnungen haben müssen“, informiert Rechtsanwalt Guido Kluck.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/dsgvo-auf-der-eigenen-webseite/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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