DSGVO-Bußgeld in Höhe von mehr als EUR 1,2 Mio. gegen AOK Baden-Württemberg

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Wie der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg (LfDI Baden-Württemberg) mit Pressemitteilung vom 30.06.2020 mitteilt, hat die Bußgeldstelle des LfDI Baden-Württemberg mit Bescheid vom 25.06.2020 gegen die AOK Baden-Württemberg eine Geldbuße von EUR 1.240.000,00 verhängt.

Die AOK Baden-Württemberg veranstaltete in den Jahren 2015 bis 2019 zu unterschiedlichen Gelegenheiten Gewinnspiele, wobei aufgrund unzureichender technischer und organisatorischer Maßnahmen in der Folge die personenbezogenen Daten von mehr als 500 Gewinnspielteilnehmern ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken verwendet worden sind. Als der Fehler bekannt wurde, stellte die AOK Baden-Württemberg alle vertrieblichen Maßnahmen unmittelbar ein, um sämtliche Abläufe grundlegend auf den Prüfstand zu stellen. Zudem gründete die AOK eine Task Force für Datenschutz im Vertrieb und passte neben den Einwilligungserklärungen insbesondere auch interne Prozesse und Kontrollstrukturen an.

Laut Angaben des LfDI Baden-Württemberg sind bei der Ermittlung des Bußgeldrahmens die umfassenden internen Überprüfungen und Anpassungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die konstruktive Kooperation mit dem LfDI zu Gunsten der

AOK Baden-Württemberg berücksichtigt worden. Bei der Bemessung der Höhe der Geldbuße ist neben Umständen wie der Größe und Bedeutung der AOK Baden-Württemberg insbesondere auch berücksichtigt worden, dass die AOK Baden-Württemberg als gesetzliche Krankenversicherung wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems ist und die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe durch das Bußgeld nicht gefährdet werden soll.

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