Durch Behandlungsfehler zum Pflegefall – 470.000 € Schadensersatz

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Der Fall

Unser Mandant wurde wegen einer Beinverletzung zur stationären Behandlung aufgenommen und zunächst chirurgisch versorgt. Nachdem er über Schmerzen in der Brust mit Ausstrahlung in den linken Arm klagte, wurden ein Blutbild sowie ein EKG durchgeführt und sodann wegen eines pathologischen Troponinwertes sowie des Nachweises eines Infarktes ohne die sonst typischen ST-Hebungen (NSTEMI) die Übernahme auf die internistische Intensivstation veranlasst. Am Folgetag ergab eine Koronarangiographie (Herzkatheter-Untersuchung) eine deutliche Koronarsklerose und leichtgradige Abgangsstenose des ersten Diagonalastes mit der Empfehlung einer konsequenten Sekundärprävention der kardiovaskulären Ereignisse.

Die weitere stationäre Behandlung fand auf der internistischen Station des Krankenhauses ohne intensivmedizinische Überwachung statt, da keine gravierenden Läsionen im Koronarsystem oder Stenosen nachgewiesen worden waren. Nachts traten erneut Brustschmerzen auf. Obwohl das sofort erhobene EKG auffällig war, versäumte es der behandelnde Arzt, eine Monitor-Überwachung oder die Verlegung auf die Intensivstation zu veranlassen. Am frühen Morgen wurde unser Mandant mit Herz-Kreislauf-Stillstand bewusstlos in seinem Bett aufgefunden und reanimiert. Im Verlauf der weiteren Behandlung kam es dazu noch zur Fehllage von Beatmungstubus und Magensonde. Als Folge der Behandlungsfehler erlitt unser Mandant einen hypoxischen Hirnschaden sowie ein ausgeprägtes hirnorganisches Psychosyndrom.

Hirnschaden als Folge von Sauerstoffmangel

Der hypoxische Hirnschaden entsteht durch eine Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff. Die Folgen sind im Fall unseres Mandanten unter anderem kompletter Verlust der Kommunikationsfähigkeit, Bettlägerigkeit mit Notwendigkeit der Fixierung, da es zu ungezielten Bewegungen der Extremitäten kommt, künstliche Ernährung sowie Harn- und Stuhlinkontinenz. Unser Mandant ist deshalb rund um die Uhr auf Pflege angewiesen. Eine Besserung des Zustands ist nicht zu erwarten.

Gutachterlich wurde als kausaler Behandlungsfehler für den hypoxischen Hirnschaden gewertet, dass trotz klinischer Instabilität eine Wiederaufnahme der Monitorüberwachung nach dem auffälligen EKG unterblieben war. Eine EKG-Dauerüberwachung des Patienten über 48 Stunden wäre hier standardgemäß gewesen.

Neben einem Schmerzensgeld hat sich die zuständige Haftpflichtversicherung zur Entschädigung der Umbaukosten für die Wohnung unseres Mandanten sowie der Pflegeaufwendungen verpflichtet.

Unser Tipp

Wir stehen Ihnen sowohl für die Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen als auch bei Fragen zur Feststellung eines Pflegegrades und Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.

Viktoria von Radetzky

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Medizinrecht



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